Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2261 7. Wahlperiode 02.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Gründerzentren in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Zur Förderung von Start-up-Firmen in Mecklenburg-Vorpommern plant die Landesregierung die Einrichtung von bis zu fünf Gründerzentren (OZ vom 26./27. Mai 2018, S. 8). In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit bereits 20 Technologiezentren (Regierung MV - Technologiezentren in Mecklenburg-Vorpommern). 1. Worin unterscheiden sich die Aufgaben der vorhandenen Technologiezentren von denen der geplanten Gründerzentren? In Zusammenarbeit mit regionalen Partnern werden vorrangig an Hochschulstandorten, insbesondere an den Universitätsstandorten Rostock und Greifswald, digitale Innovationszentren eingerichtet. Vor allem Gründerinnen und Gründer und Startups mit digitalen Geschäftsideen sollen dort gute Bedingungen vorfinden, um ihre Ideen umzusetzen. Das Angebot soll Bereiche zum gemeinsamen Arbeiten (Co-Working), Kreativ- und Werkstatträume und einen „Baukasten“ an Unterstützungsangeboten, zum Beispiel Coaching und Beratung zu betriebswirtschaftlichen, rechtlichen oder finanziellen Fragen, umfassen. Zugleich sollen die digitalen Innovationszentren Raum für den Austausch zwischen der Gründer- und Startup-Szene und etablierten Unternehmen und anderen Akteuren, zum Beispiel aus der Wissenschaft, bieten. Bestehende Unternehmen können so von der Innovationskraft und von dem digitalen Knowhow der „Neuen“ und die „Neuen“ von der unternehmerischen Erfahrung und von den Geschäftsbeziehungen der „Etablierten“ profitieren - mitunter bis hin zu neuen, gemeinsamen Geschäftsmodellen. Diese Funktionalitäten und die notwendigen Infrastrukturen gehen über die der Technologiezentren hinaus. Zudem ist die Verweildauer der Startups in den regionalen Innovationszentren nicht auf Langfristigkeit angelegt. Drucksache 7/2261 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Vielmehr stehen die Technologiezentren den Startups nach Durchlaufen der Unterstützungsprogramme in den digitalen Innovationszentren als Anmietungsmöglichkeit für das eigene Startup-Unternehmen zur Verfügung. Damit besteht zwischen digitalen Innovationszentren und Technologiezentren eine sinnvolle Ergänzung. 2. Ist gegebenenfalls an eine Kombination beider Einrichtungen gedacht? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nicht, mit welcher Begründung? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Hinblick auf die spezifischen regionalen digitalen Innovationszentren - auch was die spezifische Kombination mit den Technologiezentren anbelangt - ist die Landesregierung derzeit in Bezug auf die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung möglicher Zentren mit den am Prozess beteiligten Akteuren innerhalb und außerhalb der Landesregierung sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der in Frage kommenden Kommunen in Gesprächen. Da der Prozess derzeit noch nicht abgeschlossen ist, können aktuell noch keine konkreteren näheren Einzelheiten zu den spezifischen Konzepten der jeweiligen Innovationszentren benannt werden. 3. Gibt es Technologiezentren in Mecklenburg-Vorpommern, die nicht wirtschaftlich betrieben werden? Der Landesregierung liegen hierüber keine näheren Informationen vor. Die Betreibung der Zentren wird durch die kommunalen Träger eigenverantwortlich organisiert. 4. Ist an eine staatliche Förderung der Gründerzentren gedacht? Wenn ja, über welchen Zeitraum? Grundsätzlich stehen für den Bau der Innovationszentren Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Die Begleitung und Unterstützung der Gründerinnen und Gründer in den Zentren kann im Rahmen der Projektförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, a) und b) verwiesen.