Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2227 7. Wahlperiode 20.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Entwicklung der Orientierungsstufe in Mecklenburg-Vorpommern und Auswirkungen der Schullaufbahnempfehlungen und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Effekte und Auswirkungen der 2006 eingeführten schulartunabhängigen Orientierungsstufe ? Die schulartunabhängige Orientierungsstufe in der bestehenden Form wurde zum Schuljahr 2006/2007 eingeführt. Ein wesentliches Argument für ihre Einführung lautete: „Mit dem längeren gemeinsamen Lernen soll auch der demografischen Entwicklung Rechnung getragen werden. Den Schülern der Klassen 5 und 6 im Alter von zehn bis zwölf Jahren wird dadurch in der Fläche unseres Landes die Möglichkeit einer wohnortnäheren Beschulung gegeben.“ Gemäß des § 15 Schulgesetz bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen die schulartunabhängige Orientierungsstufe. Eine solche besteht derzeit landesweit an 160 Schulstandorten. Mit der schulartunabhängigen Orientierungsstufe wird die Schullaufbahnentscheidung von der Jahrgangsstufe 4 um zwei Jahre auf die Jahrgangsstufe 6 verlagert. Somit haben die Schülerinnen und Schüler eine längere Entwicklungs- und Lernzeit bis zu einem Schulwechsel , die Schullaufbahnentscheidung wird in einem reiferen Alter der Kinder getroffen und dadurch auch verlässlicher. Drucksache 7/2227 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie bewertet die Landesregierung die Effekte und Auswirkungen der schulartunabhängigen Orientierungsstufe? Die zum Schuljahr 2006/2007 eingeführte schulartunabhängige Orientierungsstufe hat sich bewährt. Sie ist ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Primarbereich und den weiterführenden Bildungsgängen. 3. Hat die Landesregierung nach der Einführung der Orientierungsstufe eine Evaluation durchführen lassen? a) Wenn ja, wann und in welchem Zeitraum wurde die Evaluation durchgeführt? b) Wenn nicht, warum erfolgte keine Evaluation? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine externe Evaluation hat nicht stattgefunden. Eine fortlaufende fachliche Begleitung wird durch die Schulaufsicht gewährleistet. Ferner haben sich die Koalitionspartner in der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg- Vorpommern dazu verpflichtet, die bestehenden Maßnahmen und Strukturen zu einem dauerhaften Landesprogramm für mehr erfolgreiche Schulabschlüsse weiterzuentwickeln. Im Rahmen dessen werden auch die damit im Zusammenhang stehenden Strukturen und Prozesse untersucht. Die Meinungsbildung der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 4. Welche Schwierigkeiten sieht die Landesregierung in dem bis zu zweimal stattfindenden Schulwechsel (nach Klasse 4 sowie nach Klasse 6) innerhalb von zwei Jahren, der vor der Einführung der schulartunabhängigen Orientierungsstufe nicht nötig war? Die schulartunabhängige Orientierungsstufe ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, länger gemeinsam zu lernen. Gemeinsames Lernen bedeutet auch, dass Schülerinnen und Schüler von der vierten Klasse gemeinsam in die fünfte Klasse wechseln, dass Klassengemeinschaften weitgehend bestehen bleiben, Freundschaften weiter gepflegt werden und die Kinder sich in der vertrauten Lerngemeinschaft weiter entwickeln können. Diese Lerngruppenstabilität ist vor allem im ländlichen Raum häufig gegeben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2227 3 5. Liegen der Landesregierungen Erkenntnisse vor, wie verlässlich die von den Lehrern getroffenen Schullaufbahnempfehlungen am Ende der Orientierungsstufe sind? Mit der schulartunabhängigen Orientierungsstufe wird Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern mehr Zeit für die Entscheidung über die weitere Schullaufbahn eingeräumt. Ziel ist die Gewährleistung der bestmöglichen individuellen Förderung, um allen Kindern und Jugendlichen einen ihrem Potenzial entsprechenden höchstmöglichen Bildungsgrad und Schulabschluss zu ermöglichen. Hierfür ist die Durchlässigkeit zwischen den Schularten und Bildungsgängen während der gesamten Schullaufbahn eine wichtige Voraussetzung. Die Schullaufbahnempfehlung am Ende des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 bildet zusammen mit der entsprechenden Beratung der Erziehungsberechtigten die Basis für die Wahl der weiterführenden Bildungsgänge. Das Elternwahlrecht bleibt unbenommen.