Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2236 7. Wahlperiode 03.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Illegale Graffiti und ANTWORT der Landesregierung Wie der Ostsee-Zeitung vom 4. Juni 2018 zu entnehmen ist, ist die Zahl der illegalen Graffiti allein in der Hansestadt Greifswald und insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern erneut deutlich gestiegen, die Zahl der ermittelten Täter hingegen gesunken. 1. Wie entwickelten sich die Deliktszahlen im Hinblick auf illegale Graffiti in den vergangenen zehn Jahren? 2. Wie entwickelte sich die Aufklärungsquote im Hinblick auf illegale Graffiti in den vergangenen zehn Jahren? Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt und verurteilt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten von Sachbeschädigungen durch Graffiti sind in der folgenden Tabelle für den Zeitraum von zehn Jahren dargestellt. Drucksache 7/2236 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Sachbeschädigung durch Graffiti insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern Berichtsjahr Anzahl erfasste Fälle Aufklärungsquote in Prozent Anzahl Tatverdächtige 2017 3.644 20,8 386 2016 3.553 18,6 330 2015 3.059 15,2 287 2014 2.933 13,7 343 2013 3.103 27,8 357 2012 3.821 17,6 411 2011 4.118 22,1 477 2010 3.977 29,9 513 2009 3.435 28,6 540 2008 3.990 32,7 636 Die Verurteilungen von Graffiti-Sprayern werden statistisch nicht gesondert erfasst. In dem angefragten Zeitraum wurden 4.280 Tatverdächtige ermittelt. Die diesbezüglichen Akten müssten mit einem zeitlichen Aufwand von angenommen wenigstens zehn Minuten pro Tatverdächtigen einzeln durchgesehen werden, was einen Sichtungsaufwand von über 700 Arbeitsstunden bedeuten würde. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 3. Wird eine behördeninterne Unterscheidung der Delikte hinsichtlich der Motivation (rechts-, links-, fussball-, religiösmotiviert und allgemein ) vorgenommen? Wenn ja, wie verteilen sich die Delikte auf diese Motivationsfelder? Grundsätzlich werden alle Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) entsprechend dem bundeseinheitlichen Definitionssystem einem Phänomenbereich (PMK - links, PMK - rechts, PMK - ausländische Ideologie, PMK - religiöse Ideologie oder PMK - nicht zuzuordnen) zugeordnet. Ein Themenfeld „fussballmotiviert“ steht im Rahmen der Erfassung Politisch motivierter Kriminalität nicht zur Verfügung. Das Kriterium „Illegale Graffiti“ wird in der Politisch motivierten Kriminalität statistisch nicht gesondert erfasst. Um Aussagen hinsichtlich der Motivation zur Begehung „Illegaler Graffiti“ zu erhalten, wäre eine manuelle Auswertung aller Sachbeschädigungen und Propagandadelikte der Politisch motivierten Kriminalität der einzelnen Jahre erforderlich. Exemplarisch für das Jahr 2017 würde die Sichtung der 257 registrierten Sachbeschädigungen gemäß §§ 303 und 304 des Strafgesetzbuches etwa 128 Arbeitsstunden und die Sichtung der 730 registrierten Propagandadelikte gemäß § 86a des Strafgesetzbuches etwa 365 Arbeitsstunden in Anspruch nehmen und damit einen Sichtungsaufwand von circa 500 Arbeitsstunden allein für das Jahr 2017 nach sich ziehen. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.