Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2291 7. Wahlperiode 11.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Flüchtlingsbürgen und ANTWORT der Landesregierung Der Presse war zu entnehmen, dass sogenannte „Flüchtlingsbürgen“ in Niedersachsen ihre Schulden gegenüber den deutschen Behörden vorerst nicht begleichen müssen (NDR - Flüchtlings-Bürgen müssen vorerst nicht zahlen). 1. Sind auch in Mecklenburg-Vorpommern solche Verpflichtungserklärungen durch Bürger dieses Landes abgegeben worden, gegebenenfalls für den Lebensunterhalt sogenannter Flüchtlinge aufzukommen ? 2. Wenn ja, wie viele Personen betrifft dies? 3. Ist seitens der Landesregierung geplant, derartige Forderungen vorerst nicht beizutreiben? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1630 verwiesen. Planungen der Landesregierung, entstandene Forderungen nicht geltend zu machen, bestehen derzeit nicht. Auf § 68 Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes wird verwiesen.