Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2315 7. Wahlperiode 24.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Seniorengerechtes Wohnen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Senioren leben in Pflegeheimen, Wohnanlagen sowie eigenen Wohnungen? Wie hat sich der Zahl von 2013 bis 2018 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Art des Wohnverhältnisses, Träger, Anzahl der Personen, die dort wohnen, Jahr, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Beantwortung der Frage 1 erfolgt auf der Grundlage der zweijährigen Pflegestatistik des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2013 und 2015. Die Ergebnisse zum Stichtag 15. Dezember 2017 liegen noch nicht vor. Statistische Angaben zu Wohnanlagen sowie eigenen Wohnungen, in denen Seniorinnen und Senioren leben, liegen der Landesregierung nicht vor. Drucksache 7/2315 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern - Pflegestatistik 2013 Ausgewählte Daten zu Pflegeheimen am 15.12.2013 Merkmal M-V Kreisfreie Stadt Landkreis HRO SN MSE LRO VR NW M VG LUP Pflegeheime Anzahl der Pflegeheime 349 36 21 61 53 50 29 49 50 Pflegebedürftige in Pflegeheimen 20.952 2.521 1.576 3.217 2.983 3.028 1.978 2.993 2.656 darunter in vollstationärer Pflege 18.597 2.232 1.454 2.781 2.655 2.677 1.785 2.657 2.356 Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege nach Altersgruppen Unter 60 Jahren 2.104 242 49 271 309 410 149 451 223 60 Jahre und älter 16.493 1.990 1.405 2.510 2.346 2.267 1.636 2.206 2.133 Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege nach Trägergruppen der Einrichtungen Freigemeinnützige Träger 12.030 1.561 789 1.858 1.782 2.069 961 1.279 1.731 Private Träger 5.731 661 665 923 824 429 476 1.128 625 Öffentliche Träger 836 10 0 0 49 179 348 250 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2315 3 Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern - Pflegestatistik 2015 Ausgewählte Daten zu Pflegeheimen am 15.12.2015 Merkmal M-V Kreisfreie Stadt Landkreis HRO SN MSE LRO VR NWM VG LUP Pflegeheime Anzahl der Pflegeheime 369 37 21 64 57 52 30 54 54 Pflegebedürftige in Pflegeheimen 21.783 2.672 1.592 3.339 3.100 3.146 2.009 3.166 2.759 Darunter in voll- stationärer Pflege 18.965 2.343 1.479 2.861 2.708 2.661 1.796 2.709 2.408 Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege nach Altersgruppen Unter 60 Jahren 1.970 228 41 274 270 381 134 425 217 60 Jahre und älter 16.995 2.115 1.438 2.587 2.438 2.280 1.662 2.284 2.191 Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege nach Trägergruppen der Einrichtungen Freigemeinnützige Träger 12.365 1.677 813 1.909 1.843 2.060 970 1.344 1.749 Private Träger 5.591 657 666 778 815 427 463 1.126 659 Öffentliche Träger 1.009 9 0 174 50 174 363 239 0 Abkürzungsverzeichnis: M-V - Mecklenburg-Vorpommern HRO - Hansestadt Rostock SN - Schwerin MSE - Mecklenburgische Seenplatte LRO - Landkreis Rostock VR - Vorpommern-Rügen NWM - Nordwestmecklenburg VG - Vorpommern-Greifswald LUP - Ludwigslust-Parchim 2. Wie viele private und öffentliche Wohnanlagen für Senioren gibt es in Mecklenburg-Vorpommern? Erhalten diese Förderung seitens der Landesregierung (bitte aufschlüsseln nach Name der Wohnanlagen, Träger, Förderhöhe, Landkreise und kreisfreie Städte)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor, eine Förderung erfolgt nicht. Drucksache 7/2315 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Welchen Qualitätsrahmen muss eine Wohnanlage erfüllen, um öffentliche Fördermittel zu bekommen? Gibt es Möglichkeiten, Fördergelder zurückzufordern, wenn die Seniorenwohnanlagen die Qualitätsstandards nicht mehr erfüllen? 4. Wurden schon Fördergelder zurückgefordert? a) Wenn ja, bei welchen Einrichtungen und Trägern wurden Fördergelder zurückgefordert (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Höhe)? b) Wenn ja, wie hoch war die Forderung? c) Wenn nicht, warum gab es keine Rückforderung (bitte konkret begründen)? 5. Wie sieht die Wohnraumbedarfsplanung für Senioren für die nächsten Jahre infolge des demografischen Wandels aus? a) Welche Art von Wohnungstypen werden gefördert? b) Wie sieht konkret die Förderung aus (bitte konkret aufschlüsseln nach Art der Wohnungstypen, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Sicherung einer angemessenen Wohnraumversorgung und die Wohnraumbedarfsplanung obliegen den Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen setzen sich bei der Erstellung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte auch mit den Anforderungen einer angemessenen Wohnraumversorgung von Seniorinnen und Senioren auseinander. 6. Plant die Landesregierung, den Neubau von Seniorenwohnungen beziehungsweise die Förderung von Trägern und Kommunen, die Wohnungen für Senioren bauen, zu bezuschussen? a) Wenn ja, wie hoch ist die Bezuschussung für Seniorenwohnungen? b) Wenn ja, nach welchen konkreten Kriterien, wie zum Beispiel der Personalanzahl, richtet diese sich? c) Wenn nicht, warum gibt es keine Bezuschussung (bitte konkret begründen)? Die Fragen 6, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Ein speziell auf den Neubau von Seniorenwohnungen ausgerichtetes Förderprogramm des Landes ist von der Landesregierung nicht geplant. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2315 5 In der Wohnraumförderung wird lediglich gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial - WoBauSozRL M-V) vom 7. Februar 2017 (Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Seite 90) ausschließlich die Neuschaffung von barrierearmen und barrierefreien Wohnungen durch die Bereitstellung von Zuschüssen gefördert. Diese Wohnungen genügen somit auch den Anforderungen älterer und in ihrer Mobilität eingeschränkter Menschen.