Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/23 7. Wahlperiode 08.11.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderung Komplex Weiße Wiek und ANTWORT der Landesregierung 1. Wann wurde die Landesregierung erstmals über die Verkaufsabsichten des ursprünglichen Eigentümers an den jetzigen Eigentümer informiert ? Das Wirtschaftsministerium wurde am 27.09.2016 durch die 12.18 Investment Management GmbH über den beabsichtigten Kauf der „Weißen Wiek“ informiert. Seitens des Verkäufers erfolgte keine Information. Eine Informationspflicht bestand nicht. 2. Nach welcher Förderrichtlinie wurde der Bau im Jahr 2008 gefördert? Die Errichtung der einzelnen Bestandteile der Ferienanlage Weiße Wiek (Iberotel, Dorfhotel, Yachthafen) in Boltenhagen wurde auf der Grundlage des zum damaligen Zeitpunkt gültigen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) gefördert. Drucksache 7/23 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele Jahre betrug bzw. beträgt die Fördermittelbindung? Die Zweckbindung betrug fünf Jahre und endete am 24.06.2014. 4. Welche Verkaufsbedingungen wurden bei der Fördergenehmigung definiert? a) Sind alle Verkaufsbedingungen eingehalten worden? b) Werden durch den Verkauf Rückzahlungen von Fördermitteln fällig und wenn ja, in welcher Höhe? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Mit dem Erlass des Zuwendungsbescheids („Fördergenehmigung“) wurden keine Verkaufsbedingungen definiert. Ein Verkauf in der Zeit der Zweckbindung ist grundsätzlich ausgeschlossen . Dazu wurde folgende Nebenbestimmung in den Zuwendungsbescheid aufgenommen : „Innerhalb des Zweckbindungszeitraumes dürfen Sie das Eigentum an der Liegenschaft der geförderten Betriebsstätte nicht auf andere übertragen.“ 5. Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage soll der neue Ferienwohnungskomplex entstehen und sind für dieses Vorhaben bereits Fördermittel in Aussicht gestellt? Die planungsrechtliche Grundlage soll durch die verbindliche Regelung in einem Bebauungsplan geschaffen werden. Die Gewährung von Fördermitteln wurde nicht in Aussicht gestellt.