Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2268 7. Wahlperiode 02.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Landesförderung „Bürgerarbeit“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Förderung nach dem „Programm zur Förderung der Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ wird in einem zweistufigen Verfahren ausgereicht. Auf Antrag haben die Jobcenter vom Land finanzielle Mittel für die insgesamt 200 Bürgerarbeitsplätze erhalten, die sie administrieren und ihrerseits an antragstellende Arbeitgeber ausreichen. Details zu den Arbeitgebern, die eine Förderung durch die Jobcenter bekommen, liegen dem Land erst im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung vor. Insofern richtet die Beantwortung der nachfolgenden Fragen das Augenmerk auf die vom Land ausgereichten Zuschüsse an die Jobcenter. Drucksache 7/2268 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Am 6. September 2017 sind laut Pressemitteilung Nummer 306/17 des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit die Fördergrundsätze zum Programm Bürgerarbeit, welches offiziell die Bezeichnung „Programm zur Förderung der Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ trägt, in Kraft getreten. Die Landesregierung setzt dabei Mittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) für die Bereitstellung von Arbeitsplätzen für langzeitarbeitslose Personen ein. Die Fördergrundsätze galten nur für das Jahr 2017 und mussten für das Jahr 2018 mindestens formell überarbeitet bzw. entfristet werden. 1. Wie viele Anträge auf Förderung mit wie vielen Arbeitsplätzen wurden im Jahr 2017 nach den damals gültigen Fördergrundsätzen des Jahres 2017 gestellt und bewilligt? Bis zum 31. Dezember 2017 wurden zehn Anträge für insgesamt 193 Arbeitsplätze beim Land gestellt und bewilligt. 2. Wie viele von den 200 für 2017 angekündigten Arbeitsplätzen werden nach den für 2017 geltenden Grundsätzen aktuell gefördert [bitte insgesamt sowie Art des Unternehmens (privatwirtschaftlich, gemeinnützig, GmbH, gGmbH, e. V. etc.) darstellen]? Von insgesamt 200 möglichen Förderungen durch die Jobcenter konnten bis Mitte Juni 2018 170 Personen eine geförderte Beschäftigung beginnen und 152 waren aktuell beschäftigt. Hinsichtlich der Angaben zu den Arbeitgebern wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie viele Anträge auf Förderung mit wie vielen Arbeitsplätzen wurden seit Januar 2018 gestellt und auf der Grundlage welcher Fördergrundsätze oder anderer rechtlicher Grundlagen bewilligt [bitte insgesamt sowie Art des Unternehmens (privatwirtschaftlich, gemeinnützig, GmbH, gGmbH, e. V. etc.) darstellen]? Die Laufzeit der Fördergrundsätze „Programm zur Förderung der Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ wurde im Dezember 2017 verlängert und gilt nunmehr bis 30. Juni 2018. Auf dieser Grundlage wurden seit Januar 2018 drei Anträge für insgesamt sieben Arbeitsplätze beim Land gestellt und bewilligt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2268 3 4. Für wie viele Arbeitsplätze liegen zurzeit Anträge auf Förderung von Bürgerarbeitsplätzen aus den Jahren 2017 und 2018 im zuständigen Ministerium vor [bitte insgesamt sowie Art des Unternehmens (privatwirtschaftlich, gemeinnützig, GmbH, gGmbH, e. V. etc.) darstellen ]? Es liegen zurzeit keine Anträge beim Land vor. 5. Welche Hindernisse für eine mögliche Antragstellung sind der Landesregierung aus der Privatwirtschaft bzw. vonseiten der Vereine und Verbände im Land bekannt? Hindernisse für eine mögliche Antragstellung sind der Landesregierung nicht bekannt. 6. Inwieweit können Anträge nach den Fördergrundsätzen des Jahres 2017 noch in 2018 beschieden werden? Auf die Antwort zur Frage 3 wird verwiesen. 7. Warum liegen die neuen Fördergrundsätze für das Jahr 2018 ff. noch nicht vor, wenn doch absehbar war, dass die Gültigkeit der im September 2017 erlassenen Fördergrundsätze auf das Jahr 2017 begrenzt ist? Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 8 wird verwiesen. Drucksache 7/2268 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Welchen Stand hat Mitte Juni 2018 die Erarbeitung der Fördergrundsätze für das Jahr 2018 erreicht? a) Bis wann sollen die neuen Fördergrundsätze veröffentlicht werden? b) Inwieweit ist ein rückwirkendes Inkrafttreten der Fördergrundsätze möglich? c) Welche inhaltlichen und redaktionellen Änderungen sollen an den Fördergrundsätzen vorgenommen werden, die eine monatelange Erarbeitung und Prüfung erfordern? Die Fragen 8, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Fördergrundsätze „Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen“ (Bürgerarbeit 2018) befinden sich derzeit zur Herstellung des Einvernehmens beim Landesrechnungshof. Danach werden sie auf der Internetseite der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, veröffentlicht. Es ist vorgesehen, die Fördergrundsätze zum 1. Juli 2018 in Kraft treten zu lassen. Nach den Fördergrundsätzen „Programm zur Förderung der Bereitstellung von Arbeitsplätzen “ wird die Bereitstellung von Arbeitsplätzen für zwei Jahre gefördert, die insbesondere mit bisher langzeitarbeitslosen Personen besetzt werden sollen. Mit den Fördergrundsätzen „Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen“ soll die Einstellung in unbefristete Beschäftigung durch Gewährung von Lohnkostenzuschüssen erreicht werden.