Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2304 7. Wahlperiode 23.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Rückholquoten Unterhaltsvorschuss und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - im Folgenden kurz „Unterhaltsvorschuss “ - ist eine besondere Hilfe für Kinder Alleinerziehender. Mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes wurden diese Leistungen ausgebaut. So unterstützt sie Alleinerziehende , wenn diese wegen des Wegfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen. Anspruchsberechtigt nach § 1 Absatz 1 Unterhaltsvorschussgesetz ist das Kind. Unterhaltsvorschuss wurde vor der Novellierung des Gesetzes für 72 Monate gewährt und galt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Mit dem Ausbau der Leistungen wurden insbesondere die Altersgrenze für den Bezug von Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre angehoben und die Begrenzung der Bezugshöchstdauer von maximal 72 Monaten abgeschafft. Die Neuregelungen traten rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft [Unterhaltsvorschussgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1446), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. II S. 3122) geändert worden ist]. Die Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wahrgenommen. Zuständige Stelle nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind die Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. Die Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind neben der Bewilligung der Leistung auch für die Rückforderung des geleisteten Unterhaltsvorschusses (sogenannter Rückgriff) beim barunterhaltspflichtigen Elternteil zuständig. Die sogenannte Rückholquote bildet das Verhältnis der Einnahmen aus dem Rückgriff zu den geleisteten Gesamtausgaben in Prozent ab. Drucksache 7/2304 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Rückholquoten für den Unterhaltsvorschuss gab es in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2012 bis 2017 (bitte jeweils einzeln nach Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt aufschlüsseln)? Die Rückholquoten für den Unterhaltsvorschuss stellen sich wie folgt dar (Angaben in Prozent; gerundet): Landkreis/kreisfreie Stadt 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ludwigslust-Parchim 16,08 14,87 16,18 19,44 26,18 19,52 Mecklenburgische Seenplatte 12,66 13,22 13,51 14,66 18,51 16,16 Nordwestmecklenburg 15,10 19,37 21,75 24,24 31,14 23,56 Rostock 15,46 9,42 10,47 11,10 11,64 14,93 Vorpommern-Greifswald 10, 16 13,11 15,88 18,17 21,09 7,66 Vorpommern-Rügen 11,97 19,00 20,70 20,58 21,25 16,65 Rostock-Stadt 15,59 16,77 21,93 22,26 21,82 16,14 Schwerin-Stadt 5,85 7,92 9,51 10,45 12,55 10,69 2. Um welche Beträge von 2012 bis 2017 in EURO handelte es sich dabei im Verhältnis zum geleisteten Unterhaltsvorschuss (bitte jeweils einzeln nach Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt aufschlüsseln)? Das Verhältnis der Einnahmen (in EURO) aus dem Rückgriff stellt sich zu den geleisteten Ausgaben (in EURO) wie folgt dar: Landkreis/kreisfreie Stadt 2012 2013 Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Ludwigslust-Parchim 560.426,45 3.485.522,25 469.540,88 3.156.729,57 Mecklenburgische Seenplatte 686.624,87 5.423.536,06 724.888,54 5.482.470,71 Nordwestmecklenburg 412.055,94 2.729.728,18 505.767,47 2.611.093,81 Rostock 573.592,52 3.710.455,82 690.731,47 3.635.948,37 Vorpommern-Greifswald 491.743,73 4.840.570,03 455.294,76 4.832.878,52 Vorpommern-Rügen 516.901,24 4.318.687,85 559.349,01 4.267.741,69 Rostock-Stadt 574.730,10 3.685.736,99 625.614,93 3.731.435,94 Schwerin-Stadt 138.695,25 2.371.391,70 183.495,75 2.315.814,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2304 3 Landkreis/kreisfreie Stadt 2014 2015 Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Ludwigslust-Parchim 522.792,62 3.230.944,99 617.407,69 3.176.246,67 Mecklenburgische Seenplatte 750.566,29 5.556.462,87 798.199,17 5.444.855,17 Nordwestmecklenburg 540.482,24 2.485.286,50 586.162,38 2.418.087,74 Rostock 721.584,40 3.485.475,14 693.808,55 3.372.027,13 Vorpommern-Greifswald 505.417,44 4.825.569,73 545.239,69 4.910.828,02 Vorpommern-Rügen 657.751,78 4.142.160,40 725.239,47 3.991.299,40 Rostock-Stadt 812.158,08 3.703.568,20 830.469,11 3.730.474,30 Schwerin-Stadt 204.968,45 2.154.369,41 225.396,85 2.155.884,38 Landkreis/kreisfreie Stadt 2016 2017 Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Ludwigslust-Parchim 794.166,40 3.033.710,17 777.407,50 3.982.690,60 Mecklenburgische Seenplatte 972.398,86 5.254.071,49 1.079.787,48 6.683.710,91 Nordwestmecklenburg 757.394,94 2.432.333,12 784.426,46 3.329.123,39 Rostock 744.234,51 3.502.923,70 796.485,68 5.333.154,45 Vorpommern-Greifswald 588.322,59 4.797.381,27 514.855,68 6.720.102,38 Vorpommern-Rügen 854.937,74 4.053.548,56 930.421,77 5.587.180,59 Rostock-Stadt 905.144,75 4.147.337,46 959.283,95 5.942.034,63 Schwerin-Stadt 272.477,63 2.171.593,63 272.450,42 2.549.000,56 3. Welcher zusätzliche Personal- und Sachaufwand hat sich nach der Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 18. Juni 2017 ergeben (bitte jeweils einzeln nach Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt, Personal in absoluten Zahlen, Personalkosten sowie Sachkosten aufschlüsseln)? Zu dem zusätzlichen Personalaufwand haben die Landkreise und kreisfreien Städte auf Abforderung der Landesregierung nachfolgende Angaben gemacht. Landkreis/kreisfreie Stadt Stand: 1. Juni 2017 Personalangaben in Vollzeitäquivalent (VZÄ) Stand: 1. Juni 2018 Personalangaben in Vollzeitäquivalent (VZÄ) Ludwigslust-Parchim 8,95 13,45 Mecklenburgische Seenplatte 12,50 16,45 Nordwestmecklenburg 6,00 8,00 Rostock 8,00 9,00 Vorpommern-Greifswald 10,60 17,67 Vorpommern-Rügen 8,50 12,70 Rostock-Stadt 10,63 16,63 Schwerin-Stadt 8,00 12,00 Drucksache 7/2304 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 In den Personalkosten per 1. Juni 2018 ist die Tariferhöhung in Höhe von 3,19 % ab 1. März 2018 nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte noch nicht enthalten, da eine Freigabe der Tariftabellen durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg- Vorpommern (KAV-MV) noch nicht erfolgt sei. Die Auskünfte der Landkreise und kreisfreien Städte zu den Personalkosten ergab im Ergebnis, dass die Spannbreite der sich in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten pro VZÄ ergebenden Personalkosten - wie dargestellt - variiert, da die Angaben auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen gefertigt wurden. Auf Nachfrage in den Landkreisen und kreisfreien Städten wurde dazu erklärt, dass nicht erkennbar gewesen sei, ob die Fragestellung einen Zeitraum umfasst oder aber stichtagsbezogen sein sollte. So wurden die Personalausgaben von den Landkreisen und kreisfreien Städten entweder als tatsächliche Ausgaben (für den Zeitraum Januar bis Mai 2017 beziehungsweise 2018, das heißt für fünf Monate) oder stichtagsbezogen (Landkreis Nordwestmecklenburg , Landkreis Rostock und Hansestadt Rostock) für Juni 2017 beziehungsweise 2018 angeführt. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat hingegen bei den Angaben zu den Personalkosten den Durchschnitt unter Einrechnung aller möglichen Steigerungen/ Einmalzahlungen in der Eingruppierung EG 9 (9b), das heißt mit monatlich 5.000 Euro für Juni 2017 beziehungsweise 2018 zugrunde gelegt (in Anlehnung an die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) 2016/2017). Die Stadt Schwerin hat der Berechnung der dortigen Personalkosten ein ganzes Jahr zugrunde gelegt. Landkreis/kreisfreie Stadt Stand: 1. Juni 2017 Personalkosten in Euro gemäß ausgewiesener Berechnungsgrundlage Stand: 1. Juni 2018 Personalkosten in Euro gemäß ausgewiesener Berechnungsgrundlage Ludwigslust-Parchim 209.608,97 (Zeitraum: 1/2017 - 5/2017) 291.418,28 (Zeitraum: 1/2018 - 5/2018) Mecklenburgische Seenplatte 290.162,50 (Zeitraum: 1/2017 - 5/2017) 349.088,87 (Zeitraum: 1/2018 - 5/2018) Nordwestmecklenburg 27.249,00 (Stichtagsregelung: monatlich) 37.183,00 (Stichtagsregelung: monatlich) Rostock 42.749,61 (Stichtagsregelung: monatlich) 47.256,45 (Stichtagsregelung: monatlich) Vorpommern-Greifswald 53.000,00 (Pauschale: monatlich) 88,350,00 Pauschale: monatlich) Vorpommern-Rügen 193.407,37 (Zeitraum: 1/2017 - 5/2017) 299.124,51 (Zeitraum: 1/2018 - 5/2018) Rostock-Stadt 47.376,54 (Stichtagsregelung: monatlich) 73.862,54 (Stichtagsregelung: monatlich) Schwerin-Stadt 314.881,00 (pro Jahr, jährlich) 567.294,00 (pro Jahr, jährlich) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2304 5 Hinsichtlich der Angaben zu den Sachkosten wurden durch die Landkreise und kreisfreien Städte die Pauschalbeträge der KGSt (Bericht 12/2017) zu den Kosten eines entsprechenden Arbeitsplatzes bei 202,25 Arbeitstagen berücksichtigt. Diese betragen 9.700,00 Euro als Sachkostenpauschale je Büroarbeitsplatz pro Jahr. Die Angaben zum Sachaufwand beziehungsweise den Sachkosten wurden ebenfalls unterschiedlich beantwortet. Die Angaben der Landkreise Rostock und Nordwestmecklenburg sowie der Hansestadt Rostock beziehen sich auf den monatlichen Aufwand. Die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte sowie die Stadt Schwerin haben die Anzahl der VZÄ mit der Jahres- Pauschale hochgerechnet. Und die übrigen haben die tatsächlichen Sachkosten für den Zeitraum von fünf Monaten ausgewiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Stand: 1. Juni 2017 Sachkosten in Euro gemäß ausgewiesener Berechnungsgrundlage Stand: 1. Juni 2018 Sachkosten in Eurogemäß ausgewiesener Berechnungsgrundlage Ludwigslust-Parchim 36.172,92 (Zeitraum: 1/2017 - 5/2017) 54.360,42 (Zeitraum: 1/2018 - 5/2018) Mecklenburgische Seenplatte 121.250,00 (Pauschale: jährlich) 160.050,00 (Pauschale: jährlich) Nordwestmecklenburg 4.849.99 (Stichtagsregelung: monatlich) 6.466,66 (Stichtagsregelung: monatlich) Rostock 6.466,64 (Stichtagsregelung: monatlich) 7.274,97 (Stichtagsregelung: monatlich) Vorpommern-Greifswald 102.820,00 (Pauschale: jährlich) 171.400,00 (Pauschale: jährlich) Vorpommern-Rügen 36.375,00 (Zeitraum: 1/2017 - 5/2017) 56.583,33 (Zeitraum: 1/2018 - 5/2018) Rostock-Stadt 8.891,67 (Stichtagsregelung: monatlich) 13.741,67 (Stichtagsregelung: monatlich) Schwerin-Stadt 77.600 (Pauschale: jährlich) 116.400 (Pauschale: jährlich) Nicht enthalten sind in den Angaben die etwaig entstandenen Minderausgaben der Kommunen im Bereich der SGB-II-Leistungen (inklusive Bildungs- und Teilhabeleistungen). Hierzu laufen derzeit Abstimmungen der Bundesagentur für Arbeit mit den Jobcentern. Die dann gegebenenfalls vorliegenden Angaben müssen dann mit den Kommunen validiert werden. Drucksache 7/2304 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zu einer Erhöhung der Rückholquote ergriffen beziehungsweise geplant? Der Bund und die Länder haben es sich angesichts der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum Ziel gesetzt, eine Verbesserung des Rückgriffs zu erwirken. Die Landesregierung ist in diesen Prozess eingebunden. Im Rahmen einer kontinuierlichen Bund-Länder- Beratung zur Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes sollen dazu gemeinsame Standards und einheitliche Verfahren entwickelt und Vereinbarungen darüber geschlossen werden. Im Zuge dieses fachlichen Diskurses werden Optimierungsmaßnahmen erörtert. Die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung dazu ist noch nicht abgeschlossen.