Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2316 7. Wahlperiode 23.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Auswirkung der anstehenden Grundsteuerreform auf Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Mit Urteil vom 10. April 2018 hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die derzeitige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer zumindest seit dem Beginn des Jahres 2002 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 GG verstößt. Bis zum 31. Dezember 2019 muss eine gesetzliche Neuregelung gefunden werden, wenn Steuereinnahmen für die Kommunen aus der Grundsteuer weiterhin gesichert werden sollen. 1. Wie bereitet sich die Landesregierung auf die Reform der Grundsteuer strategisch, personell und konzeptionell vor? Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben in ihrer Sitzung im Mai 2018 die Einsetzung einer bund- und länderoffenen Arbeitsgruppe für die Bereiche Organisation, Automation und Fach beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Schaffung eines einheitlichen Wissensstands über die Rahmenbedingungen sowie eine Erörterung der unterschiedlichen organisatorischen und verfahrenstechnischen Umsetzungsszenarien und der dafür notwendigen Daten. Damit wird parallel zur Schaffung der fachlichen Grundlagen (einschließlich Gesetzesformulierungen) die Vorbereitung von organisatorischen und automationstechnischen Maßnahmen vorangetrieben. Drucksache 7/2316 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Auf der Finanzministerkonferenz (FMK) am 21. Juni 2018 haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder nochmals betont, dass die erforderlichen fachlichen, organisatorischen und automationstechnischen Maßnahmen rechtzeitig mit Priorität umgesetzt werden, um den Vollzug des künftigen Rechts zu gewährleisten. Sie haben die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (Steuer) des Bundes und der Länder sowie die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter Organisation (Steuerverwaltung) gebeten, diesen Prozess durch ein Controlling zu begleiten und der Finanzministerkonferenz am 6. September 2018 zum Stand der Umsetzung der Projekte und zum weiteren Controlling zu berichten. 2. War bei dem Treffen am 2. Mai 2018 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesländer auch ein Vertreter Mecklenburg-Vorpommerns zugegen? Bei dem Treffen am 2. Mai 2018 waren Vertreterinnen und Vertreter aller 16 Länder anwesend. Mecklenburg-Vorpommern wurde durch den Finanzminister vertreten. 3. Welche Ergebnisse gab es bei dem Treffen? a) Welche Aufgaben ergeben sich für die Landesregierung aufgrund des Treffens am 2. Mai 2018? b) Gibt es einen Zeitplan zur Neuregelung der Grundsteuer? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Am 2. Mai 2018 erfolgte ein erster Meinungsaustausch über die erforderliche Neuregelung des Bewertungs- und Grundsteuerrechts im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts . Zwischen den Beteiligten bestand Einigkeit, dass die Administrierbarkeit einer Neuregelung ein zentraler Gesichtspunkt bei der weiteren Diskussion ist. Konkrete Vorfestlegungen erfolgten nicht. Ein konkreter Zeitplan wurde nicht vereinbart. Letztlich richtet sich der Zeitplan nach den vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Fristen. 4. Wann treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und der Bundesländer zu diesem Thema erneut? Derzeit steht noch nicht fest, wann und in welchem Format ein weiteres Treffen von Bund und Ländern stattfindet. Einzelne Gespräche hierzu laufen bereits. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2316 3 5. Welchen Plan hat die Landesregierung für den Fall, dass es bis Ende 2019 keine Einigung und keine neue Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gibt? Die Landesregierung ist der festen Überzeugung, dass die Grundsteuerreform innerhalb der vorgegebenen Zeit gelingen wird und damit die Grundsteuereinnahmen der Städte und Gemeinden unseres Landes auch in Zukunft gesichert bleiben. 6. Welche Positionen zur Neugestaltung der Grundsteuer vertritt die Landesregierung? Ziel der Landesregierung ist eine bundeseinheitliche und zukunftsgerechte Grundsteuer. Sie muss innerhalb der gesetzten Fünfjahresfrist umsetzbar und nach der bundesweiten Neufestsetzung weitgehend automatisiert zu verwalten sein. Die Fristen des Bundesverfassungsgerichts für die Neuregelung und ihre Umsetzung müssen zwingend eingehalten werden. Boden wie Gebäude vermitteln dem Immobilieneigentümer wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Deshalb sollte die Höhe der Grundsteuer auch künftig nach dem Wert des Grundvermögens bestimmt werden. Die Landesregierung spricht sich daher für ein wertorientiertes Modell aus. Im Sinne einer Einigung wäre die Landesregierung aber auch kompromissbereit. In der Summe wird Aufkommensneutralität angestrebt. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages getroffenen Vereinbarungen zur dauerhaften Sicherung der Grundsteuer sind auf jeden Fall einzuhalten. Das im Grundgesetz garantierte Recht der Gemeinden, den Hebesatz für die Grundsteuer - und damit die Steuerhöhe - festzulegen, sollte unangetastet bleiben. 7. Gibt es Pläne seitens der Landesregierung, ein Grundsteuergesetz für das Land zu erarbeiten? Eine ländereigene bewertungsrechtliche Regelung wird nicht angestrebt.