Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Februar 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/232 7. Wahlperiode 17.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Dr. Gunter Jess und Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Einfluss der gegenseitigen Sanktionspolitik der Bundesrepublik Deutschland mit der Russischen Föderation auf die Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie entwickelte sich der Außenhandel von Mecklenburg-Vorpommern mit der Russischen Föderation in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016? Der Außenhandel zwischen der Russischen Föderation und Mecklenburg-Vorpommern unterlag in den letzten Jahren Schwankungen. Wurden 2013 Güter im Wert von rund 0,6 Mrd. Euro zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Russischen Föderation ausgetauscht, waren es 2014 Güter im Wert von circa 1,1 Mrd. Euro und 2015 Güter mit einem Wert von rund 0,7 Mrd. Euro. Für 2016 liegen noch keine Endjahreszahlen vor. Von Januar bis November 2016 wurden Waren im Wert von rund 0,6 Mrd. Euro ausgetauscht. (Quelle: Statistisches Bundesamt, bei den Zahlen von 2016 handelt es sich vorläufige Zahlen) Drucksache 7/232 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2a) Welche Wirtschaftszweige erlitten in den letzten drei Jahren wirtschaftlichen Schaden durch die gegenseitige Sanktionspolitik von EU und russischer Regierung? b) Welche Wirtschaftszweige oder der Landesregierung bekannte Unternehmen hatten höhere Ausgaben bei der Beschaffung von Waren aus der Russischen Föderation? c) Welche Wirtschaftszweige oder der Landesregierung bekannte Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern hatten Probleme beim Absatz infolge der Sanktionen gegen die Russische Föderation? Zu 2a) Inwiefern es sich bei Veränderungen im Außenhandel um sanktionsbedingte Auswirkungen handelt, kann durch die Landesregierung nicht abschließend beurteilt werden. Der Außenhandel wird auch maßgeblich durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen innerhalb der Russischen Föderation bestimmt. Es ist anzunehmen, dass neben der politischen Lage der schwache Rubel und die zuletzt schlechte Konjunktur das Geschäft belasten. Der (niedrige) Ölpreis, Sanktionen und Gegensanktionen, teure Kredite und eine hohe Inflation haben insgesamt zu Unsicherheit und Zurückhaltung bei russischen Unternehmen geführt, was wiederum die Exporte in die Russische Föderation vermindert. Besonders betroffen im Bereich des Exports waren zuletzt, das heißt im Vergleich von 2015 zu 2016, die Warengruppen Wasserfahrzeuge (unter anderem Fahrgast- und Kreuzfahrtschiffe, Segelboote oder Schubschiffe für die Seeschifffahrt) sowie Hebezeuge und Fördermittel (unter anderem Flaschenzüge, Krane und Rolltreppen). Infolge der russischen Gegensanktionen ist der Export der Ernährungswirtschaft, insbesondere bei Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs, Milch und Milcherzeugnissen einschließlich Käse gegenüber den Vorjahren deutlich eingebrochen. Zu b und c) Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 3. Welches Ausmaß hatte der wirtschaftliche Schaden für die betroffenen Wirtschaftszweige bzw. bei den der Landesregierung bekannten betroffenen Unternehmen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/232 3 4. Gab es Entschädigungszahlungen oder andere Unterstützungsleistungen seitens der Landesregierung, um die Schäden bei den betroffenen Unternehmen auszugleichen? Der Landesregierung sind keine Entschädigungszahlungen bekannt. 5. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung bisher unternommen und welche sind geplant, um einen Abbruch oder eine Milderung der Sanktionen gegen die Russische Föderation zu bewirken? Die Landesregierung pflegt gute Beziehungen zur Russischen Föderation, insbesondere zum Leningrader Gebiet. Das Interesse der Landesregierung an wirtschaftlicher Zusammenarbeit besteht auch in Zeiten der Sanktionen fort. Den Dialog mit der Russischen Föderation unterstützt die Landesregierung durch verschiedene Maßnahmen, wie Delegationsreisen oder Russlandtage sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch in der Russischen Föderation. Die Aufrechterhaltung des guten Verhältnisses setzt voraus, dass sich beide Seiten aufeinander zubewegen. Die Landesregierung wird hierzu im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch künftig durch bilaterale Gespräche und Veranstaltungen beitragen. Eine Beendigung beziehungsweise eine Lockerung der bestehenden Sanktionen liegt nicht in der Zuständigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.