Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2286 7. Wahlperiode 20.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Ankauf von Flächen der Stadt Anklam im „Anklamer Stadtbruch“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Anfrage bezieht sich auf einen noch nicht gestellten Förderantrag der Stiftung Nationales Naturerbe des Naturschutzbund Deutschlands (NABU). Im Rahmen des Projektes ist eine erhebliche naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen des Anklamer Stadtbruches geplant. Zu diesem Zweck ist auch der Erwerb von Flächen durch die der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe beabsichtigt. Den Medien war zu entnehmen, dass das Land beabsichtigt, den Ankauf von Flächen des „Anklamer Stadtbruchs“ mit 90 % zu fördern. Die Kosten hierfür wurden auf ca. 3 Mio. Euro beziffert. 1. Wie viel Hektar umfasst die Fläche des „Anklamer Stadtbruchs“? a) Wie viele Flächen hiervon stehen zum Verkauf? b) Wer soll diese Flächen erwerben? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das geplante Projektgebiet des Anklamer Stadtbruches umfasst rund 1.700 Hektar (ha). Die Stiftung Nationales Naturerbe des Naturschutzbundes Deutschlands (NABU) beabsichtigt, sämtliche Grundstücke im Anklamer Stadtbruch, die sich im Eigentum der Hansestadt Anklam befinden, zu erwerben. Drucksache 7/2286 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Weitere Grundstücke im Anklamer Stadtbruch stehen im Eigentum Dritter. Rund 1.130 ha der Flächen des Anklamer Stadtbruches sollen im Rahmen des Projektes durch die Projektträgerin erworben werden, weitere rund 140 ha beabsichtigt die Projektträgerin, ohne Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erwerben. 2. Wie setzt sich der in den Medien genannte Kaufpreis von 3 Mio. Euro für die Flächen des „Anklamer Stadtbruchs“ zusammen? a) Wurde hierfür ein Gutachten erstellt? b) Aus welchem Haushaltstitel/welchen Haushaltstiteln soll die Finanzierung erfolgen? Der Kaufpreis steht noch nicht fest. Zu a) Es liegt ein Gutachten eines Sachverständigen vor. Zu b) Die Finanzierung soll aus dem Einzelplan 08, Maßnahmegruppe (MG) 11, Haushaltstitel 893.49 (Maßnahmen zur Förderung des Schutzes, der Entwicklung und Wiederherstellung von Mooren und anderen Feuchtlebensräumen) erfolgen. 3. Unter welchem Naturschutzstatus stehen die Flächen des „Anklamer Stadtbruchs“? a) Inwieweit wird dieser Schutzstatus von einem Verkauf tangiert? b) Welche Möglichkeiten der Sicherung der Flächen für den Naturschutz gibt es? c) Welche davon wurden vor der Entscheidung geprüft? Der größte Teil des Anklamer Stadtbruches hat den Schutzstatus eines Naturschutzgebietes. Zu a) Der Schutzstatus des Naturschutzgebietes würde von einem Verkauf grundsätzlich nicht tangiert . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2286 3 Zu b) Ziel des Vorhabens ist nicht primär die Flächensicherung, sondern die naturschutzfachliche Aufwertung des Anklamer Stadtbruchs. Letztere könnte ohne einen Erwerb der Flächen nicht realisiert werden. Zu c) Eine Entscheidung über den Förderantrag ist noch nicht gefallen, da der Antrag noch nicht gestellt wurde. Über den Antrag wird das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Bewilligungsbehörde entscheiden. Vor Antragstellung erfolgen die notwendigen Vorabstimmungen. 4. Wurde der für Naturschutz zuständige Fachausschuss im Vorfeld um ein fachliches Votum gebeten oder über die Absicht der Landesregierung informiert? Es wird davon ausgegangen, dass mit dem für Naturschutz zuständigen Fachausschuss der Agrarausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern gemeint ist. Der Agrarausschuss wurde in seiner Sitzung vom 11. Mai 2017 darüber informiert, dass grundsätzlich Bestrebungen der Stadt Anklam bestehen, die Flächen im Anklamer Stadtbruch zu veräußern, verschiedene Käufer infrage kämen und dass hierzu Gespräche zwischen dem Land und der Stadt laufen. Zugesagt wurde, dass bei neuem Sachstand eine Information des Ausschusses erfolgt. Bisher gibt es keinen wesentlichen neuen Sachstand, da bisher kein Förderantrag gestellt wurde. Der Ausschuss wurde im Vorfeld nicht um ein fachliches Votum gebeten. 5. Gibt es derzeit Interessensbekundungen von Privaten, Stiftungen oder anderen Dritten? Hat sich das Land bemüht, Dritte zu finden, die bereit wären, zu gleichen Konditionen und auf eigene Kosten zu erwerben? Das Land ist nicht der mögliche Verkäufer der angeführten Grundstücke, sondern die Hansestadt Anklam. Der Landesregierung ist bekannt, dass Dritte grundsätzlich am Erwerb der Flächen interessiert sind. Da das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht Eigentümer der angeführten Grundstücke ist, war die Landesregierung an Verkaufsverhandlungen nicht direkt beteiligt. Daher hat sich die Landesregierung nicht bemüht, Dritte zu finden, die bereit wären, zu gleichen Konditionen (einschließlich der Umsetzung des Naturschutzprojektes) und auf eigene Rechnung zu erwerben. Drucksache 7/2286 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Die Stadt Anklam befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Inwieweit müssen Erlöse aus dem Flächenverkauf zur Konsolidierung herangezogen werden? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Hätte eine Entscheidung gegen eine Heranziehung präjudizierende Wirkung? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Erlöse aus einem Flächenverkauf sind investive Einzahlungen, die grundsätzlich für Investitionsauszahlungen zu verwenden sind. Befindet sich eine Kommune wie Anklam in der Haushaltskonsolidierung , dürfen investive Einzahlungen grundsätzlich nur für notwendige Investitionen im pflichtigen Aufgabenbereich oder für Investitionen, die der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit dienen, genutzt werden. Kommt die Verwendung investiver Einzahlungen insoweit nicht in Betracht, sind die Investitionseinzahlungen gemäß § 12 Nummer 5 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik im Interesse einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung zum Ausgleich des negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.