Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2313 7. Wahlperiode 31.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Förderung von LGBT-Verbänden und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Anfrage bezieht sich auf „LGBT-Verbände“; für die Zuordnung zu diesen Verbänden gibt es keine feststehende Begriffsdefinition, die einer Recherche zugrunde gelegt werden kann. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung gewährt Zuschüsse an Vereine und Verbände sowie an soziale oder ähnliche Einrichtungen im thematischen Zusammenhang mit „gleichgeschlechtlichen Lebensweisen“. Die Landesregierung legt für die Beantwortung der kleinen Anfrage die Maßnahmen dieses Förderbereichs zugrunde. In allen Fällen handelt es sich um Projektförderungen, Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Über Förderungen weiterer Fördermittelgeber liegen keine gesicherten auswertbaren Erkenntnisse vor. Drucksache 7/2313 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie haben sich die Förderungen von LGBT-Verbänden von 2013 bis 2018 entwickelt? Von wem wurden sie gefördert [bitte aufschlüsseln nach Namen, Art der Förderung, institutionelle Förderung und/oder projektbezogene Förderung, welche Projekte, Höhe der Förderung, Landkreisen, kreisfreien Städten und Akteur (Kommune, Landesregierung, Bundesregierung , EU und UN)]? 2013 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro INITIATIVE ROSA-LILA Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt. Mit dieser Förderung soll im Raum Neubrandenburg, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern primär die persönliche und telefonische Beratung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. 15.000,00 LSVD-Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg- Vorpommern Gaymeinsam e. V. Landesweite mobile Aufklärung und Beratung, Geschäftsstelle. Mit der Förderung soll die Umsetzung von Maßnahmen für mehr Toleranz und Akzeptanz in Politik, Gesellschaft und Öffentlichkeit gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensweisen einerseits, Entwicklung von politischer Bildung und Beteiligung innerhalb der Mitglieder des Landesverbandes andererseits sowie mobiler Aufklärung durch Aufklärungsprojekte und Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden. 42.000,00 „SCHuLZ“ e. V. - Schwulen und Lesbenzentrum Wismar und Umgebung Lesbisch- Schwules Kommunikations- und Beratungszentrum Die Förderung dient dem Zweck, dass primär die telefonische und persönliche Beratung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Betreuung Homosexueller sowie Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden kann. Unterstützt wird dabei das lesbischschwule Kommunikations- und Beratungszentrum in Wismar und Umgebung. 8.940,00 Klub Einblick e. V. Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt. Mit der Förderung sollen primär die persönliche und telefonische Beratung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema in und um Schwerin gewährleistet werden. 7.500,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2313 3 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro Regenbogen-Verein für Schwule und Lesben e. V. Begegnungsstätte in Stralsund für Schwule, Lesben und transsexuelle/ transidentische Menschen 2013 Mit der Förderung soll primär die persönliche und telefonische Beratung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. Unterstützt wird dazu die Begegnungsstätte Stralsund für Schwule, Lesben, transsexuelle/transidentische Menschen mit regionaler Ausweitung auf Rügen und Nordvorpommern. 8.213,00 Verein für Schwule und Lesben - rat+tat e. V. Lesbisch-Schwule Beratungsstelle und Aufklärungszentrum Mit der Förderung soll primär die persönliche und telefonische Beratung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Beratung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema in und um Rostock gewährleistet werden. 5.000,00 2014 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro INITIATIVE ROSA-LILA Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt. Mit dieser Förderung soll im Raum Neubrandenburg, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern primär die persönliche und telefonische Beratung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. 15.000,00 Verein für Schwule und Lesben - rat+tat e. V. Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Lesbisch-Schwule Beratungsstelle und Aufklärungszentrum Mit der Förderung soll primär die persönliche und telefonische Beratung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Beratung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema in und um Rostock gewährleistet werden. 2.000,00 LSVD-Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg- Vorpommern Gaymeinsam e. V. Geschäftsstelle und Mobile Aufklärung und Beratung 2014 Mit der Förderung soll die Umsetzung von Maßnahmen für mehr Toleranz und Akzeptanz in Politik, Gesellschaft und Öffentlichkeit gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensweisen einerseits, Entwicklung von politischer Bildung und Beteiligung innerhalb der Mitglieder des Landesverbandes andererseits sowie mobiler Aufklärung durch Aufklärungsprojekte und Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden. 36.950,00 Drucksache 7/2313 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro „SCHuLZ“ e. V. - Schwulen und Lesbenzentrum Wismar und Umgebung Lesbisch-Schwules Kommunikations- und Beratungszentrum Wismar Die Förderung dient dem Zweck, dass primär die telefonische und persönliche Beratung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Betreuung Homosexueller sowie Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden kann. Unterstützt wird dabei das lesbischschwule Kommunikations- und Beratungszentrum in Wismar und Umgebung. 8.940,00 Klub Einblick e. V. Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt. Mit der Förderung sollen primär die persönliche und telefonische Beratung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema in und um Schwerin gewährleistet werden. 7.500,00 Regenbogen-Verein für Schwule und Lesben e. V. Begegnungsstätte in Stralsund für Schwule, Lesben und transsexuelle/ transidentische Menschen 2013 - Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt für die Begegnungsstätte des Regenbogen-Vereins für Schwule und Lesben e. V. Mit der Förderung soll primär die persönliche und telefonische Beratung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. Unterstützt wird dazu die Begegnungsstätte Stralsund für Schwule, Lesben, transsexuelle/transidentische Menschen mit regionaler Ausweitung auf Rügen und Nordvorpommern. 8.248,12 LSVD-Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg- Vorpommern Gaymeinsam e. V. Förderung von Personalund Sachausgaben für einen Koordinator Landesaktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg- Vorpommern Die Zuwendung dient der anteiligen Finanzierung der Personal- und Sachausgaben für den Koordinator des Landesaktionsplanes Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern. Hauptaufgabe des Landesaktionsplanes ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Gleichstellung, die Erhöhung der Akzeptanz zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen sowie der Abbau von Diskriminierung und Homophobie. 47.500,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2313 5 2015 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro INITIATIVE ROSA-LILA Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Angebote der Beratung und Selbsthilfe Mit der Förderung soll primär die persönliche, telefonische und multimediale Beratung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen gewährleistet werden. Diese Angebote sollen es Ratsuchenden ermöglichen, deren Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Auch können Begegnungsangebote Homosexueller gefördert werden. Weiterhin soll die Aufklärung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen sowie die Durchführung von Antidiskriminierungsmaßnahmen mit der Zuwendung gewährleistet werden. 14.740,00 LSVD-Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg- Vorpommern Gaymeinsam e. V. Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt „Landesweite mobile Aufklärung und Beratung - Geschäftsstelle“ Mit der Förderung soll die Umsetzung von Maßnahmen für mehr Toleranz und Akzeptanz in Politik, Gesellschaft und Öffentlichkeit gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensweisen einerseits, Entwicklung von politischer Bildung und Beteiligung innerhalb der Mitglieder des Landesverbandes andererseits sowie mobiler Aufklärung durch Aufklärungsprojekte und Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden (incl. Projekt Mobiler Migrationsdienst ). 36.510,00 „SCHuLZ“ e. V. - Schwulen und Lesbenzentrum Wismar und Umgebung Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Lesbisch-Schwules Kommunikations- und Beratungszentrum Wismar Mit der Förderung soll primär die persönliche, telefonische und multimediale Beratung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen gewährleistet werden. Diese Angebote sollen es Ratsuchenden ermöglichen, deren Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Auch können Begegnungsangebote Homosexueller gefördert werden. Weiterhin soll die Aufklärung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen sowie die Durchführung von Antidiskriminierungsmaßnahmen mit der Zuwendung gewährleistet werden. 8.798,00 Drucksache 7/2313 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro Verein für Schwule und Lesben - rat+tat e. V. Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Beratungs- und Aufklärungszentrum für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Transgender Mit der Förderung soll primär die persönliche, telefonische und multimediale Beratung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen gewährleistet werden. Diese Angebote sollen es Ratsuchenden ermöglichen, deren Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Auch können Begegnungsangebote Homosexueller gefördert werden. Weiterhin soll die Aufklärung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen sowie die Durchführung von Antidiskriminierungsmaßnahmen mit der Zuwendung gewährleistet werden. 5.000,00 Klub Einblick e. V. Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Kommunikations- und Beratungszentrum Schwerin und Umgebung Mit der Förderung soll primär die persönliche, telefonische und multimediale Beratung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen gewährleistet werden. Diese Angebote sollen es Ratsuchenden ermöglichen, deren Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Auch können Begegnungsangebote Homosexueller gefördert werden. Weiterhin soll die Aufklärung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen sowie die Durchführung von Antidiskriminierungsmaßnahmen mit der Zuwendung gewährleistet werden. 7.185,00 Regenbogen-Verein für Schwule und Lesben e. V. Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Begegnungsstätte in Stralsund für Schwule, Lesben, transsexuelle/transidentische Menschen 2015 Mit der Förderung soll primär die persönliche, telefonische und multimediale Beratung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen gewährleistet werden. Diese Angebote sollen es Ratsuchenden ermöglichen, deren Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Auch können Begegnungsangebote Homosexueller gefördert werden. Weiterhin soll die Aufklärung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen sowie die Durchführung von Antidiskriminierungsmaßnahmen mit der Zuwendung gewährleistet werden. 8.247,68 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2313 7 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro AStA der Universität Rostock Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt /Aktionstage gegen Sexismus, Homo-, Trans-, Inter- und Biphobie vom 06.11.-25.11.2015 in Rostock Die Zuwendung unterstützt die Aufklärung und Beratung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen sowie die Durchführung von Antidiskriminierungsmaßnahmen . 3.000,00 2016 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro INITIATIVE ROSA-LILA Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Beratungsangebote für gleichgeschlechtlich Lebende und Transgender 01.01.-31.12.2016 Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Durchführung von Beratungsangeboten für gleichgeschlechtlich Lebende und Transgender sowie deren Angehörige und Multiplikatorinnen/Muliplikatoren in der Region Mecklenburgische Seenplatte und angrenzende Regionen. 14.740,00 „SCHuLZ“ e. V. - Schwulen und Lesbenzentrum Wismar und Umgebung Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Lesbisch-schwules Kommunikations - und Beratungszentrum in Wismar Aufklärung zur Sexualität und gleichgeschlechtlichen Lebensweisen 01.01.- 31.12.2016 Die Zuwendung unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglichen, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Mit der Förderung sollen primär die persönliche und telefonische Beratung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. 8.798,00 LSVD-Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg- Vorpommern Gaymeinsam e. V. Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Landesweite mobile Aufklärung und Beratung, Geschäftsstelle 01.01.-31.12.2016 Mit der Förderung soll die Umsetzung von Maßnahmen für mehr Toleranz und Akzeptanz in Politik, Gesellschaft und Öffentlichkeit gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensweisen einerseits, die Entwicklung von politischer Bildung und Beteiligung innerhalb der Mitglieder des Landesverbandes andererseits sowie mobile Aufklärung durch Aufklärungsprojekte und Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden (u. a. Projekt Mobiler Migrationsdienst). 30.400,00 Drucksache 7/2313 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro Verein für Schwule und Lesben - rat+tat e. V. Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Beratungs- und Aufklärungszentrum für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Transgender 01.01.-31.12.2016 Die Zuwendung unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglichen, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Mit der Förderung sollen primär die persönliche und telefonische Beratung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen , die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. 5.000,00 Klub Einblick e. V. Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Kommunikations- und Beratungszentrum Schwerin und Umgebung 01.01.-31.12.2016 Die Zuwendung unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglicht, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Mit der Förderung sollen primär die persönliche und telefonische Beratung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen , die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. 7.185,00 Regenbogen-Verein für Schwule und Lesben e. V. Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Begegnungs-, Beratungsstätte für Schwule, Lesben und transsexuelle/transidentische Menschen 01.01.-31.12.2016 Die Zuwendung unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglicht, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Mit der Förderung sollen primär die persönliche und telefonische Beratung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. 8.247,68 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2313 9 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro Universität Rostock PHF/Institut für Romanistik/ Gender/Queer AG Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt 4. Aktionstage gegen Sexismen vom 01.11.- 30.11.2016 in Rostock Die Zuwendung unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglicht, deren Selbsthilfeaktivitäten zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Im Rahmen der Aktionstage ist die Durchführung folgender Veranstaltungen zu gewährleisten: Queer-Tango-Workshop, Performance , Film mit Vortrag, Workshop zur sexuellen Vielfalt in Bildungsprozessen , Vortrag zum Thema Asexualität, Vortrag zum Thema BDSM-Lebensweisen, Akteur/ innen-Vernetzungstreffen 2.725,00 Bund Deutscher Pfadfindernnen/ Pfadfinder Landesverband M-V e. V. Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller VielfaltQueerFilmFest Rostock 06.10.-08.10.2016 Die Zuwendung unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglicht, deren Selbsthilfeaktivitäten zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Mit der Förderung sollen primär die persönliche und telefonische Beratung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen , die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. 1.585,00 2017 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro Verein für Schwule und Lesben - rat+tat e.V. Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt : Beratungs- und Betreuungszentrum für gleichgeschlechtliche Lebensweisen sowie lesbisch-schwule Seniorinnen - und Seniorenarbeit sowie Aufklärung 01.01.- 31.12.2017 Die Zuwendung unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglichen, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Mit der Förderung sollen primär die persönliche und telefonische Beratung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen , die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. 5.000,00 Drucksache 7/2313 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro INITIATIVE ROSA- LILA Beratungsangebote für gleichgeschlechtlich Lebende und Transgender im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und angrenzenden Landkreisen Die Zuwendung unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglichen, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Mit der Förderung sollen primär die persönliche und telefonische Beratung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen , die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. 14.740,00 LSVD-Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg- Vorpommern Gaymeinsam e. V. Beratungsstellen für LSBTI in Schwerin und Greifswald Die Zuwendung unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglichen, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Mit der Förderung sollen primär die persönliche und telefonische Beratung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. Hier geht es um die Beratungstätigkeit für LSBTI in Greifswald und Schwerin. 11.078,81 „SCHuLZ“ e. V. - Schwulen und Lesbenzentrum Wismar und Umgebung Lesbisch-Schwules Kommunikations- und Beratungszentrum Wismar Die Zuwendung unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglichen, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Mit der Förderung sollen primär die persönliche und telefonische Beratung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. 8.798,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2313 11 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro LSVD-Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg- Vorpommern Gaymeinsam e. V. Landesweite mobile Aufklärung und Beratung, Geschäftsstelle Die Zuwendung unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglichen, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Mit der Förderung sollen primär die persönliche und telefonische Beratung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen , die Betreuung Homosexueller sowie die Aufklärung zu diesem Thema gewährleistet werden. 39.500,00 Universität Rostock PHF/Institut für Romanistik/Gender/ Queer AG Aktionstage gegen Sexismen in Rostock Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt. Sie unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglichen, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. 3.050,00 2018 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro INITIATIVE ROSA-LILA Beratungsangebote für gleichgeschlechtlich Lebende und Transgender sowie deren Angehörige und Multiplikatorinnen/ Muliplikatoren in der Region des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und angrenzenden Landkreisen 01.01. - 31.12.2018 Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt. Sie unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglichen, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Beratungsstelle für LSBTI in Neubrandenburg. 14.740,00 Verein für Schwule und Lesben - rat+tat e. V. Beratungs- und Betreuungszentrum für gleichgeschlechtliche Lebensweisen sowie lesbischschwule Seniorinnen- und Seniorenarbeit sowie Aufklärung 01.01. - 31.12.2018 Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt. Sie unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglichen, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Beratungsstelle für LSBTI in Rostock 5.000,00 Drucksache 7/2313 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Träger Titel Zuwendungszweck Zuschuss in Euro LSVD-Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg- Vorpommern Gaymeinsam e. V. Beratungsstellen für LSBTI in Schwerin und Greifswald 01.01. - 31.12.2018 Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt. Sie unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglichen, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Beratungsstellen für LSBTI in Schwerin und Greifswald. 14.500,00 LSVD-Landesverband der Lesben und Schwulen Mecklenburg- Vorpommern Gaymeinsam e. V. Landesweite mobile Aufklärung und Beratung sowie Geschäftsstelle 01.01. - 31.12.2018 Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt. Sie unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglichen, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Landesweite mobile Aufklärung und Beratung sowie Geschäftsstelle des LSVD- Landesverbandes LSBTI M-V Gaymeinsam e. V. 39.400,00 „SCHuLZ“ e. V. - Schwulen und Lesbenzentrum Wismar und Umgebung Kommunikations- und Beratungszentrum für LSBTI* 01.01. - 31.12.2018 Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt. Sie unterstützt neben Antidiskriminierungsmaßnahmen auch Beratungsangebote, die es Ratsuchenden ermöglichen, ihre Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken. Beratungsstelle für LSBTI in Wismar 8.700,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2313 13 2. Kontrolliert die Landesregierung die ordnungsgemäße Ausführung dieser Projekte? a) Wenn ja, wie und in welcher Regelmäßigkeit? b) Wenn ja, gab es Verstöße und bei wem? c) Gab es in Bezug zu Frage 2 b) Rückforderungen von Fördergeldern ? Bei allen gewährten Zuschüssen handelt es sich um Zuwendungen nach §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung M-V. Die Verwendung der Zuwendung ist durch den Zuwendungsempfänger nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben des Projekts entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans auszuweisen. Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt durch die Bewilligungsbehörde . Zu a) Jedes der unter Frage 1 aufgeführten Projekte unterliegt einer Verwendungsnachweisführung durch den Zuwendungsempfänger und einer Verwendungsnachweisprüfung durch die Bewilligungsbehörde. Die Prüfungen erfolgen nach Eingang der Verwendungsnachweise, die regelmäßig 6 Monate nach Ende der Projektlaufzeiten vorzulegen sind. Dabei wird überprüft, ob der Verwendungsnachweis den im Zuwendungsbescheid (einschließlich der Nebenbestimmungen) festgelegten Anforderungen entspricht, die Zuwendung nach den Angaben im Verwendungsnachweis zweckentsprechend verwendet worden ist und der mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck erreicht worden ist. Im Übrigen wird geprüft, ob nach den Angaben im Verwendungsnachweis Anhaltspunkte für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegeben sind. Zu b) und c) Verstöße hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ausführung sind bei den ausgewerteten Projekten nicht festgestellt worden. Rückforderungen im Zusammenhang mit einer nicht gegebenen ordnungsgemäßen Ausführung wurden nicht erhoben. Drucksache 7/2313 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 3. Wie hat sich die Gewalt gegen Personen anderer sexueller Orientierung von 2013 bis 2018 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Art der Gewalt, Nationalität und Religion der Täter und der Opfer sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. Wie hat sich die Aufklärungsquote der Polizei bei Gewalt gegen Personen anderer sexueller Orientierung von 2013 bis 2018 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind Straftaten gegen Personen mit anderer sexueller Orientierung nicht recherchierbar. Straftaten gegen die sexuelle Orientierung werden im Rahmen der politisch motivierten Kriminalität erfasst. Angaben zu Religionszugehörigkeiten werden von der Landespolizei statistisch nicht erfasst. Für die Jahre 2013 bis 2015 wurden keine politisch motivierten Gewaltstraftaten im Themenfeld „Hasskriminalität - sexuelle Orientierung“ registriert. Im Jahr 2016 wurde eine Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch im Landkreis Ludwigslust-Parchim zum Nachteil eines deutschen Staatsangehörigen erfasst. Ein deutscher Tatverdächtiger wurde ermittelt und die Straftat somit aufgeklärt. Im Jahr 2017 wurde eine Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch in der Hansestadt Rostock zum Nachteil von vier deutschen Staatsangehörigen erfasst. Die Straftat konnte bislang nicht aufgeklärt werden. Im Jahr 2018 wurde bis zum 9. Juli 2018 keine politisch motivierte Gewaltstraftat im Themenfeld „Hasskriminalität - sexuelle Orientierung“ registriert. Aufgrund der geringen Fallzahlen wurde von der Berechnung einer Aufklärungsquote abgesehen. 5. Leistet die Landesregierung Präventionsarbeit gegen physische und psychische Gewalt gegen Menschen anderer sexueller Orientierung? a) Wenn ja, welche Präventionsarbeit leistet die Landesregierung für diesen Sachverhalt? b) Wenn ja, wie hoch ist der Förderrahmen und für welche Projekte wird er eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Namen, Förderhöhe, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wenn nicht, warum gibt es in dem Bereich keine Prävention? Die Frage 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Präventionsarbeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der auch die Landespolizei mitwirkt. Seit 2012 sind in den Polizeipräsidien, Polizeiinspektionen, Polizeihauptrevieren/ Polizeirevieren, Kriminalpolizeiinspektionen, Kriminalkommissariaten, im Landeskriminalamt und im Landeswasserschutzpolizeiamt Opferschutzbeauftragte benannt, die polizeiintern und im örtlichen Netzwerk der Opferhilfestellen und Opferunterstützungsstellen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren handeln und ansprechbar sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2313 15 Am 16. Juni 2016 und 15. Juni 2017 hat die FHöVPR Güstrow jeweils eine interdisziplinäre Opferschutztagung, insbesondere für alle Polizeivertreter und alle Justizvertreter mit Kontakt zu Opfern und ihren Partnern im Opferhilfe- und Opferunterstützungsnetz in Mecklenburg- Vorpommern, durchgeführt. Die Koalitionspartner SPD und CDU verständigten sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zur 7 Wahlperiode, Nummer 385, dass in der Polizei Ansprechpartner für Opfer von homo- und transphober Gewalt benannt werden. Neben den Opferschutzbeauftragten benannten die Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg jeweils einen Ansprechpartner für Opfer von homo- und transphober Gewalt. Sie sind künftig Teilnehmer des institutionalisierten Netzwerktreffens und übernehmen innerhalb der Landespolizei Aufgaben gemäß dem Landesaktionsplan „Vielfalt“: - Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Polizei zur weiteren Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Umgang mit LSBT*I, - Sicherung einer Atmosphäre der Toleranz in allen Polizeibehörden und konsequentes Vorgehen bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot, - Beteiligung an Veranstaltungen, Kampagnen und Netzwerken zur Verbesserung der Kooperation mit Organisationen und Interessenvertretungen der LSBT*I, - Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Durch die Benennung der Ansprechpartner in den Polizeipräsidien und der damit einhergehenden Öffentlichkeitsarbeit sollen die Opferschutzbeauftragten vor Ort unterstützt, insbesondere aber auch das Vertrauen in das polizeiliche Handeln innerhalb der Bevölkerungsgruppe der Menschen anderer sexueller Orientierung gestärkt werden. Über die Bestellung der Ansprechpartner in den Polizeipräsidien, mit Wirkung vom 19. April 2017, wurde der Verband der Lesben und Schwulen in Mecklenburg-Vorpommern „Gaymeinsam“ e. V. informiert. Zeitgleich erfolgte eine Veröffentlichung auf der Homepage der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, vergleiche https://www.polizei.mvnet.de/ Pr%C3%A4vention/Ansprechpartner/. Zudem wird im Zeitraum April 2016 - Juli 2019 das EU-geförderte Verbundprojekt „Helden statt Trolle“ (früher BlickWWWechsel) des Landeskriminalamtes M-V und der Landeszentrale für politische Bildung M-V durchgeführt. Projektziel ist es, der exzessiven und enthemmten Nutzung sozialer Medien zur Verbreitung von menschenverachtenden und hetzenden Beiträgen (Hate Speech) entgegenzutreten. In diesem Kontext verfolgt „Helden statt Trolle“, vgl. www.helden-statt-trolle.de, das nachhaltige Ziel, Maßnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung und zum Schutz vor politisch motivierter Kriminalität im Bereich der sozialen Netzwerke zu entwickeln. Im Fokus stehen dabei junge Menschen zwischen 14 und 29 Jahren, die als Community aktiv werden sollen. Hierbei soll frühpräventives Wissen insbesondere zum Erkennen menschenverachtender Haltungen und Gewalt mit Kompetenzschulung zur Vorbereitung der eigentlichen argumentativen Gegenreaktion in Form von Active Speech miteinander kombiniert werden. Ziel des Projektes ist es, insbesondere „Hate Speech“ als Bildungsthema auch offline zu etablieren. Zu diesem Zweck werden Multiplikatoren- Workshops in Bildungseinrichtungen durchgeführt. Drucksache 7/2313 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16 Darüber hinaus unterstützt auch der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, der über seinen Geschäftsführer auch Mitglied im landesweiten „Netzwerk gegen Homophobie Mecklenburg- Vorpommern“ ist, durch seine besonderen gesamtgesellschaftlichen Strukturen auf Landesund Kommunalebene und durch seine Facharbeitsgruppen, insbesondere die Arbeitsgruppen Opferschutz und Kommunale Prävention, die Präventionsarbeit für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Außerdem stehen den Akteuren der Präventionsarbeit in diesem Themenfeld auch die Fördermöglichkeiten des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung offen. Davon wurde bislang, trotz entsprechender Information, allerdings noch kein Gebrauch gemacht.