Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2272 7. Wahlperiode 23.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Vergütung für wissenschaftliche Hilfskräfte an den Universitäten und Hochschulen des Landes und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Vergütung der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte erfolgt nach Maßgabe der von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beschlossenen Richtlinien über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 23. Juni 2008. Die Vergütungssätze sind Höchstsätze, die von der TdL regelmäßig an die Tarifentwicklung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Geltungsbereich des TV-L angepasst werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Richtlinien der TdL mit der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 1. Oktober 2013 für die Hochschulen verbindlich umgesetzt. Drucksache 7/2272 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Hochschulen und Universitäten des Landes haben die Möglichkeit, Absolventinnen und Absolventen sowie Studierende als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskräfte zu beschäftigen. Sie haben die Aufgabe, das wissenschaftliche Personal der Hochschule bei der Erfüllung seiner Aufgabe und als Tutorinnen und Tutoren Studierende in ihrem Studium zu unterstützen. 1. Wie haben sich die Vergütungssätze von wissenschaftlichen Hilfskräften mit Hochschulabschluss an den Hochschulen des Landes seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Hochschulabschluss , Hochschule und Jahr)? Die Vergütungssätze der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit a) abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung im Sinne der Nummer 1 der Protokollerklärungen zu Teil I der Entgeltordnung zum TV-L oder b) „Master-Abschluss“ in einem Fachhochschulstudiengang, der akkreditiert ist, haben sich wie folgt entwickelt: Jahr Vergütung (bis zu … Euro) Ab Sommersemester 2013 13,92 Ab Sommersemester 2014 14,33 Ab Sommersemester 2015 14,63 Ab Sommersemester 2016 14,97 Ab Sommersemester 2017 15,27 Ab Sommersemester 2018 15,63 Die Vergütungssätze der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit a) Fachhochschulabschluss oder b) „Bachelor-Abschluss“ oder c) „Master-Abschluss“ in einem Fachhochschulstudiengang, der nicht akkreditiert ist, haben sich wie folgt entwickelt: Jahr Vergütung (bis zu … Euro) Ab Sommersemester 2013 10,24 Ab Sommersemester 2014 10,54 Ab Sommersemester 2015 10,76 Ab Sommersemester 2016 11,01 Ab Sommersemester 2017 11,23 Ab Sommersemester 2018 11,49 Eine Differenzierung der Vergütungssätze nach Hochschulen erfolgt nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2272 3 2. Wie haben sich die Vergütungssätze für wissenschaftliche Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss an den Hochschulen des Landes seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Hochschule, Institut und Jahr)? Die Vergütungssätze der wissenschaftlichen Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung haben sich wie folgt entwickelt: Jahr Vergütung (bis zu … Euro) Ab Sommersemester 2013 8,79 Ab Sommersemester 2014 9,05 Ab Sommersemester 2015 9,24 Ab Sommersemester 2016 9,45 Ab Sommersemester 2017 9,64 Ab Sommersemester 2018 9,87 Eine Differenzierung der Vergütungssätze nach Hochschulen und Instituten erfolgt nicht. 3. Wurden wissenschaftliche Hilfskräfte in die Gestaltung der Vergütungssätze an den einzelnen Hochschulen des Landes eingebunden? Wenn ja, wie? Die Vergütungshöchstsätze werden durch die TdL festgesetzt. Eine Einbeziehung der wissenschaftlichen Hilfskräfte an den Hochschulen in die Gestaltung derselben erfolgt nicht. 4. Welche Bestrebungen der Landesregierung gab es in der Tarifgemeinschaft der Länder bezüglich der Anregung bundeseinheitlicher Regelungen für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte? Keine. Drucksache 7/2272 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie können nach Auffassung der Landesregierung die Beschäftigungsbedingungen von studentischen Beschäftigten verbessert werden? Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten dafür aus Sicht der Landesregierung geschaffen werden? In Nummer 237 der Koalitionsvereinbarung 2016 - 2021 zwischen SPD und CDU über die Bildung einer Regierungskoalition für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg- Vorpommern haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die personalrechtliche Vertretung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften zu stärken. Bei der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung wird zu prüfen sein, ob und wie eine gesetzliche Regelung zu erfolgen hat.