Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Juli 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2233 7. Wahlperiode 11.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes und ANTWORT der Landesregierung Am 5. April 2017 beschloss der Landtag mit dem Antrag „Nachhaltigkeitsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 7/416, dass die Landesregierung konkrete Ziele, Maßnahmen und Projekte in Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes formulieren soll. 1. Welche Ministerien sind an der Formulierung der konkreten Ziele, Maßnahmen und Projekte bei den Schwerpunkten Wirtschaft, Digitalisierung und ländliche Räume beteiligt? An der Formulierung werden grundsätzlich alle Ressorts beteiligt. Die Schwerpunkte werden im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung liegen. Drucksache 7/2233 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Sind in diesen Formulierungsprozess externe Institutionen, Stiftungen, Verbände, Hochschulen, Universitäten eingebunden oder eventuell mit der Formulierung beauftragt? Wenn ja, welche sind dies? Über die Frage, ob Externe in den Formulierungsprozess eingebunden oder eventuell mit der Formulierung beauftragt werden, ist noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. 3. Gibt bereits konkrete Ziele, Maßnahmen und Projekte im Bereich Wirtschaft? Wenn ja, welche (bitte einzeln aufführen)? Im Operationellen Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Mecklenburg-Vorpommern für die Förderperiode 2014 bis 2020 ist die Nachhaltige Entwicklung eines von drei Querschnittszielen und somit bei der Ausgestaltung von Fördermaßnahmen zu beachten. Das Operationelle Programm ist die Grundlage unterschiedlichster Förderprogramme der Landesregierung. Der EFRE verfolgt seine Ziele in Mecklenburg -Vorpommern unter Beachtung des Ziels der Erhaltung und des Schutzes der Umwelt, der Verbesserung ihrer Qualität sowie in Kongruenz zu nationalen und landespolitischen Strategien. Auf nationaler Ebene ist dabei unter anderem die nationale Nachhaltigkeitsstrategie zu nennen. Auch das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Mecklenburg- Vorpommern für die Förderperiode 2014 bis 2020 soll einen Beitrag für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt leisten. In den wesentlichen Förderrichtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zur Unterstützung von Unternehmen sowie von Forschung und Entwicklung ist in der Regel als Ziel der Förderung eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und/oder die Schaffung und Sicherung nachhaltiger Arbeitsplätze festgeschrieben. Im Bereich der gewerblichen Förderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) führen sogenannte Bonuskriterien wie zur „Umweltzertifizierung“ und „Tarifbindung“ zu einer Erhöhung der Förderung bzw. bei nicht mindestens tarifgleicher Entlohnung zu einer Verringerung der Förderung. Im Bereich der im Dezember 2017 veröffentlichten Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Einstellung von Hochschulabsolventen wurde die tarifgleiche Entlohnung zur Fördervoraussetzung gemacht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2233 3 Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Nachhaltigkeit Grundlage für die Vielzahl der Richtlinien ist und bei der Prüfung der Fördermaßnahmen zu beachten ist. Ein beispielhafter Ausschnitt aus dem auch auf Nachhaltigkeit gerichteten Fördergeschehen ist der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/383 (211 Seiten) zu entnehmen. Eine über diese Zusammenstellung hinausgehende Auflistung aller Förderfälle nachhaltiger Maßnahmen und Projekte im Bereich der Wirtschaft im Sinne der Fragestellung würde insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 4. Gibt bereits konkrete Ziele, Maßnahmen und Projekte im Bereich Digitalisierung? Wenn ja, welche (bitte einzeln aufführen)? Die Eckpunkte für eine nachhaltige Entwicklung im Bereich Digitalisierung hat die Landesregierung in der Digitalen Agenda für Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 2018 festgeschrieben. Grundvoraussetzung für sämtliche Digitalisierungsprozesse ist die Schaffung zukunftssicherer Infrastrukturen. Eine schnelle Internetanbindung ist längst zu einem entscheidenden Standortfaktor nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger geworden. Darüber hinaus ist absehbar, dass sich die Anforderungen an eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in den nächsten Jahren noch erheblich erhöhen werden. Im Rahmen der Breitbandförderung hat die Landesregierung daher sichergestellt, dass in den nächsten Jahren rund 1,3 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln landesweit bei 93 Projekten in eine nachhaltige digitale Infrastruktur investiert werden können. In Abstimmung mit den kommunalen Antragstellern sollen diese Mittel nur für solche Maßnahmen verwendet werden, die auch über den heutigen Bedarf hinaus leistungsfähige Netze schaffen. Dazu hat sich die Landesregierung bei der Bundesregierung erfolgreich für ambitioniertere Ausbauziele und für eine einfachere und großzügigere Förderpraxis eingesetzt. Im Ergebnis kann mit dem landesweiten Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern eine nachhaltige digitale Infrastruktur geschaffen werden, die den Ansprüchen ihrer Nutzer auch langfristig gerecht wird. Eine nachhaltige digitale Infrastruktur stellt sicher, dass die Chancen der Digitalisierung im Land genutzt werden können. Damit die hierfür nötigen technologischen und organisatorischen Transformationsprozesse erfolgreich umgesetzt werden können, wird die Landesregierung die Digitalisierung der Wirtschaft im Land aktiv unterstützen. In der Initiative der Landesregierung zur Stärkung der Digitalisierung in der Wirtschaft vom 16. März 2018 sind ganz konkrete Bausteine beschrieben, mit denen die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern begleitet wird. Drucksache 7/2233 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Dabei geht es darum, - etablierte, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, dabei zu unterstützen, von analogen auf digitale Geschäftsprozesse umzustellen und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, um sich auch künftig am Markt behaupten zu können, - digitale Startups und digitales Unternehmertum zu fördern, damit verstärkt in Mecklenburg -Vorpommern innovative Ideen zu neuen, digitalen Geschäftsmodellen entwickelt und damit auch etablierten Unternehmen Anregungen und Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse angeboten werden können, - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen für die Anforderungen der Digitalisierung aus- und weiterzubilden und - Forschung und Entwicklung im Bereich der Digitalisierung weiter auszubauen und Industrie 4.0-spezifische Prozessinnovationen einschließlich entsprechender Investitionen zu fördern. Diese Initiative zur Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen ist ein konkreter Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in diesem Handlungsfeld. Einen dritten Schwerpunkt bildet die Digitalisierung der Verwaltung. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich am 14. Oktober 2016 darauf geeinigt, dass alle Verwaltungsleistungen auch online verfügbar gemacht werden sollen, um diese effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten und zugleich die sachgerechte Aufgabenerfüllung der öffentlichen Verwaltung langfristig sicherzustellen. Auf dieser Grundlage haben die Bundesregierung und der Bundestag, mit Zustimmung des Bundesrates, im Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017 (OZG, BGBl. I S. 3122, 3138) die Verpflichtung geschaffen, dass Bund, Länder und Gemeinden spätestens ab dem Jahr 2023 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten müssen (§ 1 Absatz 1 OZG). Die jeweiligen Verwaltungsportale sind zudem miteinander zu verknüpfen (Portalverbund, § 1 Absatz 2 OZG). Mit dem Dienstleistungsportal des Landes (https://www.service.m-v.de/) wurde hierfür bereits eine wesentliche Voraussetzung geschaffen. 5. Gibt es bereits konkrete Ziele, Maßnahmen und Projekte im Bereich ländliche Räume? Wenn ja, welche (bitte einzeln aufführen)? Für den Bereich Ökosystemleistungen und Bildung für Nachhaltige Entwicklung wurden im Kontext der Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie keine neuen Ziele, Maßnahmen und Projekte entwickelt. Gleichwohl werden Strukturen wie das Freiwillige Ökologische Jahr oder die Monetarisierung von Ökosystemleistungen (Waldaktie, MoorFutures und Streuobstgenussschein) als wichtige Bausteine für die Nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume angesehen. Von dem Ziel des flächendeckenden Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (siehe Antwort zu Frage 4) partizipieren ganz überwiegend die ländlichen Räume. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2233 5 6. Plant die Landesregierung, konkrete Ziele, Maßnahmen und Projekte für die anderen Schwerpunkte der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 zu formulieren? Wenn ja, wann? Nein. 7. Gibt es konkrete Ziele, Maßnahmen und Projekte, die sich seit dem Landtagsbeschluss vom 5. April 2017 in der Umsetzung befinden? Für den Bereich Ökosystemleistungen und Bildung für Nachhaltige Entwicklung wurden nach dem Beschluss des Landtages vom 5. April 2017 keine neuen Ziele, Maßnahmen und Projekte entwickelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Für den Bildungsbereich ist festzustellen, dass in Zusammenarbeit der Landesarbeitsgruppe Bildung für nachhaltige Entwicklung (LAG BNE) unter Federführung des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Rostock im Wintersemester 2017/2018 ein Zertifikatskurs „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ in folgenden vier Blöcken durchgeführt wurde: Forschendes Lernen, Planspiele für BNE-Arbeitsfelder, Lernortkooperationen, soziale Nachhaltigkeit und Entdeckendes Lernen mit dem Klassenfahrtprogramm „Ostseekiste “ und dem Klassenfahrtmanagement. Dieser Kurs richtete sich sowohl an Studierende als auch an Referendarinnen und Referendare sowie tätige Lehrkräfte. Eine Neuauflage des Kurses wird derzeit geprüft. 2017 wurde außerdem eine Praktikumsbörse BNE für Lehramtsstudierende im Bereich Biodidaktik eingerichtet. Gemeinsam mit der Universität Greifswald läuft aktuell im Sommersemester 2018 ein Blockseminar für Lehramtsstudierende zum Thema „Zukunft gestalten in Schule“. Ferner beteiligt sich das Land seit September 2017 an der Länderinitiative zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele im Bildungsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit einem dreijährigen länderübergreifenden Projekt für berufliche Schulen. Neben je einer beruflichen Schule aus Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, nimmt die Berufliche Europa-Schule des Landkreises Vorpommern- Greifswald in Wolgast am Projekt „Fit für morgen“ teil. Darin werden BNE-Lehr- und Lernkonzepte an beruflichen Schulen im Bereich der Berufsvorbereitung entwickelt. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern hat die grundlegende Überarbeitung des Bildungsatlas für Umwelt und Entwicklung des Arbeitskreises für Natur und Umweltbildung (ANU) gefördert. Den Lehrkräften steht damit ein Online-Portal von außerschulischen Anbietern zu BNE-Themen zur Verfügung, das regional und rahmenplanbezogen aufgebaut ist. Dazu bieten das IQ M-V und der ANU Lehrerfortbildungen an. Drucksache 7/2233 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 8. Sind die Förderrichtlinien für die Bereiche Wirtschaft, Digitalisierung und ländliche Räume des Landes bereits entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern angepasst? Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei gewerblichen Unternehmen wurde durch eine Änderung vom 13. Juni 2017 um die Förderung von Beratungen zum Umweltmanagement ergänzt. Zudem wurden und werden Förderrichtlinien von Anfang an unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten entwickelt. Ein weiterer entsprechender Anpassungsbedarf ist bislang nicht eingetreten. 9. Werden oder sind die Förderrichtlinien des Landes außerhalb der Bereiche Wirtschaft, Digitalisierung und ländliche Räume an die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 angepasst? Nein.