Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2266 7. Wahlperiode 09.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen mit 24 Stunden Öffnungszeiten und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Kindertageseinrichtungen mit 24 Stunden Öffnungszeiten, (24-Stunden-Kitas) gibt es seit wann an welchen Standorten in Mecklenburg-Vorpommern? a) Über welche Platzkapazitäten verfügen die 24-Stunden-Kitas insgesamt sowie jeweils pro Einrichtung in der Tages- und Nachtbetreuung ? b) Wie viele pädagogische Fachkräfte stehen insgesamt sowie pro Einrichtung in der Tages- und Nachtbetreuung zur Verfügung (bitte in Vollzeitäquivalenten und nach Betreuungsform auflisten)? c) Wie viele Kinder in welchem Alter wurden und werden seit dem Jahr 2016 jährlich in den Kindertageseinrichtungen sowie in der Tages- und Nachtbetreuung betreut (bitte nach Betreuungsumfang und Betreuungsform auflisten)? Zu 1, a) und b) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wurden dahingehend um Auskunft gebeten. Danach werden sieben Kindertageseinrichtungen als 24-Stunden-Kitas in Mecklenburg- Vorpommern mit insgesamt 447 Plätzen vorgehalten. Drucksache 7/2266 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der folgenden Tabelle können die gemeldeten Auskünfte zu den einzelnen Einrichtungen entnommen werden. Lfd. Nr. Standort Einrichtung Betriebserlaubnis seit Platzkapazitäten pädagogische Fachkräfte 1 Neubrandenburg Kita „Glühwürmchen “ 04/2009 24 3,5 Vollbeschäftigteneinheit 2 Demmin „Forscher Kita“ 02/2018 66 nicht gemeldet 3 Rostock Kita „Humperdinck“ 06/2016 50 6 Vollbeschäftigteneinheit 4 Stralsund Kita „Kindervilla Schatzkiste“ 02/2016 54 8,51 Vollbeschäftigteneinheit 5 Wismar Kita „Siebenschläfer “ 03/2018 111 nicht gemeldet 6 Schwerin nidulus Kita 11/2009 Insgesamt 142 nicht gemeldet 7 Schwerin nidulus duo Kita 11/2014 nicht gemeldet Zu c) Der Landkreis Vorpommern-Rügen meldete folgende Belegungszahlen. Zeitraum Kinderkrippe Kindergarten Gesamt Ganztags Teilzeit Ganztags Teilzeit 03/2016 0 0 0 0 0 03/2017 3 0 1 0 4 03/2018 0 0 3 0 3 Die Landeshauptstadt Schwerin meldete folgende Belegungszahlen. Zeitraum Kinderkrippe Kindergarten Gesamt Ganztags Teilzeit Ganztags Teilzeit 03/2016 4 40 4 60 108 03/2017 49 5 70 7 131 03/2018 39 4 71 9 123 Die Hansestadt Rostock meldete folgende Belegungszahlen. Zeitraum Kinderkrippe Kindergarten Gesamt Ganztags Teilzeit Ganztags Teilzeit 03/2016 2 0 1 0 3 03/2017 13 0 3 0 16 03/2018 16 0 3 0 19 Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte meldete eine derzeitige Belegung von 24 Krippenkindern und 31 Kindergartenkindern. Weitergehende Angaben wurden von den Landkreisen und den kreisfreien Städten nicht gemacht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2266 3 2. Welche Berufe üben die Eltern aus, deren Kinder in einer 24-Stunden- Kita betreut werden (bitte nach Branchen und hauptsächlich vertretenen Berufen auflisten)? Eltern, deren Kinder in einer 24-Stunden-Kita betreut werden, sind überwiegend in den Branchen Gesundheits- und Sozialwesen, Tourismus und im Polizeidienst tätig. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Einkommensstruktur und des sozioökonomischen Hintergrundes der Familien vor? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 4. Inwiefern und in welcher Form beteiligen sich kommunale Einrichtungen (z. B. Stadtwirtschaft) an der Kindertagesbetreuung der Kinder ihrer Beschäftigten in 24-Stunden-Kitas (bitte nach Art und Höhe der Zuschüsse sowie Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Zur Beantwortung der Frage sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe um Auskunft gebeten worden. Aus den Stellungnahmen des Landkreises Vorpommern-Rügen, der Landeshauptstadt Schwerin und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geht hervor, dass es keine Beteiligung der kommunalen Einrichtungen an der Kindertagesbetreuung der Kinder ihrer Beschäftigten in 24-Stunden-Kitas gibt. Den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Nordwestmecklenburg liegen hierzu keine Angaben vor. Weitere Landkreise sind nicht betroffen, da dort keine 24-Stunden-Kitas betrieben werden. 5. Inwiefern und in welcher Form beteiligt sich das Land Mecklenburg- Vorpommern im Rahmen seiner Funktion als Arbeitgeber an Zuschüssen für die Kindertagesbetreuung der Kinder von Landesbediensteten (zum Beispiel bei Polizeibeamten) in 24-Stunden-Kitas (bitte nach Art und Höhe der Zuschüsse unterscheiden)? Derzeit beteiligt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht im Rahmen seiner Funktion als Arbeitgeber an Zuschüssen für die Kinderbetreuung der Kinder von Landesbediensteten in 24-Stunden-Kitas. Drucksache 7/2266 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Welche Vorhaben plant die Landesregierung, um das von 2016 bis 2018 eingerichtete Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ab 2019 gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen zu ersetzen? Die Fortführung des Bundesprogrammes „KitaPlus“ ist seitens der Bundesregierung in Aussicht gestellt worden. Es wird auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, ab Zeilennummer 735 verwiesen. 7. Welche Vorhaben plant die Landesregierung darüber hinaus, um die Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen mit erweiterten Betreuungszeiten zu fördern? Die Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen sind über die Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes verhandelt und eingepreist. 8. In welchen Regionen des Landes wurden im Rahmen des Bundesprogramms „KitaPlus“ Netzwerkstellen für Kooperationen mit Vereinen, Verbänden und Akteuren der Arbeitswelt, zur Unterstützung der kommunalen Jugendhilfeplanung und zur Weiterentwicklung und Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsangebote gebildet? In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Rahmen des Bundesprogrammes „KitaPlus“ keine Netzwerkstellen gefördert. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben von diesem Angebot keinen Gebrauch gemacht.