Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2278 7. Wahlperiode 20.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Förderung von Bewässerungsanlagen und ANTWORT der Landesregierung 1. In welchem Umfang wurden seit 2000 Bewässerungsanlagen für landwirtschaftliche Betriebe gefördert (bitte Anzahl der gestellten Förderanträge, die Anzahl der bewilligten Förderanträge und die jeweilige Förderhöhe angeben)? Bewässerungsanlagen für landwirtschaftliche Betriebe wurden seit dem Jahr 2000 wie folgt gefördert: Anzahl der Bewilligungen insgesamt: 84 Ausgezahlte Förderung insgesamt: 3,01 Millionen Euro Die Förderung erfolgte über mehrere unterschiedliche Richtlinien: 1. Richtlinien für das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates und als Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ vom 26. Juli 2000, 6. Juni 2002 und 3. Juli 2003 einschließlich Änderungen 2. Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der landwirtschaftlichen Produktion nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm vom 12. September 2007 3. Richtlinie zur Förderung des Kaufs mobiler Beregnungsmaschinen und -anlagen vom 2. Februar 2009 4. Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der landwirtschaftlichen Produktion nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm vom 1. März 2015 Drucksache 7/2278 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Prüfung, Bewilligung und Zahlung der ELER-Mittel (ELER = Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) erfolgt seit 2007 mit Hilfe des Datenverarbeitungs-Verfahrens (DVV) „profil ELER“. Die Einführung eines integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems ist von der Europäischen Kommission (KOM) vorgeschrieben und dient in erster Linie dazu, die getätigten Ausgaben ordnungsgemäß gegenüber der Europäischen Union (EU) nachzuweisen und abzurechnen. Nicht bewilligungsreife oder unvollständige Anträge werden nicht beziehungsweise nicht differenzierter im DVV erfasst. Es können daher nur die im Rahmen des AFP (ohne Differenzierung nach Bewässerung) insgesamt gestellten Anträge genannt werden. Richtlinie für das AFP 2007 - 2014 (stationäre Anlagen) Erfasste Datensätze (Anträge): 1.333, keine Differenzierung nach Bewässerung möglich Abgelehnt: 124, keine Differenzierung nach Bewässerung möglich Widerrufen: 41, keine Differenzierung nach Bewässerung möglich Zurückgezogen: 38, keine Differenzierung nach Bewässerung möglich Richtlinie zur Förderung des Kaufs mobiler Beregnungsmaschinen 2009 - 2013 Erfasste Datensätze (Anträge): 56 (davon 12 Anträge aus externer Datenbank, nur bewilligte) Abgelehnt: 5 Widerrufen: 3 Zurückgezogen: 2 Richtlinie für das AFP ab 2015 Erfasste Datensätze (Anträge): 340 (davon 6 bewilligte Bewässerungsvorhaben) Abgelehnt: 4, darunter 0 Bewässerungsvorhaben Widerrufen: 7, darunter 0 Bewässerungsvorhaben Zurückgezogen: 19, keine weitere Differenzierung möglich (da keine weitere Datenerfassung) Richtlinie für das AFP 2000 - 2007 Die Förderung nach AFP erfolgte vor 2007 in sechs Ämtern für Landwirtschaft (ehemals nachgeordnete Behörden des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern), seit 2007 nur noch zentral im Amt für Landwirtschaft Parchim. Dieses wurde 2011 am Standort Schwerin in das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg integriert. In die Archive (auch aufgrund der räumlichen Situation) wurden nur noch die laufenden Akten übernommen. Die Zweckbindungsfristen bei den geförderten Vorhaben betragen fünf beziehungsweise zwölf Jahre. Gemäß Aktenordnung für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Aufbewahrungsfrist fünf Jahre nach dem letzten Einzelschriftverkehr. Aus den vorgenannten Gründen ist eine Auflistung der vor 2007 gestellten Förderanträge nicht mehr, beziehungsweise rückwirkend für fünf Jahre innerhalb der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen, leistbar. In der folgenden Übersicht sind die einzelnen Richtlinien mit den bewilligten Förderanträgen und der jeweiligen Förderhöhe dargestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2278 3 1. Richtlinie für das AFP 2000 - 2007 Zuwendung Förderhöhe in Euro 1. 20.000,00 2. 16.010,00 3. 9.990,00 4. 20.000,00 5. 13.310,00 6. 75.400,00 7. 15.360,00 8. 4.430,00 9. 20.000,00 Summe 194.500,00 2. Richtlinie für das AFP 2007 - 2014 Zuwendung Förderhöhe in Euro 1. 24.327,07 2. 110.510,00 3. 56.942,75 4. 105.353,59 5. 32.629,55 6. 32.703,31 7. 25.000,00 8. 14.765,53 9. 115.384,26 10. 69.603,39 11. 25.594,77 12. 16.287,50 13. 43.268,99 14. 31.910,15 15. 8.648,28 16. 24.903,33 17. 47.529,93 18. 69.603,39 19. 49.717,60 20. 53.371,92 21. 55.099,83 22. 66.792,30 23. 150.072,55 Summe 1.230.019,99 Drucksache 7/2278 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Richtlinie zur Förderung des Kaufs mobiler Beregnungsmaschinen 2009 - 2013 Zuwendung Förderhöhe in Euro 1. 7.930,00 2. 31.010,00 3. 25.000,00 4. 13.450,00 5. 28.110,00 6. 20.180,00 7. 22.140,00 8. 5.680,00 9. 12.390,00 10. 28.430,00 11. 19.490,00 12. 58.820,00 13. 19.788,39 14. 17.012,95 15. 6.168,13 16. 28.090,00 17. 19.260,00 18. 14.846,21 19. 17.930,00 20. 8.582,81 21. 23.170,00 22. 79.055,29 23. 6.596,13 24. 17.250,00 25. 9.573,77 26. 11.397,50 27. 22.956,40 28. 44.191,07 29. 7.367,23 30. 38.972,80 31. 17.221,46 32. 17.263,67 33. 13.542,72 34. 100.000,00 35. 23.000,00 36. 99.761,32 37. 43.728,43 38. 24.330,00 39. 22.190,00 40. 6.898,40 41. 14.993,07 42. 62.305,21 43. 65.028,35 44. 9.697,75 45. 25.874,45 46. 59.330,10 Summe 1.280.003,61 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2278 5 4. Richtlinie für das AFP ab 2015 Zuwendung Förderhöhe in Euro 1. 24.478,50 2. 93.032,45 3. 33.751,33 4. 67.128,57 5. 39.468,57 6. 49.868,60 Summe 307.728,02 2. In welchem Umfang erfolgt eine Bewässerung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Mecklenburg-Vorpommern? Mit Stand vom 31. Dezember 2017 enthielt das Wasserbuch Mecklenburg-Vorpommern 228 wasserrechtliche Zulassungen mit 288 Benutzungen, die unter „Bewässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen“ geführt werden. Die Summe der maximal zugelassenen jährlichen Entnahmemengen dieser Benutzungen betrug 38.660.576 Kubikmeter (m³). Die tatsächlich entnommenen Wassermengen werden nicht zentral erfasst und liegen der Landesregierung nicht vor, da Entnahmen für Zwecke der landwirtschaftlichen Beregnung nach § 16 Absatz 2 Nummer 5 des Landeswassergesetzes von der Erhebung des Wasserentnahmeentgelts befreit sind. 3. Wie hoch sind die in der aktuellen Förderperiode zur Verfügung stehenden Mittel für die Förderung von Bewässerungstechnik? In der aktuellen Förderperiode stehen für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm rund 80 Millionen Euro zur Verfügung. Es erfolgt keine gesonderte Ausweisung für Bewässerungstechnik .