Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2235 7. Wahlperiode 24.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Veranstaltungen der linksextremen und religiös-extremistischen Szene 2017 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Rahmen der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber und Dirk Lerche, Fraktion der AfD, Drucksache 7/205 vom 1. März 2017, hat sich die Landesregierung zu „Veranstaltungen der linksextremen Szene“ geäußert. Bei der Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/205 Bezug genommen. Die nachfolgenden Fragen werden hinsichtlich der Phänomenbereiche „Linksextremismus“ und „religiöser Extremismus“ grundsätzlich getrennt beantwortet. Da „religiöser Extremismus“ im Land lediglich in der Ausprägung des Islamismus auftritt, findet die Bezeichnung „religiöser Extremismus“ in der Arbeit der Verfassungsschutzbehörde keine Anwendung. Insofern wird in den nachfolgenden Antworten stattdessen die Bezeichnung Islamismus verwendet. Drucksache 7/2235 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche linksextremen und religiös-extremistischen Veranstaltungen (wie z. B. Kundgebungen, Mahnwachen, Demonstrationen, Konzerte, Vorträge und Predigten) und weiteren Aktivitäten (wie z. B. Verbreitung von Flugblättern, Plakatierungen, informellen Zusammenkünften und Koranverteilungen) der linksextremen und religiös-extremistischen Szene wurden im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 in Mecklenburg-Vorpommern registriert (bitte auflisten nach Datum/zeitlichen Umfang, Ort, Art der Veranstaltung/Aktion, Veranstalter bzw. federführende Personen/Gruppierungen, Teilnehmerzahl, gegebenenfalls festgelegte Straftaten, polizeiliche Maßnahmen und - wenn vorhanden - die Förderung solcher Veranstaltung durch Kommunen und/oder Land und/oder Bund und/oder EU)? Linksextremismus: Die Einstufung einer Veranstaltung im Sinne der Fragestellung als linksextremistisch ist nach Auffassung der Landesregierung nur dann gegeben, wenn sie sich ganz überwiegend (zu circa 90 Prozent) aus Linksextremisten zusammensetzt. Dies vorausgeschickt, sind folgende Veranstaltungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 zu nennen: 30 Veranstaltungen (Ortsmitgliederversammlungen, Landesmitgliederversammlungen, Rote Stammtische, Bildungswochenenden und Bildungsabende) des Landesverbandes der „Deutschen Kommunistischen Partei“ (DKP M-V) in den Orten Rostock, Schwerin und Barhöft (26. Februar, 10. bis 12. März, 5. April, 19. April, 27. April, 3. Mai, 24. Mai, 25. Juli, 2. August, 10. August, 16. August, 24. August, 6. September, 28. September, 4. Oktober, 8. bis 13. Oktober, 12. Oktober, 18. Oktober, 26. Oktober, 1. November, 9. November, 10. bis 12. November, 15. November, 23. November, 3. Dezember, 6. Dezember, 14. Dezember, 20. Dezember, 21. Dezember) mit fast durchweg unbekannter Teilnehmerzahl sowie eine Fortbildungsveranstaltung der „Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands“ (MLPD) in Alt- Schwerin mit ebenfalls unbekannter Teilnehmerzahl. Anlässlich dieser Veranstaltungen wurden keine Straftaten festgestellt oder polizeiliche Maßnahmen ergriffen. Eine Förderung dieser Veranstaltungen durch Kommunen, Land, Bund und/oder der Europäischen Union ist nicht bekannt. Islamismus: Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 wurden von der Landesregierung keine Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung registriert. Eine Veröffentlichung der zu informellen islamistischen Zusammenkünften angefallenen Informationen würde Rückschlüsse auf Mittel und Methoden der nachrichtendienstlichen Informationsgewinnung zulassen und damit die Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben durch die Verfassungsschutzbehörde beeinträchtigen. Insoweit wird auf die Zuständigkeit der parlamentarischen Kontrollkommission gemäß §§ 27 fortfolgende des Landesverfassungsschutzgesetzes verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2235 3 2. In wie vielen Fällen nahmen nach Kenntnis der Landesregierung Linksextremisten und religiöse Extremisten aus anderen Bundesländern an den in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Veranstaltungen teil (bitte auflisten nach Datum, Ort, Art der Veranstaltung/Aktion, Veranstalter /Gruppierung, Teilnehmerzahl gesamt, Zahl sowie Herkunftsbundesländer außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns wohnhaften Teilnehmer , gegebenenfalls festgestellte Straftaten und polizeiliche Maßnahmen )? Linksextremismus: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Teilnahme von Linksextremisten aus anderen Bundesländern an den in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Veranstaltungen vor. Islamismus: In Bezug auf islamistische Veranstaltungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. In wie vielen Fällen nahmen nach Kenntnis der Landesregierung Linksextremisten und religiöse Extremisten aus Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 an linksextremen und religiös-extremistischen Veranstaltungen und weiteren Aktivitäten der linksextremen und religiös-extremen Szene außerhalb des Bundeslandes teil (bitte auflisten nach Datum, Ort, Art der Veranstaltung /Aktion, Veranstalter/Gruppierung, Teilnehmerzahl gesamt, Teilnehmerzahl aus Mecklenburg-Vorpommern, gegebenenfalls festgestellte Straftaten und polizeiliche Maßnahmen)? Die Fragestellung wird für die Phänomenbereiche Linksextremismus und Islamismus zusammenhängend beantwortet: Der Landesregierung liegen keine belastbaren Informationen über die Teilnahme von Linksextremisten oder Islamisten aus Mecklenburg-Vorpommern an Veranstaltungen und Aktivitäten im Sinne der Fragestellung vor. Der Landesregierung liegen jedoch Erkenntnisse zur Teilnahme von Linksextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern an linksextremistisch beeinflussten Veranstaltungen außerhalb des Bundeslandes vor, wie zum Beispiel den Krawallen im Zuge des G20-Gipfels in Hamburg im Juli 2017. Drucksache 7/2235 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung mit heutigem Stand über Mitgliederzahl, Vorstand, Sitz, Aktivitäten und Strategien linksextremer und religiös-extremer Parteien, Organisationen, Vereine und Zusammenschlüsse in Mecklenburg-Vorpommern? Die Frage wird für die Phänomenbereiche Linksextremismus und Islamismus zusammenhängend beantwortet: Es wird auf den Verfassungsschutzbericht 2016, Seiten 84 bis 101 und 116 bis 118 sowie wegen weitergehender Erkenntnisse auf die Zuständigkeit der parlamentarischen Kontrollkommission (§ 27 des Landesverfassungsschutzgesetzes) verwiesen. 5. Was unternimmt die Landesregierung gegen diese Extremisten? Die Landesregierung unternimmt umfängliche präventive und repressive Maßnahmen, um extremistischen Bestrebungen zu begegnen. Gefährdungssachverhalte und Gefährder werden durch eine intensive Kooperation der Sicherheitsbehörden bearbeitet. Auf die insoweit herausragenden Sachverhalte des Jahres 2017, die Fälle der Brüder H. aus Güstrow und des Al A. aus Schwerin wird Bezug genommen (siehe hierzu die Pressemitteilungen des Ministeriums für Inneres und Europa Nummer 131 vom 17. August 2017 und Nummer 182 vom 31. Oktober 2017). Extremistische Straftaten werden durch die Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt. Insoweit wird auf die Darstellung der Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität Bezug genommen (siehe Pressemitteilung Nummer 47 des Ministeriums für Inneres und Europa vom 23. April 2018). Darüber hinaus betreibt das Land gezielte Präventionsarbeit gegen extremistische Bestrebungen : Im Rahmen des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ findet eine phänomenübergreifende Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen und extremistischen Bewegungen statt, während zugleich demokratische und zivilgesellschaftliche Strukturen unterstützt und gefördert werden. Zur Auseinandersetzung mit dem Islamismus wurde die „Fachstelle Bidaya - Prävention von religiös begründetem Extremismus“ eingerichtet, die beim Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) Nord in Waren (Müritz) angesiedelt ist und im November 2017 ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Fachstelle ist landesweit tätig. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2235 5 6. Gibt es Aussteigerprogramme beziehungsweise Präventionsmaßnahmen ? a) Wenn ja, wie hoch sind deren Förderungen (bitte aufschlüsseln nach Titel der Maßnahme, Förderhöhe, Landkreise und kreisfreie Städte)? b) Wenn nicht, warum gibt es keine Programme für Ausstiegswillige (bitte konkret begründen)? Die Fragen 6, 6 a) und 6 b) werden zusammenhängend beantwortet: Linksextremismus: Das Bundesamt für Verfassungsschutz bietet seit 2011 ein „Aussteigerprogramm für Linksextremisten “ an, das auch von Bürgerinnen und Bürgern aus Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden kann. Über die Finanzierung liegen keine Erkenntnisse vor. Ein über das Angebot des Bundesamtes für Verfassungsschutz hinausgehender Bedarf für Ausstiegshilfen wird im Land nicht gesehen. Islamismus: Die in der Antwort zu Frage 5 genannte Fachstelle „Bidaya“ hat auch die Aufgabe, ausstiegswillige Personen aus dem Islamismus unterstützend zu begleiten. Die Fachstelle „Bidaya“ wird im Zeitraum 1. November bis 31. Dezember 2017 mit 32.500,28 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert. 7. Gibt es Opferhilfeverbände? a) Wenn ja, werden diese von den Kommunen und/oder vom Land und/oder vom Bund und/oder der EU gefördert (bitte aufschlüsseln nach Titel der Maßnahme, Förderhöhe, Fördermittel, Landkreise und kreisfreie Städte)? b) Wenn nicht, warum gibt es keine Förderprogramme für die Opferhilfeverbände (bitte konkret begründen)? Die Fragen 7, 7 a) und 7 b) werden zusammenhängend beantwortet: Im Land Mecklenburg-Vorpommern existieren keine spezifischen Opferhilfeverbände für die Opfer linksextremistischer oder islamistischer Gewalt. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Opferhilfestrukturen des Landes und der Zivilgesellschaft hingewiesen (zum Beispiel Weißer Ring e. V.). Im Einzelplan des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung gibt es im Kapitel 1001 MG 02 den Titel 684.07 für Zuschüsse an Vereine und sonstige Verbände sowie soziale oder ähnliche Einrichtungen für Maßnahmen zur Förderung von Opferhilfe-Beratung in Höhe von 232.200,00 Euro. Aus diesem werden vier Opferberatungsstellen - in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin - gefördert. Drucksache 7/2235 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Die Fachberatungsstellen, die unter anderem auch für die Opfer extremistischer Gewalt im Land zur Verfügung stehen, sind im Internet öffentlich abrufbar unter der Adresse www.polizei.mvnet.de/Prävention/Opferberatung.