Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2321 7. Wahlperiode 02.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen von Sonderzahlungen für Lehrkräfte im ländlichen Raum und vorzeitiges Ausscheiden von Lehrkräften aus dem Schuldienst und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. 1. Welche Zahl von Lehrerinnen und Lehrern konnte durch Sonderzahlungen im Jahr 2018 für eine Tätigkeit im Schuldienst an einer Schule im ländlichen Raum gewonnen werden? 2. In welcher Höhe wurden im Jahr 2018 bis zum Stichtag 1. Juni 2018 Sonderzahlungen an Lehrkräfte für die Aufnahme einer Tätigkeit im Schuldienst an einer Schule im ländlichen Raum getätigt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Schulbehörden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nutzen die bestehenden tarifvertraglichen und besoldungsrechtlichen Möglichkeiten der Gewährung von „Sonderzahlungen“ im Zusammenhang mit der Gewinnung von Lehrkräften unabhängig davon, ob es sich um Einstellung von Lehrkräften im ländlichen Raum handelt oder nicht. Drucksache 7/2321 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die im Zusammenhang mit der Gewinnung von Lehrkräften genutzten Regelungen stellen nicht nur auf die Beschäftigung im ländlichen Raum, sondern vielmehr auf zusätzliche finanzielle Anreize für die Deckung des Personalbedarfes (§ 16 Absatz 5 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beziehungsweise § 72 des Bundesbesoldungsüberleitungsfassungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern) oder die Anerkennung vorhergehender Tätigkeiten (§ 16 Absatz 2 Satz 4 TV-L beziehungsweise § 21 Absatz 1 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG M-V)) ab. Entsprechende Daten werden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht vorgehalten. Eine Berichterstattung der Schulbehörden zu den Einzelvertragsverhältnissen wird aus Sicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zumindest derzeit als nicht zielführend erachtet. Entscheidend ist vielmehr, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern bisher alle Lehrkräfte gewinnen konnte, die für die Absicherung der Stundentafeln erforderlich sind. Durch die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen wurden sogar mehr Lehrkräfte gebunden, als für die Absicherung des Pflichtunterrichtes erforderlich waren. Hierzu haben unter anderem beigetragen die Möglichkeit der vorzeitigen Einstellungen zur Deckung eines künftigen Personalbedarfs , aber auch die Möglichkeit der Verbeamtung, die Gewährung zusätzlicher Anrechnungsstunden zum Beispiel wegen des Alters, die Gewährung der Besoldungsgruppe A 13/Entgeltgruppe E 13 für Regionalschullehrkräfte oder aber die Gewährung von Zulagen oder Vorweggewährungen von Entgeltstufen. Ein Zusammenhang, der ausschließlich zwischen einer Gewährung von „Sonderzahlungen“ und dem Einstellungserfolg besteht, wird daher nicht gesehen. Die durch die Schulbehörden genutzten finanziellen Anreize basieren auf Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder und gelten bundesweit. Sie sind somit tarifgerecht. Entsprechende beziehungsweise ähnliche Regelungen finden sich in den besoldungsrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder. 3. Welche Zahl von Lehrerinnen und Lehrern ist jeweils in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 vor Erreichen des Rentenbzw . Pensionsalters aus dem Schuldienst a) vor Vollendung des 60. Lebensjahres, b) mit Vollendung des 63. Lebensjahres ausgeschieden? Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage liegen dem Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Daten aus dem Schul-Informations- und Planungssystem (SIP) vom 9. Oktober 2016 für das Schuljahr 2015/2016 und vom 15. Oktober 2017 für das Schuljahr 2016/2017 vor. Abgänge für das Schuljahr 2017/2018 können noch nicht analysiert werden, da valide Daten im Schul-Informations- und Planungssystem (SIP) erst zeitversetzt circa im Oktober 2018 zur Verfügung stehen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2321 3 Zu a) Im Schuljahr 2015/2016 sind 73 Lehrkräfte und im Schuljahr 2016/2017 sind 81 Lehrkräfte vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Schuldienst ausgeschieden. Zu b) Im Schuljahr 2015/2016 sind 56 Lehrkräfte und im Schuljahr 2016/2017 sind 121 Lehrkräfte mit Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Schuldienst ausgeschieden.