Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/222 7. Wahlperiode 17.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Vergabe, Finanzierung und Umsetzung von Berufsorientierungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2015 und 2016 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Februar 2015 haben das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesagentur für Arbeit eine Rahmenvereinbarung über die kooperative Umsetzung von Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) abgeschlossen. Die Maßnahmen nach dieser Vereinbarung werden an Auftragnehmer im Wege von öffentlichen Ausschreibungen vergeben. Die Ausschreibung erfolgt auf Grund der zuvor durch die jeweilig regional zuständige Agentur für Arbeit in den beteiligten Schulen ermittelten Bedarfe. Die Module B-D werden gemeinsam ausgeschrieben. Die Finanzierung erfolgt zu 49 Prozent durch die zuständige Agentur für Arbeit und zu 51 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Verträge zu den Berufsorientierungsmaßnahmen werden nicht für Kalenderjahre, sondern für Schuljahre abgeschlossen. Aufgrund der Modulstruktur können Schülerinnen und Schüler mehrere Module durchlaufen, weswegen Mehrfachnennungen enthalten sind. Aussagen zu den Klassenstufen bei den Modulen B-E können nicht getroffen werden, da diese statistisch nicht erfasst werden. Die im Weiteren angegebenen Zahlen zu den Teilnehmenden sind diejenigen Zahlen, welche von den Schulen als Bedarfe angemeldet worden sind und den jeweiligen Ausschreibungen zu Grunde lagen. Die tatsächlichen Zahlen können von diesen gemeldeten Teilnehmenden abweichen (Ausfall einzelner Schülerinnen und Schüler, Klassen oder Schulen aus verschiedenen Gründen). Diese tatsächlichen Zahlen können erst nach Abschluss aller Maßnahmen eines Schuljahres und nach abgeschlossenem Abrechnungsverfahren festgestellt werden. Drucksache 7/222 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen in den Jahren 2015 und 2016 am Modul A „Learn about Skills - Der Berufswahlparcour“ in jeweils welcher Jahrgangsstufe teil (bitte getrennt nach Schularten angeben)? Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (§ 11 Absatz 2 des Schulgesetzes) ab der 7. Klassenstufe. Bedarfsmeldungen Modul A „Learn about skills - Der Berufswahlparcours“ Schuljahr 2015/2016 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Gesamt Regionale Schule 1.889 1.591 46 3.526 Förderschule 206 277 100 583 Gesamtschule 232 190 - 422 Integrierte Gesamtschule 210 - - 210 Kooperative Gesamtschule 18 15 - 33 sonstige* 16 16 32 Summe: 4.806 * Sonstige Schulen sind hier und im Folgenden entsprechende Ersatzschulen mit einer Anerkennung nach § 11 Absatz 2 des Schulgesetzes Bedarfsmeldungen Modul A „Learn about skills - Der Berufswahlparcours Schuljahr 2016/2017 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Gesamt Regionale Schule 2.310 1.714 90 4.114 Förderschule 140 362 100 602 Gesamtschule 325 553 16 894 Integrierte Gesamtschule 183 27 21 231 Kooperative Gesamtschule 105 30 - 135 Gymnasium 295 60 22 377 Summe: 6.353 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/222 3 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen in den Jahren 2015 und 2016 am Modul B „Face the Chance - neue Wege durch Praktika“ in jeweils welcher Jahrgangsstufe teil (bitte getrennt nach Schularten angeben)? Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (§ 11 Absatz 2 des Schulgesetzes) ab der 7. Klassenstufe. Bedarfsmeldungen Modul B Regionale Schule Förderschule Gesamtschule Integrierte Gesamtschule sonstige Gesamt Schuljahr 2015/2016 493 403 40 - - 936 Schuljahr 2016/2017 635 567 50 58 10 1.320 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen in den Jahren 2015 und 2016 am Modul C „Betriebs-Casting - wähle deine Zukunft“ in jeweils welcher Jahrgangsstufe teil (bitte getrennt nach Schularten angeben)? Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (§ 11 Absatz 2 des Schulgesetzes) ab der 7. Klassenstufe. Bedarfsmeldungen Modul C Regionale Schule Förderschule Gesamtschule Integrierte Gesamtschule Kooperative Gesamtschule Gymnasium Gesamt Schuljahr 2015/2016 2.470 450 85 115 101 62 3.283 Schuljahr 2016/2017 3.196 630 153 172 51 185 4.387 Drucksache 7/222 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen in den Jahren 2015 und 2016 am Modul D „Fit for next step - die Zukunftswerkstatt“ in jeweils welcher Jahrgangsstufe teil (bitte getrennt nach Schularten angeben)? Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ab der Vorabgangsklasse. Bedarfs- Meldungen Modul D Regionale Schule Förderschule Gesamtschule Integrierte Gesamtschule Kooperative Gesamtschule Gymnasium sonstige Gesamt Schuljahr 2015/2016 1.342 506 156 58 120 - - 2.182 Schuljahr 2016/2017 2.224 599 560 80 31 233 21 3.748 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen in den Jahren 2015 und 2016 am Modul E „Active summer - das Berufsorientierungscamp“ in jeweils welcher Jahrgangsstufe teil (bitte getrennt nach Schularten angeben)? Für das Berufsorientierungscamp (Modul E) erfolgt keine Anmeldung durch die Schule. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (§ 11 Absatz 2 des Schulgesetzes). Das Modul ist nicht für eine klassenweise Teilnahme gedacht, sondern für einzelne ausgewählte Schülerinnen und Schüler, die einen besonderen Unterstützungsbedarf in Fragen der Berufswahl haben. Diese Schülerinnen und Schüler werden durch die Auftragnehmer nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit für die Teilnahme an diesem Modul geworben und ausgewählt. In den Sommerferien 2015 wurden Plätze für 184 Schülerinnen und Schüler und in den Sommerferien 2016 Plätze für 264 Schülerinnen und Schüler bestellt. 6. Welche Auftragnehmer erhielten im Schuljahr 2015/2016 die Zuschläge für die Maßnahmen der Module A bis E (bitte Einzelauflistung)? Folgende Träger waren im Schuljahr 2015/2016 mit der Durchführung der Maßnahmen der Module A-E sowohl als Einzelbieter als auch in Form von Bietergemeinschaften betraut: Modul A: - Sinus - Büro für Kommunikation GmbH Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/222 5 Modul B-D: - Ausbildungsförderungszentrum Friedland e. V. - Bildungsinstitut für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Neubrandenburg e. V. - Überregionales Ausbildungszentrum Waren e. V. - Wirtschaftsakademie Nord gGmbH - Ausbildungs- und Umschulungszentrum Schwaan GmbH - Bützower Berufsbildungsverein e. V. - BiLSE Bildungsservice für Europa GmbH, Institut für Bildung und Forschung - Stiftung Bildung und Handwerk (SBH Nord) GmbH - Jessenitzer Aus- und Weiterbildung e. V. - Bildungszentrum Ribnitz-Damgarten e. V. - Berufsbildungswerk Greifswald gGmbH Modul E: - SR Bildungszentrum Wismar GmbH - Jessenitzer Aus- und Weiterbildung e. V. - Wirtschaftsakademie Nord gGmbH - Überregionales Ausbildungszentrum Waren e. V. - Jugendförderverein Parchim/Lübz e. V. 7. Wie stellt sich der Mittelabfluss für die Maßnahmen der Module A bis E für das Jahr 2015 dar (getrennt nach Anteilen der Bundesagentur für Arbeit und Anteilen des Landes und für einzelne Module angeben)? Auftragswert Module A-E Schuljahr 2015/2016 gesamt 1.578.281,79 Euro davon Anteil Land (51 %) 804.923,71 Euro davon Anteil Bundesagentur für Arbeit (49 %) 773.358,08 Euro Die Kostenangabe getrennt nach einzelnen Modulen ist aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich. Den Zuschlag für die Durchführung des landesweiten Moduls A hat ein einzelner Anbieter erhalten. Bei Aufteilung der Kosten auf einzelne Module wären Rückschlüsse auf den Angebotspreis für das Modul A möglich. Drucksache 7/222 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 9. In welcher Höhe flossen finanzielle Mittel der in den Fragen 7 und 8 genannten Gelder in die Verwaltung der Rahmenvereinbarung? Welche finanziellen Mittel kamen direkt der Durchführung der Module A bis E den Schülerinnen und Schülern zugute? Für die Umsetzung der Rahmenvereinbarung werden durch die Kooperationspartner gegenseitig keine Verwaltungskosten erhoben. Die Gelder fließen zu 100 Prozent in die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. 10. Wie viele Exkursionen zu berufsorientierenden Maßnahmen sowie Messen wurden in den Jahren 2015 und 2016 vom Land finanziell und in welcher Höhe gefördert? Mit der Neuausrichtung der zusätzlichen außerschulischen Berufsorientierung in der Förderperiode 2014-2021 wurde auch die Förderung von Schülerexkursionen neu geregelt. Nicht mehr förderfähig sind Besuche von Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. Unterstützt werden nur noch Maßnahmen im Rahmen des Moduls C der Kooperationsvereinbarung. Sie sind betriebsnah und dienen vorrangig der Selbstinformation der Teilnehmenden. Sie informieren über regionale Branchen und über kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU). Im Schuljahr 2015/2016 wurde von den Schulen insgesamt ein Bedarf für 74 Maßnahmen im Rahmen dieses Moduls gemeldet. Je Maßnahme sind zwei Betriebserkundungen vorgesehen.