Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2319 7. Wahlperiode 24.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Haushaltsansätze und Mittelabfluss bei Personalkosten im Bildungsbereich und ANTWORT der Landesregierung 1. Aus welchen Gründen hat sich der Haushaltsansatz der Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten an den Grundschulen (0751 422.01) in den Jahren 2018 und 2019 gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2017 von 7.805,4 auf 14.684,6 bzw. 15.137,5 TEUR fast verdoppelt, obwohl sich der Planstellenansatz gegenüber 2017 nicht geändert hat? 2. Aus welchen Gründen hat sich der Haushaltsansatz der Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten an den Gesamtschulen (0754 422.01) in den Jahren 2018 und 2019 gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2017 von 11.696,0 auf 22.231,6 bzw. 22.894,1 TEUR fast verdoppelt, obwohl der Planstellenansatz gegenüber 2017 lediglich um 160 Stellen erhöht worden ist? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Das Haushaltsaufstellungsverfahren für die Veranschlagung der Personalausgaben und der Aufstellung der Stellenpläne und Stellenübersichten erfolgt seit Jahren fast unverändert auf der Grundlage der entsprechenden Erlasse des Finanzministeriums „Haushaltsvoranschläge /Beiträge zum Entwurf des Haushaltsplans xxxx/xxxx sowie zum Finanzplan xxxx bis xxxx (Ergänzung zum Haushaltsrunderlass xxxx/xxxx); Stellenplan und Personalausgaben“, zuletzt vom 19. Dezember 2014 für den Personalhaushalt 2016/2017 und vom 11. Januar 2017 für den Personalhaushalt 2018/2019. Drucksache 7/2319 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Ab dem 1. August 2014 werden Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet, sofern die persönlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung vorliegen. Die Veranschlagung der Personalausgabenansätze für die Jahre 2016 und 2017 erfolgte auf der Grundlage der durch das Finanzministerium veranlassten Hochrechnung für alle stellenbezogenen Titel der Obergruppe 42, deren Buchungen über das Landesbesoldungsamt für Oktober 2014 (für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) beziehungsweise November 2014 (für Beamtinnen und Beamte) veranlasst worden sind. Zu diesem Zeitpunkt standen die Verbeamtungen noch ganz am Anfang, sodass dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch keine verlässlichen Daten und Prognosen für die Anzahl der zu verbeamtenden Lehrkräfte vorlagen. Daher wurden keine relevanten Anpassungen der Personalausgabenansätze zwischen den Bezügetiteln für die Beamtinnen und Beamten (422.01) einerseits und den Entgelttiteln für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (428.01) andererseits vorgenommen. Diese Veranschlagung ist insbesondere vor dem Hintergrund der §§ 17 und 49 in Verbindung mit § 45 der Landeshaushaltsordnung zulässig (Besetzung von Planstellen mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Verbuchung der Personalausgaben auf den sachlich richtigen Titeln; Gruppe 422 „Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten …“; Gruppe 428 „Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“). Aufgrund der umfassenden Deckungsfähigkeiten der Titel der Hauptgruppe 4 innerhalb der Einzelpläne (vergleiche § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Haushaltsgesetz 2016/2017 und 2018/2019) können die Personalausgaben entsprechend dem Beschäftigungsstatus der jeweiligen Lehrkraft - unabhängig von der tatsächlichen Veranschlagung der Personalausgaben - erfolgen. Im Gegensatz zum Haushalt 2016/2017 wurde für den Haushalt 2018/2019 zum einen das „reguläre“ Veranschlagungsverfahren durchgeführt. Dies führte bereits durch eine gestiegene Anzahl verbeamteter Lehrkräfte zu erhöhten Hochrechnungsergebnissen der Beamtenbezüge. Zum anderen wurde durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Rahmen der vorzunehmenden Korrekturen der personalwirksamen Zugänge nach März 2017 (hier insbesondere angenommene Besetzungen von im März freien Stellen) angenommen, dass circa 50 Prozent dieser Einstellungen im Beamtenverhältnis erfolgen würden (Prognose). Diese Annahme führte des Weiteren zu einer Erhöhung der Personalausgabenansätze der Titel 422.01 unter Reduzierung der Ansätze bei den Titeln 428.01. Eine darüber hinausgehende (weitergehende) Korrektur der Stellenpläne (Planstellen) und Stellenübersichten (Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) war nicht notwendig, weil die in den Stellenplänen der Kapitel 0751 und 0754 ausgebrachten Planstellen für die angenommene Anzahl an zu verbeamtenden Lehrkräften auskömmlich sind. Die Hochrechnung der Personalausgaben durch das Finanzministerium berücksichtigt darüber hinaus bereits bekannte Tarif- und Besoldungserhöhungen beziehungsweise prognostiziert diese für die Zukunft. Aus diesem Umstand resultiert eine Erhöhung der Ansätze der Personalausgaben, ohne dass es einer Änderung im Stellenplan bedarf. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2319 3 3. In welcher Höhe sind in den Haushaltstiteln 422.01 und 428.01 der jeweiligen Schularten (751-756) Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2017 nicht abgeflossen und in den allgemeinen Haushalt nach dem Jahresabschluss 2017 zurückgeflossen (bitte nach Schularten und Haushaltstiteln getrennt aufführen)? Folgende Mittel sind im Haushaltsjahr 2017 in den Haushaltstiteln 422.01 und 428.01 in den Kapiteln 0751 bis 0756 (entspricht den jeweiligen Schularten) im Vergleich zum Haushaltssoll nicht abgeflossen beziehungsweise mehr verausgabt worden („+“ mehr verausgabt, „-“ nicht abgeflossen): Kapitel Titel 422.01 (in Euro) Titel 428.01 (in Euro) 0751 Grundschulen +6.350.519,29 +460.619,81 0752 Förderschulen +2.875.860,77 -4.478.789,40 0753 Gesamtschulen +3.955.503,94 -6.892.479,49 0754 Regionale Schulen -1.048.600,00 -11.078.029,11 0755 Gymnasien +3.636.508,93 -6.530.857,15 0756 Berufliche Schulen -1.231.488,35 -358.429,90 Summe +14.538.304,58 -28.877.965,24 Gesamt beide Titel -14.339.660,66 Somit waren am Ende des Haushaltsjahres 2017 von den in den Titeln 422.01 und 428.01 der Kapitel 0751 bis 0756 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 14.339.660,66 Euro nicht abgeflossen. Vorsorglich weist die Landesregierung darauf hin, dass im Hochrechnungsverfahren pauschalierte Annahmen hinsichtlich der Erfahrungs- beziehungsweise Dienstaltersstufen getroffen werden müssen und deshalb aus der Summe nicht abgeflossener Personalmittel ein Rückschluss auf die Anzahl unbesetzter Stellen nicht möglich ist. Inwiefern jedoch ein Rückfluss in den Gesamthaushalt erfolgt ist, kann erst nach Vorliegen der Haushaltsrechnung 2017 mitgeteilt werden, weil die in den Titeln 422.01 und 428.01 der Kapitel 0751 bis 0756 nicht abgeflossenen Mittel zunächst gemäß § 7 Haushaltsgesetz 2016/2017 innerhalb des Einzelplans zur Deckung von Mehrausgaben der Hauptgruppe 4 eingesetzt werden.