Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2301 7. Wahlperiode 27.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Geldwäsche in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Berliner Zeitung berichtet über Recherchen, wonach Deutschland als ein „Geldwäsche-Paradies“ gilt (https://www.berliner-zeitung.de/politik/ lisa-paus-zum-kudamm-komplex--deutschland-gilt-international-als-geldwaesche -paradies--30408564, Stand: 20.06.2018). Die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter seien quantitativ und qualitativ nicht in der Lage, wirksame Kontrollen durchzuführen. 1. Wie viele Gewerbeaufsichtsämter gibt es in Mecklenburg- Vorpommern? Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter in den Gewerbeaufsichtsämtern seit 2012 entwickelt (bitte aufgliedern nach Jahr und Gewerbeamt)? Die Landesverordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten nach dem Geldwäschegesetz regelt die zuständigen Stellen für den Nichtfinanzbereich im Land. Die Gewerbeaufsichtsämter sind mit den Aufgaben der Geldwäscheprävention nicht betraut. Innerhalb der Landesregierung ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern die Aufsichtsbehörde für folgende gewerbliche Unternehmen des Nicht-Finanz-Sektors: - Finanzunternehmen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 6 Geldwäschegesetz (GwG), - Versicherungsvermittler im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG, - Dienstleister für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänder im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 13 GwG, - Immobilienmakler (§ 2 Absatz 1 Nummer 14 GwG), - Güterhändler (§ 2 Absatz 1 Nummer 16 GwG). Drucksache 7/2301 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Aufsicht über diese Verpflichteten wird nicht durch Gewerbeaufsichtsämter, sondern direkt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit ausgeübt. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter hat sich für diesen Bereich seit 2012 wie folgt entwickelt: Jahr Mitarbeiteranzahl/Vollzeitäquivalent 2012 1,94 2013 1,765 2014 2,35 2015 2,35 2016 2,1 2017 3,1 2018 2,65 2. Wie viele Kontrollen wurden von den Mitarbeitern der Gewerbeaufsichtsämter seit 2012 durchgeführt (bitte aufgliedern nach Jahr und Amt)? Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommer hat bisher Kontrollen bei den Verpflichteten entweder in Form von Vor-Ort-Kontrollen oder durch Prüfung abgeforderter Unterlagen durchgeführt. Die folgende Übersicht unterscheidet die Art der Kontrollen nicht, sondern stellt die Gesamtanzahl der Kontrollen, differenziert nach Branche dar: Jahr Finanzunter - nehmen Versicherungs - vermittler Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen Immobilienmakler Güterhändler Gesamtanzahl der Kontrollen 2012 0 0 0 0 36 36 2013 0 0 0 1.818 75 1.893 2014 0 0 27 73 4 104 2015 0 0 0 47 18 65 2016 0 0 0 3 55 58 2017 0 0 0 0 65 65 2018 (Stand 06/18) 0 90 0 0 0 90 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2301 3 3. Wie hat sich die Zahl der Anzeigen wegen des Verdachts der Geldwäsche bzw. Schwarzgelddelikten seit 2015 entwickelt? Anzeigen zu Schwarzgelddelikten werden als solche nicht gesondert erfasst. Die Zahl der wegen des Verdachts der Geldwäsche ist zu den angefragten Zeiträumen in nachstehender Tabelle enthalten. 2015 2016 2017 Geldwäscheverdachtsanzeigen 352 484 320 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden seit 2015 mit Anklagen und Urteilen abgeschlossen? Zur Beantwortung der Anfrage stehen die Auswertungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) sowie der Strafverfolgungsstatistik zur Verfügung. Die Daten zur StA-Statistik werden nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens und die Daten zur Strafverfolgungsstatistik nach Rechtskraft der Aburteilung bei Gericht erhoben. Die StA-Statistik liefert Angaben über die Ermittlungsverfahren , die Strafverfolgungsstatistik liefert Angaben über von deutschen Gerichten rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen. Aus der bei den Staatsanwaltschaften geführten Justizgeschäftsstatistik ergibt sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren, die unter dem Sachgebiet Geldwäschedelikte nach § 261 Strafgesetzbuch (StGB) erfasst und wie viele davon mit Anklagen erledigt worden sind. Allerdings liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl der durch Urteil erledigten Verfahren vor. Aus diesem Grund werden in der nachfolgenden Übersicht unter a) die bei den Staatsanwaltschaften durch Anklage erledigten Ermittlungsverfahren in Geldwäschedelikten und unter b) die bei den Gerichten abgeurteilten Personen nach § 261 StGB ausgewiesen, wobei es sich dabei nicht um die gleichen Personen aus den unter a) genannten Ermittlungsverfahren handeln muss. Abgeurteilte Personen sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden beziehungsweise Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (unter anderem Einstellung, Freispruch) getroffen wurden. Für das Jahr 2017 liegen die Daten aus der Strafverfolgungsstatistik noch nicht vor. a) Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften Sachgebiet: 43 Geldwäschedelikte nach § 261 StGB 2015 2016 2017 Neuzugänge 446 419 612 Erledigung des Verfahrens durch Anklage 3 9 2 Drucksache 7/2301 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 b) Abgeurteilte und Verurteilte nach der Straftat Berichtsjahr: 2015 Abgeurteilte Von den Abgeurteilten waren Straftat Verurteilte Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden nach allgemeinem Strafrecht Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln StGB § 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte 13 11 2 Berichtsjahr: 2016 Abgeurteilte Von den Abgeurteilten waren Straftat Verurteilte Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden nach allgemeinem Strafrecht Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Freispruch ohne Maßregeln StGB § 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte 24 21 1 2 5. Ist die Landesregierung in der Lage, die entstandenen Schäden seit 2015 zu beziffern (bitte aufgliedern nach Jahren)? Angaben über die entstandenen Schäden werden statistisch nicht erfasst. Gegebenenfalls werden diese im jeweils konkreten Verfahren ermittelt, jedoch wäre eine händische Auswertung der Akten mit unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Bezüglich der Anzahl der Ermittlungsverfahren betreffend Geldwäschedelikte nach § 261 StGB wird auf Tabelle a) der Antwort zu Frage 4 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2301 5 6. Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen plant die Landesregierung , damit im gewerblichen Bereich flächendeckend kontinuierliche und wirksame Kontrollen gewährleistet werden können? Im Rahmen der in Mecklenburg-Vorpommern etablierten Sicherheitspartnerschaft [vertreten unter anderem Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer, Verband der Sicherheit in der Wirtschaft, Zollfahndungsamt Hamburg, Landeskriminalamt Mecklenburg- Vorpommern] ist das Thema der Geldwäsche und deren Bekämpfung fest verankert. Mit Informationskampagnen, Schulungsmaßnahmen und Projektarbeit klären die Partner der Sicherheitspartnerschaft über die Möglichkeiten der Bekämpfung der Geldwäsche auf und betonen dabei insbesondere auch die Mitwirkungspflichten der Verpflichteten und Aufsichtsstellen nach dem Geldwäschegesetz. Die Aufsicht im Nicht-Finanzsektor hat überwiegend präventiven Charakter. Die verpflichteten Unternehmen sollen davor geschützt werden, für Geldwäsche missbraucht zu werden. Ziel der Aufsichtstätigkeit ist es, die Unternehmen für das Thema Geldwäsche zu sensibilisieren und darauf hinzuwirken, dass auffällige Transaktionen vermehrt gemeldet werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit wird neben flächendeckenden Vor-Ort- Kontrollen und der Prüfung abgeforderter Unterlagen auch weiterhin präventiv durch folgende Maßnahmen tätig sein: - Informationen und Aufklärung während der Vor-Ort-Kontrollen, - stets aktualisierte Informationen auf der Internetseite (Gesetzestexte, Merkblätter, Formblätter , Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpartner), - Unterhaltung der Service-E-Mail-Adresse geldwaeschepraevention@wm.mv-regierung.de, - telefonische, elektronische und persönliche Auskunftserteilung, - Versendung von Informationsmaterial (auf Nachfrage, im Nachgang zu durchgeführten Kontrollen), - Rundschreiben an verpflichtete Unternehmen im Zuständigkeitsbereich.