Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2298 7. Wahlperiode 23.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Auslastung der Frauenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zu dem Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt im Land Mecklenburg-Vorpommern gehören neun Frauenhäuser, die betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz und Unterstützung bieten. Die Frauenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten nach dem Grundsatz, dass jede betroffene Frau unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialer Schicht Schutz in einem Frauenhaus erhält. 1. Wie viele Frauenhäuser zur Aufnahme von Frauen und deren Kinder aus sozial schwierigen Beziehungsverhältnissen gibt es in Mecklenburg/Vorpommern (bitte seit 2010 auflisten)? a) Wie viele Plätze haben die einzelnen Häuser? b) Wie viele hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter sind in diesen Häusern tätig? c) Welche Förderungen erhalten die einzelnen Häuser und durch wen? Im Land Mecklenburg-Vorpommern wird kein Frauenhaus betrieben, welches die Aufnahme von Frauen und Kindern an das Kriterium „sozial schwierige Beziehungsverhältnisse“ knüpft. Es wird hierzu auf die Vorbemerkung verwiesen. Die nachstehende Antwort bezieht sich auf die im Land Mecklenburg-Vorpommern betriebenen Frauenhäuser. Drucksache 7/2298 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu a) Frauenhaus 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Autonomes Frauenhaus Rostock 29 29 29 29 29 29 29 29 Frauenschutzhaus Güstrow 20 20 20 20 20 20 20 20 Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 12 12 12 12 12 12 12 12 Frauenhaus Greifswald 20 20 20 20 20 20 20 20 Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 12 12 12 12 12 12 12 12 Frauenhaus Ludwigslust 12 12 12 12 12 12 12 12 Frauenschutzhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg 12 12 12 12 12 12 12 12 Frauenschutzhaus Stralsund 24 24 24 24 24 24 24 24 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz-Damgarten 12 12 12 12 12 12 12 12 Zu b) In den Frauenhäusern arbeiten ausschließlich Mitarbeiterinnen. Die Frage nach der Anzahl der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen kann nicht vollumfänglich beantwortet werden, da die Angaben nicht in statistischer Form erfasst werden. Soweit die angefragten Angaben nicht vorliegen, ist die Beantwortung der Frage auf die elektronisch erfasste Anzahl der geförderten Vollzeiteinheiten seit 2014 gerichtet. Frauenhaus 2010 2011 2012 2013 hauptamtlich ehrenamtlich hauptamtlich ehrenamtlich hauptamtlich ehrenamtlich hauptamtlich ehrenamtlich Autonomes Frauenhaus Rostock 5 0 5 0 5 0 5 0 Frauenhaus Greifswald 3 0 3 0 3 0 3 0 Frauenhaus Ludwigslust 3 0 3 0 3 0 3 0 Frauenschutzhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg k.A.* k.A.* 2 0 2 0 2 0 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz- Damgarten 2 0 2 0 2 0 2 0 * Im Jahr 2011 fand ein Trägerwechsel statt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2298 3 Frauenhaus 2014 2015 2016 2017 hauptamtlich ehrenamtlich hauptamtlich ehrenamtlich hauptamtlich ehrenamtlich hauptamtlich ehrenamtlich Autonomes Frauenhaus Rostock 5 0 5 0 5 0 6 0 Frauenhaus Greifswald 3 0 3 0 3 0 3 0 Frauenhaus Ludwigslust 3 0 3 0 3 0 3 0 Frauenschutzhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg 2 1 2 1 2 2 2 2 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz- Damgarten 2 0 2 0 2 0 2 0 Frauenhaus* 2014 2015 2016 2017 Frauenschutzhaus Güstrow 3,0 3,0 3,0 3,0 Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 2,0 2,0 2,0 2,0 Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 2,0 2,0 1,57 2,0 Frauenschutzhaus Stralsund 2,707 2,492 2,6 2,7 * In dieser Tabelle erfolgen die Angaben zu den Vollzeitstellen. Drucksache 7/2298 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu c) Grundlage der Beantwortung sind Zuwendungsbescheide und Verwendungsnachweise. Jahr 2010 Frauenhaus Landesmittel in Euro Kommunale Mittel in Euro Autonomes Frauenhaus Rostock 108.200,00 140.000,00 Frauenschutzhaus Güstrow 84.150,00 61.074,77 Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 60.100,00 31.060,96 Frauenhaus Greifswald 84.150,00 52.600,00 Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 60.000,00 38.728,76 Frauenhaus Ludwigslust 80.000,00 41.362,00 Frauenhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg 47.400,00 Keine Angaben Frauenschutzhaus Stralsund 66.000,00 43.557,01 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz-Damgarten 58.000,00 31.280,65 Jahr 2011 Frauenhaus Landesmittel in Euro Kommunale Mittel in Euro Autonomes Frauenhaus Rostock 109.600,00 140.000,00 Frauenschutzhaus Güstrow 85.550,00 61.041,71 Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 61.500,00 31.759,95 Frauenhaus Greifswald 85.550,00 60.500,00 Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 61.400,00 38.555,00 Frauenhaus Ludwigslust 82.400,00 36.251,95 Frauenschutzhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg 47.400,00 Keine Angaben Frauenschutzhaus Stralsund 67.400,00 48.300,00 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz-Damgarten 59.400,00 31.396,97 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2298 5 Jahr 2012 Frauenhaus Landesmittel in Euro Kommunale Mittel in Euro Autonomes Frauenhaus Rostock 109.600,00 145.000,00 Frauenschutzhaus Güstrow 85.550,00 61.373,68 Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 61.500,00 29.441,38 Frauenhaus Greifswald 83.545,84 38.075,10 Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 61.400,00 38.555,00 Frauenhaus Ludwigslust 87.975,00 46.400,00 Frauenschutzhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg 53.450,00 Keine Angaben Frauenschutzhaus Stralsund 67.400,00 44.871,04 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz-Damgarten 59.400,00 31.145,63 Jahr 2013 Frauenhaus Landesmittel in Euro Kommunale Mittel in Euro Autonomes Frauenhaus Rostock 113.985,20 172.874,87 Frauenschutzhaus Güstrow 89.405,00 62.353,72 Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 61.672,01 29.827,99 Frauenhaus Greifswald 89.405,00 58.767,74 Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 61.400,00 38.555,00 Frauenhaus Ludwigslust 97.405,00 0,00 Frauenschutzhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg 64.070,00 0,00 Frauenschutzhaus Stralsund 79.271,00 0,00 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz-Damgarten 64.070,00 31.397,00 Jahr 2014 Frauenhaus Landesmittel in Euro Kommunale Mittel in Euro Autonomes Frauenhaus Rostock 115.990,00 165.592,06 Frauenschutzhaus Güstrow 90.655,00 62.840,40 Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 65.320,00 30.000,00 Frauenhaus Greifswald 90.655,00 25.000,00 Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 65.320,00 38.555,00 Frauenhaus Ludwigslust 65.320,00 33.960,00 Frauenschutzhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg 65.320,00 0,00 Frauenschutzhaus Stralsund 80.521,00 42.265,00 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz-Damgarten 65.320,00 31.397,00 Drucksache 7/2298 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Jahr 2015 Frauenhaus Landesmittel in Euro Kommunale Mittel in Euro Autonomes Frauenhaus Rostock 115.990,00 172.897,90 Frauenschutzhaus Güstrow 90.655,00 62.840,40 Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 65.320,00 33.000,00 Frauenhaus Greifswald 90.655,00 50.000,00 Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 65.320,00 38.555,00 Frauenhaus Ludwigslust 65.320,00 35.380,00 Frauenschutzhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg 65.320,00 35.039,81 Frauenschutzhaus Stralsund 80.521,00 38.400,00 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz-Damgarten 65.320,00 35.580,00 Jahr 2016 Frauenhaus Landesmittel in Euro Kommunale Mittel in Euro Autonomes Frauenhaus Rostock 115.990,00 173.443,44 Frauenschutzhaus Güstrow 90.655,00 71.630,72 Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 65.320,00 33.000,00 Frauenhaus Greifswald 90.655,00 50.000,00 Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 65.320,00 38.555,00 Frauenhaus Ludwigslust 65.320,00 31.708,34 Frauenschutzhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg 65.320,00 43.460,47 Frauenschutzhaus Stralsund 80.521,00 49.010,00 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz-Damgarten 65.320,00 38.023,12 Jahr 2017 Frauenhaus Landesmittel in Euro Kommunale Mittel in Euro Autonomes Frauenhaus Rostock 115.990,00 182.564,14 Frauenschutzhaus Güstrow 90.655,00 71.680,72 Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 65.320,00 22.476,12 Frauenhaus Greifswald 82.421,13 50.000,00 Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 65.320,00 44.647,00 Frauenhaus Ludwigslust 65.320,00 39.032,38 Frauenschutzhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg 56.858,11 39.801,64 Frauenschutzhaus Stralsund 80.521,00 63.400,00 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz-Damgarten 65.320,00 46.022,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2298 7 2. Wie hoch ist die Auslastung der Frauenhäuser (bitte jährlich ab 2010 auflisten)? Seit dem Jahr 2014 sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, bestimmte Daten mit Hilfe eines standardisierten Erhebungsbogens zu erfassen. Angaben zur Auslastung werden darin nicht erfasst. Es ist das Anliegen der Landesregierung, ein flächendeckendes Angebot für von Gewalt betroffene Frauen vorzuhalten. In den Sachberichten der Träger, deren Inhalt nicht formell vorgegeben wird, werden teilweise Angaben zu Auslastungsquoten gemacht. Die Prüfung ergab jedoch, dass die Bezugsgrößen zur Berechnung der Auslastung durch die Träger unterschiedlich vorgenommen werden. So wird die Berechnung beispielsweise anhand der Betten oder anhand der Belegung von Räumen unabhängig von der Belegung der tatsächlich in den Räumen vorhandenen Betten vorgenommen. Insofern stellen die Angaben keine miteinander vergleichbaren Werte dar. Der Landesregierung liegen daher lediglich Daten zur Anzahl der in den Frauenhäusern untergebrachten Frauen und Kinder vor. Für die Jahre 2010 bis 2014 wird diesbezüglich auf die Angaben im Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt (Seite 44) auf Landtagsdrucksache 6/5351 vom 15. April 2016 verwiesen. Für die Jahre 2015 bis 2017 stellen sich die Zahlen wie folgt dar. 2015 2016 2017 Frauen 279 414 313 Kinder 266 382 361 3. Wie lang ist der durchschnittliche Aufenthalt der jeweiligen Bewohner in den jeweiligen Häusern in den jeweiligen Jahren seit 2010? In den Frauenhäusern leben ausschließlich Frauen mit ihren Kindern. Zum durchschnittlichen Aufenthalt der jeweiligen Bewohnerin liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Dies wird nicht statistisch erfasst. 4. Welche jährliche Auslastung haben die einzelnen Häuser seit 2010? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Drucksache 7/2298 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 5. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Aufnahme in eines der Häuser? a) Wer entscheidet über die Aufnahme in den jeweiligen Häusern? b) Gibt es eine regionale Zuständigkeit der Häuser? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Soweit eine betroffene Frau um Schutz in einem Frauenhaus bittet, entscheiden die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses über eine Aufnahme. Eine regionale Zuständigkeit der einzelnen Häuser ist nicht gegeben, da die Frauenhäuser nach dem in der Vorbemerkung beschriebenen Grundsatz arbeiten. 6. Wie hoch ist der Anteil von Frauen, die bei der Aufnahme ihren Wohnsitz nicht im regionalen Zuständigkeitsbereich des Frauenhauses hatten (bitte jährlich ab 2010 auflisten)? a) Wie hoch ist der Anteil mit Wohnsitz in anderen Bundesländern? b) Wie hoch ist der Anteil mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Da eine regionale Zuständigkeit der Frauenhäuser nicht gegeben ist, erfolgt auch keine Zuordnung der schutzsuchenden Frauen und ihrer Kinder nach dem Wohnsitz als statistisches Merkmal.