Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2294 7. Wahlperiode 03.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Bleiberecht für Opfer rechtsextremer Gewalt und ANTWORT der Landesregierung Durch Erlass der thüringischen Staatsregierung haben „ausländische Opfer rechtsextremer Gewalt“ künftig ein Bleiberecht, wenn sie infolge ihrer Nationalität, Hautfarbe oder Religion Opfer einer Gewaltstraftat mit erheblichen Folgen wurden. 1. Plant die Landesregierung, ein solches Bleiberecht einzuführen? Nein. 2. Wenn ja, wie ordnet man Personen, die wegen ihrer Nationalität, Hautfarbe oder besonders Religion zu Opfern von Gewaltdelikten geworden sind, angesichts der zunehmenden Rivalitäten unter den Zuwanderern selbst, als Opfer gerade rechtsextremer Gewalt zu? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.