Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/229 7. Wahlperiode 09.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Opferambulanzen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Opferambulanzen sind ein Teil der Rechtsmedizinischen Institute der Universitäten Rostock und Greifswald. Seit dem 1. November 2012 werden die Opferambulanzen mit Haushaltsmitteln durch die Landesregierung unterstützt. 1. Welche personelle Ausstattung haben die Opferambulanzen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017? Welche Ausstattung hatten sie in den letzten zehn Jahren? Für die Opferambulanzen an den Rechtsmedizinischen Instituten der Universitäten Rostock und Greifswald stehen jeweils 0,5 Stellenanteile einer Arztstelle in Vollzeit zur Verfügung. Die finanzielle Unterstützung dieser personellen Ausstattung durch die Landesregierung erfolgt seit dem 1. November 2012. Drucksache 7/229 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Mit welchen finanziellen Beträgen beteiligt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern an den personellen Kosten und den Sachkosten der Opferambulanzen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 der Landtags-Drucksache 6/5401 verwiesen. 3. Beabsichtigt das Land Mecklenburg-Vorpommern angesichts der stark gestiegenen Inanspruchnahme dieser Opferambulanzen, seine finanzielle Unterstützung für das Jahr 2017 oder wenigstens ab dem Jahr 2018 zu erhöhen? Wenn ja, um welchen Betrag? Für die finanzielle Unterstützung der Opferambulanzen in diesem Jahr ist der geltende Doppelhaushalt 2016/2017 maßgeblich. Eine Erhöhung ist für diesen Zeitraum nicht beabsichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 der Landtagsdrucksache 7/99 verwiesen.