Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/225 7. Wahlperiode 15.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Angebot an Dienstleistungen und Ausstattung von Bahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Zuständigkeit für den Betrieb von Bahnhöfen obliegt den Betreibern der Serviceeinrichtungen . Informationen dazu liegen der Landesregierung daher nur auf Abfrage vor. Dies vorausgeschickt beantwortet die Landesregierung die Fragen auf Basis der erteilten Auskünfte der Unternehmen. 1. Wie entwickelte sich in den vergangenen fünf Jahren die Anzahl der Bahnhöfe in Mecklenburg-Vorpommern, die noch mit Serviceteams bzw. Servicepoints ausgestattet sind? Die Anzahl der Bahnhöfe in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der DB AG, die mit Serviceteams beziehungsweise mit Servicepoints ausgestattet sind, hat sich in den vergangenen fünf Jahren um zwei vermindert. Im Bereich der nichtbundeseigenen Eisenbahn ergab sich keine Veränderung. Drucksache 7/225 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Bahnhöfe sind derzeit mit Serviceteams bzw. Servicepoints ausgestattet und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Nach Angaben der DB Station & Service AG wird an den Stationen Schwerin Hbf, Rostock Hbf und Stralsund Hbf je eine DB Information (Servicepoint) unterhalten; an den Stationen Ostseebad Binz, Bergen, Rostock Hbf, Stralsund Hbf, Schwerin Hbf, Waren(Müritz) sowie Warnemünde ist Personal im mobilen Kundenservice (Serviceteams) eingesetzt. Die Usedomer Bäderbahn GmbH unterhält Reisezentren in Ahlbeck, Bansin, Barth, Heringsdorf, Koserow, Wolgast, Zempin und Zinnowitz. Die Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH & Co. KG unterhält Fahrkartenausgaben in Bad Doberan, Heiligendamm, Kühlungsborn Ost und Kühlungsborn West, die Rügensche BäderBahn in Baabe, Binz Ost, Göhren, Putbus und Sellin Ost. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 3. Auf welchen Bahnhöfen wurde in den vergangenen fünf Jahren eine Dienstleistung im Sinne der Fragen 1 und 2 eingestellt? Nach Angaben der DB Station & Service AG wurden an den Stationen Güstrow und Bad Kleinen Dienstleistungen im Sinne der Fragen 1 und 2 eingestellt. 4. Wie entwickelte sich in den vergangenen fünf Jahren die Anzahl der Bahnhöfe in Mecklenburg-Vorpommern, die in Reisezentren, Fahrkartenausgaben und Agenturen noch eine persönliche Beratung der Reisenden ermöglichten? Die Landesregierung kann nur Angaben zu den Reisezentren, Fahrkartenausgaben und Agenturen treffen, deren Betrieb über die Verkehrsverträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vertraglich gebunden ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Frage wie folgt: Die Anzahl der Reisezentren und der Fahrkartenausgaben hat sich in den vergangenen fünf Jahren nicht verändert. Die Anzahl der Agenturen hat sich in den vergangenen fünf Jahren um drei verringert. Eine der geschlossenen Agenturen ist durch ein Video-Reisezentrum ersetzt worden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/225 3 5. Gibt es formale oder sonstige Voraussetzungen für die Bereithaltung eines persönlichen Beratungsangebotes? Wenn ja, welche sind dies? Formale Voraussetzungen für die Bereithaltung eines persönlichen Beratungsangebotes gibt es nicht. Für ein persönliches Beratungsangebot stellt nach Angaben der DB Station & Service AG vorrangig die Beauftragung durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen des Schienenpersonennah - oder Fernverkehrsmarktes die Basis dar. Beauftragungen aus dem Fernverkehrsbereich konzentrieren sich danach in der Regel auf die wesentlichen Netzzugangspunkte dieses Segments. Beauftragungen aus dem SPNV-Bereich resultieren danach in der Regel aus den durch die Länder initiierten Wettbewerbsverfahren zur Vergabe von SPNV-Leistungen. Vorgaben für persönliche Beratungsangebote trifft die Landesregierung dementsprechend bei der Vergabe von SPNV-Leistungen. Die Entscheidung über die Bereithaltung orientiert sich insbesondere an der tatsächlichen und erwarteten Kundenfrequenz an der jeweiligen Vertriebsstelle . 6. Wie entwickelte sich in den vergangenen fünf Jahren die Anzahl der Bahnhöfe in Mecklenburg-Vorpommern, auf denen Reisende Serviceangebote , wie Toiletten, Kioske, Restaurants, Ticketautomaten, Gepäckschließfächer etc., nutzen konnten? Die Zahl verminderte sich um eine Station. 7. Gibt es Mindestanforderungen an die Ausstattung von Bahnhöfen? Wenn ja, welche sind dies für die verschiedenen Bahnhofskategorien? § 4 Absatz 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) definiert die Bahnanlage „Bahnhof “. Ergänzend hierzu sind in den Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (INBP) die kategoriespezifischen Basisleistungen definiert, die die DB Station & Service AG gegenüber den Zugangsberechtigten (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Aufgabenträger) zu erbringen verpflichtet ist.