Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2287 7. Wahlperiode 02.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Sonderzahlungen und Ausgaben des Landes für die Theater und Orchester und ANTWORT der Landesregierung 1. In welcher Höhe sind von 2017 und 2018 (mit Stichtag 1. Juni 2018) Landesmittel an die Theater und Orchester Mecklenburg- Vorpommerns ausgereicht worden (bitte differenzieren nach 2017 und 2018 sowie den Standorten Mecklenburgisches Staatstheater, Volkstheater Rostock, Theater Vorpommern, Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz)? 2. Aus welchen Kapiteln/Maßnahmengruppen/Titeln des Landeshaushaltes sind diese Mittel jeweils abgeflossen (bitte Einzelauflistung)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet: Drucksache 7/2287 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zuwendungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Summe in Euro Kapitel/Titel 2017 Mecklenburgisches Staatstheater 7.255.841,02 Kap. 0718, Titel 685.16 Volkstheater Rostock 4.002.490,39 Kap. 0718, Titel 633.13 Theater Vorpommern 5.505.892,96 Kap. 0718, Titel 633.13 Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz 5.999.668,32 Kap. 0718, Titel 633.13 2018 (bewilligt beziehungsweise bis zum Stichtag 01.06.2018 ausgezahlt) Mecklenburgisches Staatstheater 7.271.708,66 bis zum Stichtag ausgezahlt: 3.627.950,00 Kap. 0718, Titel 665.16 Volkstheater Rostock 3.703.568,89 bis zum Stichtag ausgezahlt: 2.777.676,66 Kap. 0718, Titel 633.13 Theater Vorpommern 5.501.411,44 bis zum Stichtag ausgezahlt: 4.126.058,58 Kap. 0718, Titel 633.13 Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz 6.000.061,70 bis zum Stichtag ausgezahlt: 4.500.046,26 Kap. 0718, Titel 633.13 Gemäß § 16 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) erhalten die Oberzentren Landeshauptstadt Schwerin, Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Hansestadt Stralsund mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie der Stadt Neubrandenburg als kommunale Träger der Mehrspartentheater und ihrer Orchester zum Ausgleich ihrer damit verbundenen, übergemeindlichen Belastungen Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 10,9 Millionen Euro. Diese Mittel stellen Finanzausgleichsleistungen und damit kommunale Mittel gemäß Artikel 73 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit §§ 7 Absatz 1, 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b) FAG M-V dar. Diese Mittel sind im Kapitel 1102 Titel 613.18 im Haushalt veranschlagt und werden wie folgt verteilt: Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz 2017 Summe in Euro 2018 Summe in Euro Schwerin 3.158.282,51 3.147.191,49 Rostock 3.058.115,61 3.074.354,56 Stralsund/Greifswald 2.452.740,32 2.456.569,55 Neubrandenburg 2.230.861,56 2.221.884,50 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2287 3 3. Welche Auszahlungen von Sondermitteln, Sonderzahlungen, Projektmitteln , Umstrukturierungshilfen und investiven Mitteln bzw. Zuschüssen zum baulichen Erhalt hat es 2017 und 2018 (mit Stichtag 1. Juni 2018) zusätzlich an die in Ziffer 1 aufgeführten Standorte gegeben? Mecklenburgisches Staatstheater: 2017: 1.137.000 Euro (Umstrukturierungshilfen für dauerhafte und temporäre Mehrbedarfe) 2018: 1.238.000 Euro (geplant laut Zielvereinbarung; Umstrukturierungshilfen für dauerhafte und temporäre Mehrbedarfe) Standort Parchim 2018: 7.000.000 Euro (Investitionszuschuss) gemäß Kabinettsbeschluss geplant, Bewilligung im Juli 2018 erwartet Volkstheater Rostock: 2017: 896.343 Euro (Umstrukturierungshilfe für Mehrbedarfe im Zusammenhang mit Strukturanpassungen und Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen) 2018: 837.071 Euro (bewilligt, Auszahlung erfolgt mit vierter Rate; Umstrukturierungshilfe für Mehrbedarfe im Zusammenhang mit Strukturanpassungen und Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen) Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz: 2017: 154.157,77 Euro (vorläufige Liquiditätshilfe als Beitrag zum laufenden Betrieb) 4. Welche Begründungen wurden für die Auszahlung besagter Mittel an die in Ziffer 1 genannten Theater und Orchester aufgeführt (bitte Einzelauflistung nach Standort und Begründung)? Volkstheater Rostock, Theater Vorpommern und Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg /Neustrelitz: Dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden nach § 7 Absatz 5 FAG M-V jährlich 24,9 Millionen Euro zuzüglich anerkannter Mehrbedarfe zur Verteilung an alle Theater und Orchester des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Mehrspartentheater, Einspartentheater, Bespieltheater) übertragen. Seit dem 1. Januar 2018 erfolgt die Übertragung dieser Mittel an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach § 7 Absatz 6 FAG M-V. Diese Mittel und weitere Zuweisungen aufgrund anerkannter Mehrbedarfe werden ab dem 01.01.2016 nach zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO) ausgereicht. Drucksache 7/2287 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die Mittel werden durch die Träger der Theatergesellschaften beantragt und mit Zuwendungsbescheid als Zuschuss zum laufenden Betrieb beziehungsweise als Umstrukturierungshilfen /Soforthilfen bewilligt. Richtwert der Zuwendungen sind die Zielvereinbarungen sowie die entsprechenden Kabinettsbeschlüsse. Entsprechend der genannten Ziele beabsichtigt das Land mit seiner Förderung die Sicherung des laufenden Betriebes der Theater und Orchester unter Beteiligung am landesweiten Umstrukturierungsprozess im Rahmen der standortbezogenen Zielstellungen mit folgenden Maßgaben: - Berücksichtigung des demografischen Wandels durch Angebote an Kinder und Jugendliche und die verstärkte Einbeziehung von Älteren. - Einbringen der künstlerischen Kompetenzen in Institutionen und Prozesse für die Belange der kulturellen Bildung. - Vernetzung mit anderen Einrichtungen, beispielsweise Schulen und Hochschulen, Musikschulen , Volkshochschulen, Kirchen/Religionsgemeinschaften oder anderen Kulturträgern. - Wahrnehmung der kulturellen Umlandfunktion im Rahmen der verfügbaren Mittel. - Ausrichtung des Theater- und Orchesterangebotes an Region und Publikum bei grundsätzlicher Freiheit der Kunst. - Stärkung und Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements, beispielsweise im Bereich von ehrenamtlicher Mitwirkung. - Zusammenarbeit der Theater mit Trägern der freien Darstellenden Kunst und Niederdeutschen Bühnen. Mit den Trägern der Mehrspartentheater geschlossene Vereinbarungen über standortbezogene Zielstellungen werden Bestandteil des jeweiligen Zuwendungsbescheides. Darüber hinaus erhalten die Oberzentren als kommunale Träger der Mehrspartentheater und ihrer Orchester im Land Mecklenburg-Vorpommern, vorbehaltlich einer Neuregelung des FAG M-V, nach § 16 Absatz 4 FAG M-V jährlich zum Ausgleich ihrer damit verbundenen Belastungen Zuweisungen in Höhe von insgesamt 10,9 Millionen Euro, die nach der Einwohnerzahl der Verflechtungsbereiche der Oberzentren verteilt und vom Ministerium für Inneres und Sport jährlich neu berechnet werden. Mecklenburgisches Staatstheater: Die institutionellen Zuwendungen werden gemäß Landeshaushaltsplan auf Grundlage der beschlossenen Wirtschaftsplanung der Mecklenburgisches Staatstheater GmbH einschließlich Konsolidierungsvorgaben aus der Theaterreform gewährt. Die Investitionszuwendungen am Standort Parchim werden der Stadt Parchim und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der Mecklenburgisches Staatstheater GmbH zugesichert. Grundlage sind die entsprechenden Kabinettsbeschlüsse, sich zu 50 Prozent, aber höchstens mit 7 Millionen Euro an den notwendigen baulichen Maßnahmen an der Theaterspielstätte am Standort Parchim zu beteiligen. Es handelt sich um Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2287 5 Darüber hinaus erhalten die Oberzentren als kommunale Träger der Mehrspartentheater und ihrer Orchester im Land Mecklenburg-Vorpommern nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 b) in Verbindung mit § 16 Absatz 4 FAG M-V jährlich zum Ausgleich ihrer damit verbundenen Belastungen Zuweisungen in Höhe von insgesamt 10,9 Millionen Euro. Die Mittel werden nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Verflechtungsbereiche der Oberzentren verteilt und vom Ministerium für Inneres und Europa jährlich neu festgesetzt.