Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2262 7. Wahlperiode 27.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Gebärdensprache und ANTWORT der Landesregierung An welchen allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wurde in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 die deutsche Gebärdensprache als Wahlpflichtfach angeboten (bitte die einzelnen Schulen und Klassenstufen angeben)? Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Aufgaben wären nur mit erheblichem Mehraufwand für die Schulen leistbar. Das Fach „Deutsche Gebärdensprache“ wird im SIP M-V (Schulinformationsund Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern) nicht erfasst. Es sind diesbezüglich keine Angaben zu Schulen und Klassenstufen für das Angebot der „Deutschen Gebärdensprache“ in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 möglich.