Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2305 7. Wahlperiode 10.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Sanierung versus Neubau einer Schwimmhalle in Anklam und ANTWORT der Landesregierung Laut Drucksache 7/1559 wurde die Stadt Anklam mit Schreiben vom 2. Oktober 2017 durch das Landesförderinstitut Mecklenburg- Vorpommern informiert, dass sie einen Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der geplanten Schwimmhallensanierung beibringen muss. 1. Hat die Stadt Anklam den oben genannten Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der geplanten Schwimmhallensanierung beigebracht? Wenn ja, a) wann ist der Nachweis eingegangen? b) erfüllt der Nachweis die Anforderungen des Landesförderinstituts vollumfänglich? 2. Falls der Nachweis beigebracht wurde, welches ist das Ergebnis der Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit jeweils der geplanten Sanierung und einem fiktiven Neubau (bitte beide Varianten im Vergleich darstellen)? 3. Falls der Nachweis beigebracht wurde, wie bewertet die Landesregierung die Sanierung und einen möglichen Neubau jeweils aus wirtschaftlicher Sicht? Die Fragen 1, a), b), 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Der mit Schreiben vom 2. Oktober 2017 vom Landesförderinstitut Mecklenburg- Vorpommern mit dem baufachlichen Prüfergebnis geforderte Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der geplanten Schwimmhallensanierung liegt noch nicht abschließend vor. Zwischenzeitlich hat die Hansestadt Anklam allerdings bereits erste geforderte Unterlagen geliefert, die nunmehr vonseiten der Stadt noch konkretisiert beziehungsweise vervollständigt werden müssen.