Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2228 7. Wahlperiode 20.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Geplante Novellierung des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie weit ist der Prozess der Umsetzung der geplanten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes? 2. In welchen Bereichen soll eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes erfolgen und warum? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Derzeit wird im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein Referentenentwurf erarbeitet. Ferner wird auf Nummer 271 der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern verwiesen, in der es heißt: „Die Koalitionspartner werden das Denkmalschutzgesetz überarbeiten. Dabei werden sie darauf achten, das öffentliche Interesse am Erhalt eines Denkmals klarer zu definieren. Verfahren und Zuständigkeiten werden vereinfacht, die Verantwortung vor Ort gestärkt. Die Koalitionspartner betrachten die tatsächliche dauerhafte Nutzung eines Denkmals als eine wesentliche Voraussetzung für seinen Erhalt.“