Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/231 7. Wahlperiode 04.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderung von Sportstättenneubauten und Sportstättenersatzbauten durch Mittel des Landes und der EU und ANTWORT der Landesregierung 1. Durch welche Programme und Mittel der EU, des Bundes sowie des Landes werden Sportstättenbauten bzw. Sportstättenersatzbauten in jeweils welcher Höhe und aktuellen Förderzeiträumen gefördert? Welche Voraussetzungen (z. B. Lage in ländlichen Räumen, zentrale Orte, schwache Finanzkraft) sind jeweils für die Aufnahme ins Programm bzw. Fördermittelbereitstellung notwendig? In den Ministerien stehen folgende Programme und Mittel zur Verfügung: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Programm Landesmittel (in Euro) Bundesmittel (in Euro) EU- Mittel (in Euro) Förder- Zeitraum Zuwendungsvoraussetzungen Sportstättenbau Breitensport - Kommunen 250.000 jährlich Gemäß Nummer 4.1 der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus vom 25.03.2015 (AmtsBl. M-V S. 138) Sportstättenbau Breitensport - Vereine 917.000 jährlich Gemäß Nummer 4.1 der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus vom 25.03.2015 (AmtsBl. M-V S. 138) Drucksache 7/231 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Programm Landesmittel (in Euro) Bundesmittel (in Euro) EU- Mittel (in Euro) Förder- Zeitraum Zuwendungsvoraussetzungen Entwicklungsprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums in Mecklenburg- Vorpommern 7.4f Sportstättenbau Kofinanzierung des ELER für Vereine 396.000 Kommunale Kofinanzierung 4.761.000 ELER 14.283.000 2014 bis 2020 Gemäß Nummer 4.1 der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus vom 25.03.2015 (AmtsBl. M-V S. 138) und -Maßnahmen im ländlichen Raum (ausgeschlossen Maßnahmen in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg , Stralsund, Greifswald) Sportstättenbau - Hochleistungssport - Kommunen und Vereine 160.000 240.000 jährlich Gemäß Nummer 4.1 der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus vom 25.03.2015 (AmtsBl. M-V S. 138) Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Im Rahmen der dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung zur Verfügung stehenden Förderprogramme (Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung, Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Kommunalinvestitionsförderungsfonds) können Zuwendungen für Sportstättenbauten und Sportstättenersatzbauten gewährt werden. Eine gesonderte Planung oder Veranschlagung hierfür erfolgt in diesen Programmen jedoch nicht. Voraussetzung für eine Förderung bilden die übergreifenden Kriterien des jeweiligen Programms, wie zum Beispiel Sanierungsziele in einem Stadtquartier oder Zielsetzungen der Stadtentwicklung. Ministerium für Inneres und Europa Die Fördermöglichkeiten des Ministeriums für Inneres und Europa beziehen sich bei Sportstättenbauten beziehungsweise Sportstättenersatzbauten ausschließlich auf kommunale Investitionsmaßnahmen. Hierfür stehen jährlich wiederkehrend Fördermittel nach § 20 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Sonderbedarfszuweisungen) zur Verfügung . Grundlage der Förderung ist die Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 06.10.2010. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/231 3 Die Förderung bezieht sich dabei auf den kommunal verbleibenden Eigenanteil. Förderentscheidungen werden auf Grundlage eingeholter fachlicher Stellungnahmen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers im Regelfall bis zu 40 Prozent, bei Komplementärfinanzierungen bis zu 50 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben vorgenommen. Ausnahmen sind zulässig, wobei grundsätzlich mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vom Antragsteller zu tragen sind. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Gemäß Punkt 3.2.5 Bildungseinrichtungen Teil B. Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ ist die Errichtung oder der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung förderfähig. Hiervon erfasst sind auch die dazugehörigen Einrichtungen für den Sportunterricht. Der Fördertatbestand kommt allerdings nur zur Anwendung, soweit das Bildungsangebot vom staatlichen Ausbildungsauftrag erfasst wird und wenn gewerbliche Anbieter die in Rede stehende Investition nicht vornehmen würden. Von dem vorgenannten Förderprogramm sind ausschließlich Einrichtungen der beruflichen Bildung erfasst und nicht die der allgemein bildenden Schulen. Der Basisfördersatz gemäß GRW-Koordinierungsrahmen beträgt 60 Prozent. Eine höhere Förderung ist nur dann möglich, wenn mindestens einer der drei folgenden Ausnahmegründe erfüllt ist: - Interkommunale Zusammenarbeit, - Einordnung in regionale Entwicklungsstrategien, - Revitalisierung Altstandort. Grundsätzliche zu erfüllende Voraussetzungen für eine Förderung der Vorhaben sind: a) Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur in den jeweiligen Gebieten, b) Erhöhung des regionalen Humankapitalbestandes, c) Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und d) Kompensation von Ausstattungsdefiziten in der regionalen Ausbildung. Eine weitere Voraussetzung ist die Zustimmung des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 7/231 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 2. Welche Ministerien gewähren Fördermittel und in jeweils welcher Höhe für inklusiven Schulbau? Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Im Rahmen der verfügbaren Förderprogramme des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung werden auch Zuwendungen zum Umbau beziehungsweise zum Neubau von Schulen gewährt. Auf Inklusion ausgerichtete räumliche Bedarfe sind hierbei zwar unter anderem förderfähig, bilden jedoch kein Förderkriterium und werden weder gesondert beurteilt noch erfasst. Ministerium für Inneres und Europa Das Ministerium für Inneres und Europa gewährt auf Grundlage des § 20 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Sonderbedarfszuweisungen) in Verbindung mit der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 06.10.2010 auch Fördermittel für Investitionsmaßnahmen bezogen auf den inklusiven kommunalen Schulbau. Auch hier werden die Förderentscheidungen auf Grundlage eingeholter fachlicher Stellungnahmen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers im Regelfall bis zu 40 Prozent, bei Komplementärfinanzierungen bis zu 50 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben vorgenommen . Ausnahmen sind zulässig, wobei grundsätzlich mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vom Antragsteller zu tragen sind. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Seitens des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt können Mittel für die Förderung von Schulbauten im ländlichen Raum nicht gesondert ausgewiesen werden. Entsprechende Fördermaßnahmen erfolgen im Rahmen der Förderung der ländlichen Entwicklung. 3. In welchem Umfang stehen aus den in Frage 2 erfragten Fördermitteln auch finanzielle Mittel für den Sportstättenbau zur Verfügung, wenn in diesen Sportstätten hauptsächlich Schulsport stattfindet? Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung erfolgt hierfür keine gesonderte Veranschlagung. Daher sind keine spezifischen Angaben möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/231 5 Ministerium für Inneres und Europa Die dem Ministerium für Inneres und Europa zur Verfügung stehenden Mittel (Sonderbedarfszuweisungen nach § 20 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern) werden vordergründig für den kommunalen Sportstättenbau eingesetzt, in denen überwiegend Schulsport stattfindet. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Die Nutzung der einer Beruflichen Schule angegliederten Sportstätte hat überwiegend durch den Berufsschulsport zu erfolgen. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Ab welchem Zeitpunkt stehen den Schulträgern finanzielle Mittel in jeweils welcher Höhe pro Jahr zur Verfügung, um Schulen baulich inklusiv nutzbar zu machen (finanzielle Mittel getrennt nach Ministerien und Förderung pro Jahr angeben)? Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung erfolgt hierfür keine gesonderte Veranschlagung. Daher sind keine spezifischen Angaben möglich. Ministerium für Inneres und Europa Die Fördermittel des Ministeriums für Inneres und Europa (Sonderbedarfszuweisungen nach § 20 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern) stehen jährlich in Höhe von insgesamt 19 Mio. Euro für investive und nichtinvestive kommunale Maßnahmen zur Verfügung . Eine betragsmäßige Festsetzung des Mitteleinsatzes bezogen auf einzelne Förderbereiche wie Schulen oder Sportstätten wird nicht vorgenommen. Letztendlich entscheidet der Minister auf Grundlage einer Prioritätenliste über die jährlich einzuordnenden Fördermaßnahmen . Drucksache 7/231 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 5. Welche Gründe führt die Landesregierung an, dass Sportstätten im ländlichen Raum, in denen hauptsächlich Schulsport stattfindet, nicht im Rahmen der „Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien“ gefördert werden? Die Förderung von Sportstätten ist nach dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) im Rahmen der Richtlinie zur nachhaltigen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien ausgeschlossen, da Sportstätten über ein separates Programm gefördert werden, welches ebenfalls aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert wird. Gleiche Fördertatbestände dürfen nicht aus verschiedenen ELER-finanzierten Programmen unterstützt werden. 6. Auf welche Summe beläuft sich nach Ansicht der Landesregierung der Investitionsstau bei Sportstätten, die hauptsächlich für den Schulsport genutzt werden (bitte getrennt nach Kreisen und kreisfreien Städten angeben)? Hierzu liegen keine aktuellen Erkenntnisse vor.