Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2269 7. Wahlperiode 23.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Besitz von Waffen im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 2 Nummer 1 des Waffengesetzes (WaffG) durch mutmaßliche Linksextremisten, Rechtsextremisten sowie „Reichsbürger und Selbstverwalter“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Gefährlichkeit von Extremistinnen und Extremisten nicht ausschließlich am legalen Waffenbesitz im Sinne der oben genannten waffenrechtlichen Vorschrift bewertet werden kann. Vielmehr sind alle gefährlichen Gegenstände , zum Beispiel Messer, Schlagwerkzeuge, Brandsätze und Steine, in die Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Extremismusspektren einzubeziehen. In einem Online-Artikel vom 29. Mai 2018 berichtet die F.A.Z., dass - im Gegensatz zu Rechtsextremisten sowie „Reichsbürgern und Selbstverwaltern “ - Mitglieder der linken Szene nur „in Einzelfällen“ über eine waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen (http://www.faz.net/aktuell/politik/ inland/gewalt-von-extremisten-hohe-gewaltbereitschaft-wenig-waffen- 15605026.html ?printPagedArticle=true#pageIndex_0). Drucksache 7/2269 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Personen werden laut Landesregierung aktuell jeweils dem sogenannten linksextremen, dem rechtsextremen Spektrum sowie dem Spektrum der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ in Mecklenburg- Vorpommern zugerechnet (sofern sich das Personenpotenzial zum Verfassungsschutzbericht 2016 sowie zu der Drucksache 7/1094 geändert hat)? Die Landesregierung geht hinsichtlich der Anzahl der jeweils zuzurechnenden Personen gegenwärtig von in etwa gleichen Größenordnungen wie im Verfassungsschutzbericht 2016 sowie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1094 aus. Der Verfassungsschutzbericht 2017 befindet sich noch in der Bearbeitung. 2. Wie viele Personen der jeweiligen Spektren verfügen nach Kenntnis der Landesregierung über eine Waffenbesitzkarte? a) Wie viele Personen verfügen hierbei jeweils über eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und/oder Besitz einer oder mehrerer Schusswaffen (grüne WBK) (§§ 10, 13, 14 Abs. 2 WaffG), für Sportschützen (gelbe WBK) (§ 14 Abs. 4 S. 1 WaffG), für Brauchtumsschützen (grüne WBK) (§ 16 WaffG), für Waffensammler oder Waffensachverständige (rote WBK) (§§ 17 und 18 WaffG) und/oder eine Waffenbesitzkarte infolge eines Erbfalls (Erben-WBK) (§ 20 WaffG) (bitte nach Art der Waffenbesitzkarte und dem jeweiligen Spektrum aufschlüsseln)? b) Wie vielen Personen der jeweiligen Spektren wurde seit 2010 die Waffenbesitzkarte entzogen? Zu 2 und a) Eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden im Zusammenhang mit der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie eine Mitteilung der Waffenbehörden über erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse an die Verfassungsschutzbehörden sind gesetzlich noch nicht vorgesehen. Vor diesem Hintergrund ist eine vollständige Auskunft, ob und inwieweit Personen aus den benannten Spektren über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, nicht möglich. In der nachfolgenden Übersicht ist die Anzahl der Personen aufgeführt, die nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung im Besitz einer oder mehrerer Waffenbesitzkarten sind und einem der benannten Extremismusbereiche zugerechnet werden: Rechtsextremismus 26, Linksextremismus 1, „Reichsbürger und Selbstverwalter“ 14. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2269 3 Entsprechend der zuvor genannten Gesamtzahl der Extremistinnen und Extremisten, die im Besitz einer oder mehrerer Waffenbesitzkarte sind, verteilt sich die daraus resultierende Gesamtzahl der Waffenbesitzkarten, je Extremismusbereich, wie folgt: Rechtsextremismus Linksextremismus „Reichsbürger und Selbstverwalter“ grüne Waffenbesitzkarte (§§ 10, 13, 14 Absatz 2 Waffengesetz) 21 0 19 gelbe Waffenbesitzkarte 7 1 3 grüne Waffenbesitzkarte (§ 16 WaffG) 0 0 0 rote Waffenbesitzkarte 0 0 0 Erben-Waffenbesitzkarte 0 0 0 Zu b) Aus den Jahren 2017 und 2018 (Stand 30.06.2018) liegen der Landesregierung Erkenntnisse zu neun Personen vor, bei denen bisher die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen beziehungsweise die Überprüfungsverfahren eingestellt wurden, weil die Inhaberinnen oder Inhaber vor oder während der Einleitung eines Widerrufsverfahrens die Anträge auf Ausstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zurückgenommen beziehungsweise bereits ausgestellte Erlaubnisse nicht abgeholt haben. 3. Wie viele Personen der jeweiligen Spektren verfügen nach Kenntnis der Landesregierung zusätzlich über einen Waffenschein? Nach jetzigem Kenntnisstand ist keine Person der jeweiligen Spektren zum Führen von Schusswaffen im Sinne des § 10 Absatz 4 Waffengesetz (großer Waffenschein) berechtigt. 4. Über wie viele Waffen verfügen Personen der benannten Spektren aktuell? Wie hat sich die Zahl seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach dem jeweiligen Spektrum, Jahren und Waffenart)? Die Landesregierung geht davon aus, dass hier nur die Personen gemeint sind, die über eine in der Antwort zu Frage 2 genannte waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Drucksache 7/2269 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung verfügt der genannte Linksextremist über keine Waffen. Die hier bekannten Rechtsextremisten besitzen laut ihrer Waffenbesitzkarten 125, die „Reichsbürger und Selbstverwalter“ zurzeit 101 Waffen. Das Nationale Waffenregister (NWR) ermöglicht die Abfrage zu Personen und gibt immer den aktuellen Stand der Vergabe von waffenrechtlichen Erlaubnissen und zum Waffenbesitz wieder. Eine retrograde statistische Auswertung des Waffenbesitzes zu Personen ist nicht möglich. 5. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Landesregierung wie viele Waffen bei Durchsuchungen von Gruppierungen und/oder Einzelpersonen der benannten Spektren zwischen Januar 2017 bis Mai 2018 gefunden und/oder sichergestellt? a) In wie vielen Fällen handelte es dabei um legale bzw. illegale Waffen? b) In wie vielen Fällen lag hierbei ein gültiger Waffenschein vor (bitte aufschlüsseln nach Ort und Datum der polizeilichen Maßnahme, dem jeweiligen Spektrum sowie der jeweiligen Menge und Art der gefundenen und/oder sichergestellten Waffen)? 6. Wie viele Fälle von Verstößen gegen das Waffengesetz sind der Landesregierung vom Januar 2017 bis Mai 2018 in Mecklenburg- Vorpommern bekannt geworden (bitte aufschlüsseln nach Art des Verstoßes sowie dem jeweils zuzuordnenden Spektrum)? Die Fragen 5, a), b) und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Eine Erhebung der angefragten Daten würde einen umfassenden Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden (Polizei, Verfassungsschutzbehörde, Kommunalbehörden) erfordern, für den es keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt. Aus diesem Grund liegen der Landesregierung hierzu keine statistisch aufbereiteten Daten vor. 7. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und wenn ja, inwiefern in den benannten Spektren Hinweise auf Netzwerke , innerhalb derer Waffen benutzt, ausgetauscht oder in sonstiger Weise gehandelt werden, existieren und/oder existierten? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu solchen Netzwerken der benannten Spektren vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2269 5 8. Wie viele Personen der benannten Spektren sind oder waren Beschäftigte von Landesbehörden und hatten aufgrund ihrer Tätigkeit mittelbaren und/oder unmittelbaren Zugriff zu einer Dienstwaffe (bitte aufschlüsseln nach dem jeweiligen Spektrum sowie den jeweilig betroffenen Landesbehörden)? Hierzu liegen der Landesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 9. Lässt sich nach Einschätzung der Landesregierung ein überproportionales Maß der privaten Bewaffnung durch Angehörige der benannten Spektren im Vergleich zur restlichen Bevölkerung feststellen ? Die Landesregierung liegen hierzu keine statistisch aufbereiteten Daten vor.