Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2229 7. Wahlperiode 18.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Rechtliche Grundlage von Fördermaßnahmen des Parlamentarischen Staatssekretärs Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In Drucksache 7/2119 antwortet die Landesregierung: „Der Parlamentarische Staatsekretär für Vorpommern, Herr Patrick Dahlemann, hat vor Ort keine konkrete Finanzierungszusage für offene Planungsrechnungen in Höhe von 650.000 Euro abgegeben. Da er das Projekt und damit insbesondere das Engagement der betrauten lokalen Akteure unterstützen möchte, hat er zumindest die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten durch die Landesregierung zugesichert. Diese dauert im Moment noch an.“ 1. Auf welche Rechtsgrundlage können oben angesprochene alternative Finanzierungsmöglichkeiten nach Abschluss einer erfolgreichen Suche gestellt werden? Rechtsgrundlagen sind das jeweils gültige Haushaltsgesetz des Landes, die Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern sowie die rechtlichen Vorgaben für alle weiteren Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes, beispielsweise in Form von Richtlinien. Drucksache 7/2229 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht, können sich vor diesem Hintergrund sämtliche Kommunen Mecklenburg- Vorpommerns auf diese berufen und entsprechende Fördermittel beantragen ? Grundsätzlich stehen bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen alle Fördermöglichkeiten allen Akteuren im Land zur Verfügung.