Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/228 7. Wahlperiode 21.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Überflutungsschäden durch Biber im Amt Usedom/Süd und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche durch Biber verursachten Überflutungsschäden im Amt Usedom-Süd sind dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bekannt? Dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt liegen keine Informationen zu durch Biber verursachte Überflutungsschäden im Amtsbereich Usedom-Süd vor. 2. Wie hoch ist die geschätzte Schadenssumme? Hierzu können mit Blick auf die Antwort zu Frage 1 keine Angaben gemacht werden. Drucksache 7/228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Maßnahmen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hiergegen eingeleitet oder veranlasst? Welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um solche Schadensfälle künftig zu vermeiden? Mit Blick auf die Antwort zu Frage 1 wurden in Bezug auf den Amtsbereich Usedom-Süd keine konkreten Maßnahmen veranlasst. Im Allgemeinen ist hierzu auszuführen, dass gemäß § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Einzelfall Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG zugelassen werden können, um erhebliche wirtschaftliche Schäden abzuwenden oder die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. So können beispielsweise Biberdämme entfernt oder Tötungen vorgenommen werden, zuletzt geschehen im Falle des Elbehochwassers, als Hochwasserschutzdeiche gefährdet waren und damit Gefahr für Leib und Leben bestand. Um künftige Schadensfälle durch den Biber zu vermeiden, können des Weiteren Bibermanagementkonzepte, die aufgrund von Biberaktivitäten erforderlich sind, mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V) vom 12. Februar 2016 gemäß Fördergegenstand 2.9 durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gefördert werden. Auf der Grundlage von Bewertungskartierungen sowie regelmäßiger Kontrollen festgelegter Konfliktpunkte mit besonderer Biberaktivität an festgelegten Fließgewässerabschnitten werden Maßnahmen zur Lösung oder Minderung von Konflikten erarbeitet. Auch ist die Möglichkeit der Förderung von Präventionsmaßnahmen auf Basis der Richtlinie für die Förderung von Vorhaben des Naturschutzes (NatSchFöRL M-V) vorgesehen.