Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2320 7. Wahlperiode 02.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Förderung fahrradfreundlicher Kommunen im Land und kommunaler Radwege und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landkreise und Gemeinden sind selbstständige Gebietskörperschaften und haben das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Die Entscheidung, wie Haushaltsmittel umgesetzt werden, treffen diese Körperschaften im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Gemäß § 11 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 (GVOBl. M-V S. 106), haben die Träger der Straßenbaulast die öffentlichen Straßen, zu denen auch die Radwege gehören, nach ihrer Leistungsfähigkeit in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand anzulegen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Art und Umfang der Leistungen stehen vor allem in Abhängigkeit der finanziellen Möglichkeiten. Die Verkehrssicherungspflicht ist allerdings stets zu erfüllen, gegebenenfalls durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen. Die Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und fahrradfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV) ist eine Initiative bzw. ein Netzwerk, das die Vernetzung und Weiterbildung von Kommunen und Landkreisen sowie gemeinsame Aktivitäten und Projekte für mehr Radund Fußverkehr in MV fördert und organisiert. Die fünf größten Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns sind bereits Mitglieder der AGFK. Generell ist festzustellen, dass das Land ein großes Potential für den Ausbau eines umfangreichen Fuß- und Fahrradwegenetzes bietet, durch welches Bürger und Touristen entspannt und umweltfreundlich von A nach B kommen könnten. Drucksache 7/2320 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Erfolgt neben der Anschubfinanzierung der AGFK Mecklenburg- Vorpommern durch das Land eine weitere Unterstützung? a) In welcher Form erfolgt gegebenenfalls eine weitere Unterstützung? b) Ist diese über die ersten drei Jahre hinaus vorgesehen oder angedacht ? Zu 1 und a) Die Fragen 1 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Neben der Anschubfinanzierung kann die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrrad-freundlicher Kommunen Mecklenburg-Vorpommern (AGFK M-V) Anträge zur Förderung aus anderen geeigneten Förderprogrammen stellen. Je nach Projektidee könnten zum Beispiel Förderungen im Rahmen der Klimaschutzkampagnen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) möglich sein. Eine weitere Unterstützung erhält die AGFK M-V dadurch, dass das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung bedarfsabhängig berät und regelmäßig über aktuelle Vorhaben auch des Bundes zum Thema Radverkehr informiert. Zu b) Gegenwärtig ist eine Anschubfinanzierung über den aktuell bewilligten Zeitraum vom 1. September 2017 bis zum 31. August 2019 hinaus nicht angedacht. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1a) verwiesen. 2. In welchem Umfang hat das Land in der bisherigen Legislaturperiode den Neu- oder Ausbau kommunaler Radwege gefördert? a) Wie viele Kilometer kommunale Radwege sind neu entstanden bzw. sind ausgebaut worden (jeweils unterteilt in straßenbegleitende bzw. als selbstständige Radwege)? b) Wie viele weitere Kilometer kommunale Radwege sind durch Förderbewilligungen umsetzbar (jeweils unterteilt in straßenbegleitende bzw. als selbstständige Radwege)? Zu 1 Zur Förderung von kommunalen Radwegen (Landkreis oder Gemeinde als Träger der Straßenbaulast ) durch die Landesregierung in der aktuellen Legislaturperiode (4. Oktober 2016 bis Stichtag 30. Juni 2018) wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Hierbei handelt es zumeist um bewilligte Mittel, die zu einem großen Teil noch nicht von den Fördermittelempfängern abgerufen worden sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2320 3 Jahr Förderung (Zuschuss) für den Neubau von Radwegen in Euro Förderung (Zuschuss) für den Ausbau von Radwegen in Euro 2016 1.082.306,72 0,00 2017 6.480.633,58 2.022.927,92 2018 376.999,83 111.747,13 Summe 7.939.940,13 2.134.675,05 Zu a) Die nachfolgende Tabelle enthält alle Vorhaben, für die die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe bereits erfolgt ist. Jahr Neubau von Radwegen in Kilometern Ausbau von Radwegen in Kilometern straßenbegleitend selbstständig straßenbegleitend selbstständig 2016 4,62 0,00 0,00 0,00 2017 1,38 0,87 0,00 0,00 2018 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 6,00 0,87 0,00 0,00 Zu b) Die nachfolgende Tabelle enthält alle bewilligten Vorhaben, für die die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe noch nicht erfolgt ist. Jahr planbarer Neubau von Radwegen in Kilometern planbarer Ausbau von Radwegen in Kilometern straßenbegleitend selbstständig straßenbegleitend selbstständig 2016 0,00 1,05 0,00 0,00 2017 2,63 17,87 0,00 6,11 2018 0,83 0,45 0,00 0,00 Summe 3,46 19,37 0,00 6,11 3. In welchem Umfang (Volumen und Kilometer) liegen Antragstellungen für den Neu- und Ausbau kommunaler Radwege vor? Die nachfolgende Tabelle enthält alle Förderanträge für Radwege, die der Landesregierung aktuell vorliegen. Drucksache 7/2320 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Investitionsvolumen für Radwege in Euro Zuschussvolumen für Radwege in Euro beantragte/geplante Radwege in Kilometer Neubau 6.577.785,68 4.873.041,13 21,83 Ausbau 25.320.857,37 18.840.815,84 69,02 Summe 31.898.643,05 23.713.856,97 90,85 4. Inwieweit wird gegebenenfalls eine Förderung der Instandhaltung kommunaler Radwege erwogen? Wie wird das begründet? Eine Förderung zur Instandsetzung kommunaler Radwege ist nicht geplant. Die Instandhaltung, als Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, kommunaler Radwege ist alleinige Aufgabe der Landkreise und Gemeinden als Träger der Straßenbaulast in ihrem eigenen Wirkungskreis. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Inwieweit liegen Anträge von Kommunen für eine Förderung der Instandhaltung/Unterhaltung kommunaler Radwege vor? Hierzu liegen der Landesregierung keine Anträge vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.