Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2225 7. Wahlperiode 22.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Erfassung von Vorkommnissen mit sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern und ANTWORT der Landesregierung Mit Erlass vom 27. Januar 2017 müssen Vorkommnisse mit sogenannten Reichsbürgern in kommunalen Behörden mithilfe von Berichtsbögen gemeldet werden. Gibt es weitere Berufsgruppen im Land, die angehalten sind, Vorkommnisse mit sogenannten Reichsbürgern zu melden (zum Beispiel Polizisten, Gerichtsvollzieher oder andere)? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, auf welche Weise? c) Wenn nicht, warum nicht? Alle Fragen werden zusammenhängend beantwortet. Nach Herausgabe des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Europa am 27. Januar 2017 zum „Umgang mit ‚Reichsbürgern‘ in kommunalen Behörden“ haben die Ressorts der Landesregierung, die insbesondere von der Problematik im Umgang mit „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ betroffen sind, eigene Erlasslagen beziehungsweise Regelungen zu Meldeverpflichtungen geschaffen. Drucksache 7/2225 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Folgende Verfahrensweisen gelten: Staatskanzlei Bei Sachverhalten, die auf einen Bezug zur Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ schließen lassen, orientiert die Staatskanzlei sich an der im Erlass beschriebenen Verfahrensweise. Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Das Ministerium leitet eingehende Briefe von sogenannten Reichsbürgern an das Ministerium für Inneres und Europa weiter. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Der Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa findet mit Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 23. August 2017 entsprechend Anwendung. Finanzministerium Die Bediensteten des Landesamtes für Finanzen sowie der Finanzämter melden Vorkommnisse mit Bezug zu „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ mittels Berichtes an das Finanzministerium. Justizministerium Mit Erlass des Justizministeriums vom 12. Mai 2017 wurde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes eine Berichtspflicht über außerordentliche Vorkommnisse eingeführt . Dazu gehören insbesondere Vorfälle, an denen auch „Reichsbürger und Selbstverwalter“ beteiligt sein können. Die Meldung solcher Vorkommnisse erfolgt durch die Behördenleitungen an das Justizministerium unverzüglich auf fernmündlichem Weg. Binnen 24 Stunden ist dem Justizministerium grundsätzlich per elektronischer Post ein schriftlicher Erstbericht auf dem Dienstweg zuzuleiten. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Keine eigene Weisungslage. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegende Berufsgruppen sind nicht dazu angehalten, derartige Vorkommnisse gesondert zu melden. Meldepflichtige Vorfälle in Schulen werden entsprechend der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfasst. Dabei sind die in Rede stehenden Vorkommnisse nicht als eigenständige Kategorie ausgewiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2225 3 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Die im Geschäftsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung liegenden nachgeordneten Behörden sind dazu angehalten, derartige Vorkommnisse gemäß dem eingangs aufgeführten Erlass dem Ministerium für Inneres und Europa nach eigenem Ermessen zu melden. Darüber hinausgehende Berufsgruppen im Geschäftsbereich gibt es nicht. Polizei M-V Die Landespolizei orientiert sich an der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Europa zum „Umgang mit sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ vom 31. August 2017. Das Landeskriminalamt fungiert hier als zentrale Informationssammelstelle innerhalb der Polizei und leitet alle vorliegenden Informationen zu Sachverhalten mit „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ an den Verfassungsschutz weiter. Darüber hinausgehende Regelungen zum Umgang mit „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ sind in der Landesregierung nicht vorhanden.