Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2296 7. Wahlperiode 18.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Lehrkräfte Sonderpädagogik an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Im Zuge der Inklusionsstrategie, beginnend mit dem Schuljahr 2017/2018, schließen die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie soziale und emotionale Entwicklung bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die frei werdenden Sonderpädagogen werden dann an allgemeinbildenden Schulen eingesetzt. 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden Lehrkräfte Sonderpädagogik an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen außerhalb der Förderschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt (bitte nach Datum des Beschlusses aufschlüsseln)? Lehrkräfte für Sonderpädagogik werden nach § 35 des Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 [Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg- Vorpommern Seite 462; 2011 Seite 859; 2012 Seite 524 (GVOBl. M-V S. 462; 2011 S. 859; 2012 S. 524)], das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 172, 173) geändert worden ist, im gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in den allgemeinbildenden Schulen (die Grundschule, die Regionale Schule, das Gymnasium, die Kooperative Gesamtschule sowie die Integrierte Gesamtschule) eingesetzt. Drucksache 7/2296 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Berufsbezeichnungen beziehungsweise Berufsbilder gelten für Sonderpädagogen im Land Mecklenburg-Vorpommern (bitte für die letzten zehn Schuljahre getrennt nach Förderschwerpunkten aufschlüsseln )? Der Beruf der Sonderpädagogin beziehungsweise des Sonderpädagogen ist im Beamten- und Laufbahnrecht geregelt, wozu auch die Lehrerausbildungsvorschriften wie das Lehrerbildungsgesetz gehören. Außerdem sind die grundlegenden Vorschriften des Schulgesetzes zu beachten. Die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik entspricht dabei gemäß § 6 der Bildungsdienst-Laufbahnverordnung (BildDLaufbVO M-V) der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt. Lehrkräfte mit dem Nachweis des Lehramtes für Sonderpädagogik, welche in das Beamtenverhältnis berufen werden, sind der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet und tragen die Amtsbezeichnung „Förderschulrat“ (vergleiche Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz ). Lehrkräfte mit dem Nachweis des Lehramtes für Sonderpädagogik, welche nicht in das Beamtenverhältnis berufen werden, sondern in ein Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eintreten, werden in Bezug auf die Vorschriften zur Entgeltordnung für Lehrkräfte der Entgeltgruppe 13 zugeordnet und sind „Tarifbeschäftigte“. Gemäß § 100 Absatz 1 des Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 (GVOBl. M-V S. 462; 2011 S. 859; 2012 S. 524), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 172, 173) geändert worden ist, erteilen Lehrerinnen und Lehrer selbstständig Unterricht an einer Schule. Die Unterrichtserteilung erfolgt grundsätzlich in solchen Fächern und Schularten, für die die Lehrerinnen und Lehrer eine Lehrbefähigung erworben haben (§ 100 Absatz 4 SchulG). Der Erwerb der Lehrbefähigung erfolgt für ein Lehramt, unter anderem das Lehramt für Sonderpädagogik [§ 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Nummer 4 des Lehrerbildungsgesetzes (LehbildG M-V) vom 25. November 2014 (GVOBl. M-V S. 606)]. Dabei werden innerhalb des Lehramtes für Sonderpädagogik vier sonderpädagogische Förderschwerpunkte unterschieden, der Förderschwerpunkt Lernen, der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, der Förderschwerpunkt Sprache und der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung [§ 3 Nummer 3 in Verbindung mit Kapitel 6 der Lehrerprüfungsverordnung vom 16. Juli 2012 (GVOBl. M-V S. 313)]. Die bis zum 12. März 2010 geltende Lehrerprüfungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 1997 differenzierte in § 28 Absatz 1 in vier sonderpädagogische Fachrichtungen; in Geistigbehindertenpädagogik, Lernbehindertenpädagogik, Sprachbehindertenpädagogik und Verhaltensgestörtenpädagogik. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2296 3 3. Wie hat sich der Betreuungsschlüssel für Lehrkräfte Sonderpädagogik im Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte für die letzten zehn Schuljahre getrennt nach Förderschwerpunkten aufschlüsseln und begründen)? a) Welchen Betreuungsschlüssel erachtet die Landesregierung für die Beschulung von Schülern mit sozialpädagogischem Förderbedarf als sinnvoll (bitte differenziert nach jedem Förderschwerpunkt aufschlüsseln und begründen)? b) Welche Kriterien galten beziehungsweise gelten als Maßstab für die Beschulung von Schülern mit sozialpädagogischem Förderbedarf (bitte für die letzten zehn Schuljahre getrennt nach Förderschwerpunkten aufschlüsseln und begründen)? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. In den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen wird kein Betreuungsschlüssel für Lehrkräfte Sonderpädagogik ausgewiesen. In Mecklenburg-Vorpommern wird kein sozialpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert. 4. Wie hat sich der Stellenbedarf für Lehrkräfte Sonderpädagogik im Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte für die letzten zehn Schuljahre getrennt nach Förderschwerpunkten aufschlüsseln)? Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf die Entwicklung der für Lehrkräfte an Förderschulen im Haushalt ausgebrachten Stellen bezieht. Diese können den Stellenplänen des Einzelplans 07 „Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur“, Kapitel 0752 „Förderschulen“ für die Doppelhaushalte 2008/2009, 2010/2011, 2012/2013, 2014/2015, 2016/2017 sowie 2018/2019 entnommen werden. Dabei sind die Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Entgeltgruppe kleiner, gleich E10 nicht zu berücksichtigen, da es sich hierbei nicht um Stellen für Lehrkräfte handelt. Ein Zweckbezug des Stelleneinsatzes auf Förderschwerpunkte erfolgt weder im Stellenplan des Kapitels 0752 noch in der Stellenbewirtschaftung. Daher ist eine Aufschlüsselung nach Förderschwerpunkten nicht möglich. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den in den Kapiteln 0760 „Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt Hören Güstrow“, 0762 „Landesschule für Körperbehinderte Neubrandenburg“ und 0763 „Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neukloster“ bis zum Haushaltsjahr 2012 ausgebrachten Stellen nicht um Stellen für Lehrkräfte handelt. Diese sind bei der Betrachtung der Stellenentwicklung nicht zu berücksichtigen. Drucksache 7/2296 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie hat sich die Stellenbesetzung für Lehrkräfte Sonderpädagogik im Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte für die letzten zehn Schuljahre getrennt nach Förderschwerpunkten aufschlüsseln)? Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf die Entwicklung der Stellenbesetzung für die für Lehrkräfte an Förderschulen im Haushalt ausgebrachten Stellen bezieht. Die Stellenbesetzung der Stellen für Lehrkräfte für Sonderpädagogik (Kapitel 0752 ohne die Stellen für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung; siehe Antwort auf Frage 4) stellt sich für die letzten zehn Schuljahre wie folgt dar: Stichtag der amtlichen Schulstatistik Ist Besetzung in Stellen 26. September 2008 1.321,5 25. September 2009 1.362,5 17. September 2010 1.303,5 09. September 2011 1.301,5 12. September 2012 1.349,0 10. September 2013 1.391,5 23. September 2014 1.391,5 30. September 2015 1.363,0 30. September 2016 1.346,5 29. September 2017 1.343,5 Zum Zweckbezug des Stelleneinsatzes wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Wie hat sich die Anzahl der Studienplätze der Sonderpädagogik im Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte für die letzten zehn Schuljahre getrennt nach Studiengängen aufschlüsseln)? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hält nachfolgend dargestellte Studienanfängerplätze im Lehramt für Sonderpädagogik an der Universität Rostock vor. Dabei handelt es sich um einen Studiengang mit verschiedenen Studienrichtungen. Es wird nur im Wintersemester eingeschrieben . Schuljahre gibt es an der Universität nicht. Wintersemester Studienanfängerplätze Lehramt Sonderpädagogik 2009 48 2010 52 2011 77 2012 74 2013 82 2014 82 2015 80 2016 72 2017 81 2018 87 Quelle: Verordnung über die Festsetzung der Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern für das jeweilige Wintersemester und das nachfolgende Sommersemester - ZulZVO M-V - Die Verordnung für das Studienjahr 2018/2019 liegt im Entwurf vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2296 5 7. Wie hat sich die Anzahl der Absolventen von Studiengängen der Sonderpädagogik im Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte für die letzten zehn Schuljahre getrennt nach Studiengängen aufschlüsseln)? Die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen des Lehramts für Sonderpädagogik an der Universität Rostock der letzten zehn Prüfungsjahre (nicht Schuljahre) stellt sich wie folgt dar: Prüfungsjahr (Wintersemester plus nachfolgendes Sommersemester) Bestandene Prüfungen Lehramt Sonderpädagogik 2007 50 2008 32 2009 38 2010 50 2011 39 2012 46 2013 37 2014 33 2015 41 2016 46 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern 8. Welche Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte Sonderpädagogik bietet das Land Mecklenburg-Vorpommern an (bitte für die letzten zehn Schuljahre getrennt nach Förderschwerpunkten aufschlüsseln)? Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) bietet fortlaufend Fortbildungen, auch für Lehrkräfte für Sonderpädagogik, an. Dabei werden alle Förderschwerpunkte berücksichtigt, insbesondere auch im Zuge der Landesstrategie zur Umsetzung der Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern bis 2023. Die Fortbildungsveranstaltungen des IQ M-V, in denen unter anderem die unterschiedlichen Förderschwerpunkte Berücksichtigung finden und auch Lehrkräften für Sonderpädagogik angeboten werden, sind zahlreiche regionale Fortbildungsveranstaltungen, berufsbegleitende Masterstudiengänge, Fortbildungsreihen, Fachtage, Schulkongresse, Sommer- und Winterakademien. Des Weiteren werden durch das Beratungs- und Unterstützungssystem des IQ M-V Beratung und Coaching für Schulen oder einzelne Lehrkräfte vorgehalten. Eine Differenzierung nach Förderschwerpunkten erfolgt durch das IQ M-V nicht, weil die unterschiedlichen inklusiven Fortbildungsangebote Inhalte aller Förderschwerpunkte implizit enthalten und für alle Lehrkräfte für Sonderpädagogik zugänglich sind. Darüber hinaus verfügen die Einzelschulen über Fortbildungsbudgets, im Rahmen derer die schulspezifischen Fortbildungsbedarfe ebenfalls Berücksichtigung finden.