Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2324 7. Wahlperiode 12.09.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Verwendung von Mitteln der Europäischen Union sowie des Bundes in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. In welcher Höhe standen dem Land Mecklenburg-Vorpommern Mittel der EU in den Jahren 2014 bis heute maximal zur Verfügung (bitte nach Jahren und Programmen getrennt aufführen)? 2. In welcher Höhe konnten diese Mittel durch das Land abgerufen werden (bitte nach Jahren und Programmen getrennt aufführen)? 3. Welche Gründe lagen vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. a) Einnahmen des Landes aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) Im Bereich der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF), zu denen insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) gehören, stehen die Mittel der Europäischen Union (EU) dem Land jeweils für die gesamte Laufzeit der Förderperiode bis zu ihrem Abschluss zur Verfügung. Da die Mittel in Mecklenburg-Vorpommern im Landeshaushalt veranschlagt werden, wird landesseitig zwar eine indikative Jahresaufteilung vorgenommen. Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Zahlungen der Mittel der EU an das Land erfolgen jedoch in der Form von Vorschüssen sowie von Zwischen- und Restzahlungen nach Übermittlung von Zahlungsanträgen, wobei die Zahlungsanträge des Landes an die tatsächlich von den Zuwendungsempfängern getätigten und von den Behörden geprüften Ausgaben gebunden sind. Der Abruf der EU-Mittel ist somit vor allem von der Projektumsetzung durch die Fördermittelempfänger abhängig. Der in der Fragestellung genannte Zeitraum umfasst die Jahre ab 2014 und betrifft damit die Förderperiode 2007 bis 2013 mit dem Programmabschluss in 2017 sowie die aktuelle Förderperiode 2014 bis 2020 mit dem vorgesehenen Abschluss in 2025. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Für die Förderperiode 2007 bis 2013 standen dem Land für die Jahre ab 2014 noch Mittel in Höhe von rund 229,2 Millionen Euro zur Verfügung. Diese wurden dem Land in folgenden Teilbeträgen vollständig ausbezahlt: Mittelabrufe EFRE- Förderperiode 2007 - 2013 2014 2015 2016 2017 2018 in Tausend Euro 0,0 13.944,1 152.652,9 62.621,0 0,0 Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem Land Mittel in Höhe von rund 967,8 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon hat das Land bislang rund 132,2 Millionen Euro in folgenden Teilbeträgen erhalten. Es kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Abschluss die EFRE-Mittel wieder in vollständiger Höhe abgerufen werden. Mittelabrufe EFRE- Förderperiode 2014 - 2020 2014 2015 2016 2017 2018 in Tausend Euro 9.097,4 9.097,4 27.292,1 5.685,9 81.054,1 Europäischer Sozialfonds (ESF) Für die Förderperiode 2007 bis 2013 standen dem Land für die Jahre ab 2014 ESF-Mittel in Höhe von rund 163,6 Millionen Euro zur Verfügung. Diese wurden an das Land vollständig in folgenden Teilbeträgen ausgezahlt: Mittelabrufe ESF- Förderperiode 2007 - 2013 2014 2015 2016 2017 2018 in Tausend Euro 0,0 112.368,7 0,0 0,0 51.236,3 Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem Land ESF-Mittel in Höhe von rund 384,6 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon hat das Land bislang rund 40,6 Millionen Euro in folgenden Teilbeträgen erhalten. Es kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Abschluss der Strukturfondsförderperiode die ESF-Mittel in vollständiger Höhe abgerufen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 3 Mittelabrufe ESF- Förderperiode 2014 - 2020 2014 2015 2016 2017 2018 in Tausend Euro 3.615,1 3.615,1 10.845,4 2.259,5 20.247,6 Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) In den Jahren 2014 und 2015 wurden Restmittel, die in der Förderperiode 2007 bis 2013 von der Kommission der Europäischen Union bereitgestellt wurden und bis Ende 2013 bewilligt wurden, im Rahmen der n+2-Regel verausgabt. Für die Förderperiode 2007 bis 2013 standen dem Land für die Jahre ab 2014 ELER-Mittel in Höhe von rund 244,6 Millionen Euro zur Verfügung. Diese wurden an das Land in folgenden Teilbeträgen ausgezahlt: Mittelabrufe ELER- Förderperiode 2007 - 2013 2014 2015 2016 2017 2018 in Tausend Euro 121.418,8 105.772,1 0,0 0,0 0,0 Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem Land Mittel in ELER-Mittel in Höhe von rund 936,8 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon hat das Land bislang 662,2 Millionen Euro in folgenden Teilbeträgen für Zahlung an Endbegünstigte zur Verfügung gestellt. Es kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Abschluss der Förderperiode die ELER-Mittel in vollständiger Höhe abgerufen werden. Mittelabruf ELER- Förderperiode 2014 - 2020 2014 2015 2016 2017 2018 in Tausend Euro 0,0 5.718,0 69.839,8 97.507,3 43.726,1 Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)/Europäischer Fischereifonds (EFF) Für die Förderperiode 2007 bis 2013 standen dem Land für die Jahre ab 2014 EFF-Mittel in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro zur Verfügung und wurden wie folgt ausgezahlt: Mittelabrufe EFF- Förderperiode 2007 - 2013 2014 2015 2016 2017 2018 in Tausend Euro 4.621,5 5.706,9 0,0 0,0 0,0 Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem Land Mittel in EMFF-Mittel in Höhe von rund 50,0 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon hat das Land bislang rund 2,5 Millionen Euro vereinnahmt . Der Start des EMFF erfolgte europaweit zeitlich verzögert. Zudem wurde das Designierungsverfahren für den Start des deutschen Operationellen Programms für den EMFF erst im September 2017 beendet. Mittelabrufe EMFF- Förderperiode 2014 - 2020 2014 2015 2016 2017 2018 in Tausend Euro 0,0 1.010,8 1.515,6 315,7 538,2 Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 b) Einnahmen des Landes aus EU-Mitteln des INTERREG A Für die Förderperiode 2007 bis 2013 standen dem Land für die Jahre ab 2014 INTERREG A- Mittel in Höhe von rund 15,4 Millionen Euro zur Verfügung. Diese wurden an das Land in folgenden Teilbeträgen ausgezahlt: Mittelabrufe INTERREG IV A 2014 - 2020 2014 2015 2016 2017 2018 in Tausend Euro 7.119,6 5.190,4 0,0 3.047,2 0,0 Im INTERREG-Programm Programm Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen können die EU-Mittel für die Mitgliedstaaten gemeinsam bis zum Abschluss der Förderperiode abgerufen werden. Ab dem Jahre 2014 stehen die Mittel der Förderperiode 2014 bis 2020 (INTERREG V A) zur Verfügung (circa 134 Millionen Euro). Diese wurden an das Land bisher in folgenden Teilbeträgen ausgezahlt: Mittelabrufe INTERREG V A 2014 - 2020 2014 2015 2016 2017 2018 in Tausend Euro 0,0 2.680,0 1.340,0 3.517,5 3.246,3 Obwohl es keine jahresscharfen EU-Mittelabruffristen gibt, existieren im INTERREG- Programm gemeinsame, mit der Kommission vereinbarte anzustrebende Etappenziele für den Mittelabruf gemäß VO (EU) 1303/2013 Artikel 21 und 22. Das Etappenziel für den Mittelabruf zum Stichtag 31. Dezember 2018 beträgt für die INTERREG-Projekte 16,4 Millionen Euro (EU-Mittel). Dieses Etappenziel wird voraussichtlich erreicht werden. Verstöße gegen dieses Etappenziel hätten allerdings nur bei einem erheblichen Unterschreiten eine Finanzkorrektur zur Folge. Der Programmabschluss wird ab 2023 vorbereitet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können förderfähige Ausgaben noch getätigt werden und anschließend gegenüber der EU abgerechnet werden. Bis zum Zeitpunkt des Programmabschlusses können finanzielle Verluste an EU-Mitteln lediglich durch EU-Finanzkorrekturen entstehen. Bisher sind keine Finanzkorrekturen erfolgt. c) Einnahmen des Landes aus EU-Mitteln außerhalb der ESIF und des INTERREG A Von der Landesregierung werden folgend grundsätzlich die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel als dem Land maximal zur Verfügung stehende Mittel der Europäischen Union im Sinne der Kleinen Anfrage angesehen. Sofern kein Ansatz im Haushaltsplan (HPL) vorhanden ist, so wird die Höhe des Ist als dem Land maximal zur Verfügung stehende Mittel gewertet. Sind bei einzelnen Schwerpunkten oder Programmen weder Soll noch Ist im jeweiligen Jahr vorhanden, sind diese Schwerpunkte oder Programme im jeweiligen Jahr nicht enthalten. Die Datenbasis der folgenden Tabellen bilden alle Titel der Gruppierungen 271 (Erstattungen von der EU), 272 (Sonstige Zuschüsse von der EU) und 346 (Zuschüsse für Investitionen von der EU) gemäß Gruppierungsplan der Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VV-HS). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 5 2014 Schwerpunkt/Programm HPL 2014 Ist 2014 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Bundes-ESF 0,0 4.475,0 -- Erstattungen der Europäischen Union als Finanzhilfen für die Gemeinschaftsstatistiken 0,0 1,6 -- Erstattung aus dem Programm INTERREG IV B im Rahmen der Umsetzung des Projektes „Baltic Fashion“ 0,0 26,9 -- Erstattung vorfinanzierter Personalausgaben ELER 2007 - 2013 und EFF 0,0 741,8 -- Erstattungen von der EU für gemeinschaftliche Projekte „BalticEco“ 0,0 5,7 -- Erstattungen der EU für spezifische Veterinärmaßnahmen , Kontrollmaßnahmen im Veterinärbereich und für Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen 1,0 57,0 -- EGFL - Pauschalbetrag für die Wiedereinziehung von Unregelmäßigkeiten gemäß Artikel 55 VO (EU) 1306/2013 100,0 200,0 -- Erstattungen aus dem EGFL für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig 88,0 83,0 Die zu erstattenden Ausgaben sind geringer ausgefallen als veranschlagt. Zuschüsse der EU für die Anschaffung und Installation automatischer Ortungsgeräte und elektronischer Logbücher auf Fischereifahrzeugen 0,0 2,7 -- Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Schwerpunkt/Programm HPL 2014 Ist 2014 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Zuwendungen für EU-finanzierte Projekte in Trägerschaft der StÄLU 0,0 5.089,7 -- Erstattungen für Projekte im Rahmen des INTERREG IV A (Naturparke) 0,0 166,4 -- Zuwendungen für EUfinanzierte Projekte in Trägerschaft des LUNG 0,0 131,1 -- Erstattung der EU für spezifische Veterinärmaßnahmen , Kontrollmaßnahmen im Veterinärbereich und für Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen an das LALLF 0,0 11,9 -- Erstattungen der EU zu den Kontrollkosten für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiresourcen , für Schulungsund Austauschprogramme 2,0 0,0 Im Haushaltsplan 2012 ff. wurden die erforderlichen Finanzmittel für die Folgejahre geschätzt und als Ansätze eingestellt. Erstattung EU Programm TSE-Untersuchung 300,0 541,3 -- Erstattungen der EU zu den Kontrollkosten für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen 281,0 0,0 Hier wurden Kostenerstattungen der EU für den Neubau von Fischereiaufsichtsfahrzeugen geplant. Diese Beschaffungen erfolgen auch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, jedoch ist eine Vorfinanzierung seitens des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei wie bis 2013 mit Beginn der neuen Förderperiode ab 2014 nicht mehr erforderlich. Dies wird direkt über das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt abgewickelt, was zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2012 ff. noch nicht absehbar war. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 7 Schwerpunkt/Programm HPL 2014 Ist 2014 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Einnahmen aus Zahlung der Einheitlichen Betriebsprämie der EU 31,5 31,8 -- Zuweisungen der EU für Projekte der transnationalen Zusammenarbeit zur Regionalentwicklung (INTERREG B) 238,8 109,7 Der Mittelabfluss ist ausschließlich von den tatsächlichen Ausgaben für die INTERREG-Projekte abhängig und kann nicht beeinflusst werden. INTERREG-Projekte der EU im Straßenbau 0,0 751,0 -- Erstattungen der EU aus dem Programm 2010/2011 EasyWay II 0,0 25,0 -- Summe 2014 1.042,3 12.451,8 2015 Schwerpunkt/Programm HPL 2015 Ist 2015 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro ERASMUS 0,0 2,9 -- Erstattungen der Europäischen Union als Finanzhilfen für die Gemeinschaftsstatistiken 0,0 1,3 -- Erstattung der EU für das Projekt „Touristische Entwicklung im Rahmen der EU-Ostseestrategie“ 0,0 193,7 -- Erstattung aus dem Programm INTERREG IV B im Rahmen der Umsetzung des Projektes „Baltic Fashion“ 0,0 64,0 -- Erstattung vorfinanzierter Personalausgaben ELER 2007 - 2013 und EFF 0,0 696,9 -- Erstattungen von der EU für gemeinschaftliche Projekte „BalticEco“ 0,0 0,9 -- Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Schwerpunkt/Programm HPL 2015 Ist 2015 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattungen der EU für spezifische Veterinärmaßnahmen , Kontrollmaßnahmen im Veterinärbereich und für Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen 1,0 3,2 -- EGFL - Pauschalbetrag für die Wiedereinziehung von Unregelmäßigkeiten gemäß Artikel 55 VO (EU) 1306/2013 100,0 150,0 -- Zuschüsse von der EU für forstliches Monitoring 0,0 50,0 -- Erstattungen aus dem EGFL für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig 88,0 82,8 Die zu erstattenden Ausgaben sind geringer ausgefallen als veranschlagt. Zuwendungen für EUfinanzierte Projekte in Trägerschaft der StÄLU 0,0 5.422,3 -- Zuwendungen für EUfinanzierte Projekte in Trägerschaft des LUNG 0,0 55,5 -- Erstattung der EU für spezifische Veterinärmaßnahmen , Kontrollmaßnahmen im Veterinärbereich und für Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen an das LALLF 0,0 52,9 -- Erstattungen der EU zu den Kontrollkosten für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiresourcen , für Schulungsund Austauschprogramme 2,0 0,0 Im Haushaltsplan 2012 ff. wurden die erforderlichen Finanzmittel für die Folgejahre geschätzt und als Ansätze eingestellt. Erstattung EU Programm TSE-Untersuchung 300,0 0,0 Die Erstattungen durch die EU erfolgen in Abhängigkeit von der Anzahl der Untersuchungen . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 9 Schwerpunkt/Programm HPL 2015 Ist 2015 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattungen der EU zu den Kontrollkosten für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen 145,0 0,0 Vgl. Erläuterung zum Jahr 2014. Einnahmen aus Zahlung der Einheitlichen Betriebsprämie der EU 31,5 32,1 -- Zuschüsse der EU für das Projekt „Justice Cooperation Network (JCN)“ 0,0 21,7 -- Zuweisungen der EU für Projekte der transnationalen Zusammenarbeit zur Regionalentwicklung (INTERREG B) 295,1 250,5 Der Mittelabfluss ist ausschließlich von den tatsächlichen Ausgaben für die INTERREG-Projekte abhängig und kann nicht beeinflusst werden. INTERREG-Projekte der EU im Straßenbau 0,0 29,9 -- Summe 2015 962,6 7.110,5 2016 Schwerpunkt/Programm HPL 2016 Ist 2016 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro PIAV-ISF 131,4 499,5 -- ERASMUS 0,0 10,5 -- Erstattungen der Europäischen Union als Finanzhilfen für die Gemeinschaftsstatistiken 0,0 32,1 -- Erstattung der EU für das Projekt „Touristische Entwicklung im Rahmen der EU-Ostseestrategie“ 48,5 0,0 Die aus diesem Titel bewilligten Mittel sind erst im Jahr 2017 zum Einsatz gekommen, da sich der Beginn des Projektes „Baltic Sea Tourism Center“ durch eine spätere Auswahl der Projekte durch die EU verzögert hatte. Teilnahme von beruflichen Schulen am Programm ERASMUS + 0,0 52,2 -- Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Schwerpunkt/Programm HPL 2016 Ist 2016 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattung vorfinanzierter Personalausgaben ELER 2014 - 2020 und EMFF 0,0 766,1 -- Erstattungen der EU für spezifische Veterinärmaßnahmen , Kontrollmaßnahmen im Veterinärbereich und für Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen 1,0 119,7 -- EGFL - Pauschalbetrag für die Wiedereinziehung von Unregelmäßigkeiten gemäß Artikel 55 VO (EU) 1306/2013 100,0 150,0 -- Erstattungen aus dem EGFL für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig 88,0 73,9 Die zu erstattenden Ausgaben sind geringer ausgefallen als veranschlagt. Zuwendungen für EUfinanzierte Projekte in Trägerschaft der StÄLU 0,0 4.231,5 -- Erstattung der EU für spezifische Veterinärmaßnahmen , Kontrollmaßnahmen im Veterinärbereich und für Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen an das LALLF 0,0 119,0 -- Erstattungen der EU zu den Kontrollkosten für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen , für Schulungsund Austauschprogramme 1,0 0,0 Im Haushaltsplan 2012 ff. wurden die erforderlichen Finanzmittel für die Folgejahre geschätzt und als Ansätze eingestellt. Erstattung EU Programm TSE-Untersuchung 110,0 204,0 -- Erstattungen der EU zu den Kontrollkosten für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen 183,1 0,0 Vgl. Erläuterung zum Jahr 2014. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 11 Schwerpunkt/Programm HPL 2016 Ist 2016 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Einnahmen aus Zahlung der Einheitlichen Betriebsprämie der EU 32,1 53,5 -- Zuweisungen der EU für Projekte der transnationalen Zusammenarbeit zur Regionalentwicklung (INTERREG B) 313,5 27,5 Der Mittelabfluss ist ausschließlich von den tatsächlichen Ausgaben für die INTERREG-Projekte abhängig und kann nicht beeinflusst werden. Summe 2016 1.008,6 6.339,7 2017 Schwerpunkt/Programm HPL 2017 Ist 2017 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Zuschuss der Europäischen Union für eine Fachtagung zur internationalen polizeilichen Zusammenarbeit 0,0 4,3 -- BlickWWWechsel-ISF 0,0 67,9 -- PIAF-ISF 80,2 0,0 Es erfolgte ein insgesamt vollständiger Abruf im Rahmen des Projekts. Der Abfluss in Jahresscheiben ergibt sich nach dem Stufenplan des Projektes. ERASMUS 0,0 4,1 -- Erstattungen der Europäischen Union als Finanzhilfen für die Gemeinschaftsstatistiken 0,0 19,2 -- Erstattung vorfinanzierter Personalausgaben ELER 2014 - 2020 und EMFF 0,0 1.336,2 -- Erstattungen der EU für spezifische Veterinärmaßnahmen , Kontrollmaßnahmen im Veterinärbereich und für Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen 1,0 115,3 -- Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Schwerpunkt/Programm HPL 2017 Ist 2017 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro EGFL - Pauschalbetrag für die Wiedereinziehung von Unregelmäßigkeiten gemäß Artikel 55 VO (EU) 1306/2013 100,0 0,0 Der Mittelabruf bei der Bundeskasse erfolgte für das Haushaltsjahr 2018. Erstattungen aus dem EGFL für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig 88,0 72,4 Die zu erstattenden Ausgaben sind geringer ausgefallen als veranschlagt. Zuwendungen für EUfinanzierte Projekte in Trägerschaft der StÄLU 0,0 1.631,1 -- Zuwendungen für EUfinanzierte Projekte in Trägerschaft der StÄLU 0,0 2.333,7 -- Zuwendungen für EUfinanzierte Projekte in Trägerschaft des LUNG 0,0 66,5 -- Erstattung der EU für spezifische Veterinärmaßnahmen , Kontrollmaßnahmen im Veterinärbereich und für Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen an das LALLF 0,0 17,2 -- Erstattungen der EU zu den Kontrollkosten für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen , für Schulungsund Austauschprogramme 1,0 0,0 Im Haushaltsplan 2012 ff. wurden die erforderlichen Finanzmittel für die Folgejahre geschätzt und als Ansätze eingestellt. Erstattung EU Programm TSE-Untersuchung 63,2 48,1 Die Erstattungen durch die EU erfolgen in Abhängigkeit von der Anzahl der Untersuchungen. Einnahmen aus Zahlung der Einheitlichen Betriebsprämie der EU 32,1 0,0 Die Auszahlung erfolgte zum Ende des Kalenderjahres 2017, die Einnahme wurde erst im Haushaltsjahr 2018 verbucht Erstattungen von der EU für Gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG) 0,0 12,1 -- Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 13 Schwerpunkt/Programm HPL 2017 Ist 2017 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Zuweisungen der EU für Projekte der transnationalen Zusammenarbeit zur Regionalentwicklung (INTERREG B) 313,5 132,6 Der Mittelabfluss ist ausschließlich von den tatsächlichen Ausgaben für die INTERREG-Projekte abhängig und kann nicht beeinflusst werden. Summe 2017 679,0 5.860,7 2018 Schwerpunkt/Programm HPL 2018 Ist 2018 (Stand 30. Juni 2018) Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten ? in Tausend Euro BlickWWWWechsel-ISF 84,9 0,0 Das Haushaltsjahr ist noch nicht abgeschlossen. PIAV-ISF 57,3 54,4 Erstattung der EU für das Projekt „Touristische Entwicklung im Rahmen der EU-Ostseestrategie“ 2017 - 2018 116,4 0,0 Teilnahme von beruflichen Schulen am Programm ERASMUS + 0,0 0,5 Erstattung vorfinanzierter Personalausgaben ELER 2014 - 2020 und EMFF 0,0 357,4 EGFL - Pauschalbetrag für die Wiedereinziehung von Unregelmäßigkeiten gemäß Artikel 55 VO (EU) 1306/2013 3,0 1,9 Einnahmen aus der Erhebungskostenpauschale für den EGFL 150,0 0,0 Erstattungen aus dem EGFL für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig 88,0 13,0 Erstattungen der EU für Obst und Gemüse im Rahmen des Schulernährungsprogramms 274,0 168,5 Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Schwerpunkt/Programm HPL 2018 Ist 2018 (Stand 30. Juni 2018) Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattungen der EU für Milch im Rahmen des Schulernährungsprogramms 239,8 168,8 Das Haushaltsjahr ist noch nicht abgeschlossen. Erstattungen der EU für pädagogische Maßnahmen im Rahmen des Schulernährungsprogramms 90,7 6,9 Zuwendungen für EUfinanzierte Projekte in Trägerschaft der StÄLU 0,0 180,4 Zuwendungen für EUfinanzierte Projekte in Trägerschaft der StÄLU 0,0 773,7 Erstattung der EU für spezifische Veterinärmaßnahmen, Kontrollmaßnahmen im Veterinärbereich und für Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen an das LALLF 0,0 4,3 Erstattungen der EU zu den Kontrollkosten für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen, für Schulungs- und Austauschprogramme 1,0 0,0 Erstattung EU Programm TSE-Untersuchung 60,0 0,0 Erstattung der EU für die Kontrollen, Probennahmen und Schaderregerdiagnosen im Rahmen von EU- Monitorings in der Pflanzengesundheitskontrolle 47,5 0,0 Erstattungen der EU zu den Kontrollkosten für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen 19,0 0,0 Einnahmen aus Zahlung der Einheitlichen Betriebsprämie der EU 26,6 26,6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 15 Schwerpunkt/Programm HPL 2018 Ist 2018 (Stand 30. Juni 2018) Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Zuweisungen der EU für Projekte der transnationalen Zusammenarbeit zur Regionalentwicklung (INTERREG B) 313,5 61,9 Das Haushaltsjahr ist noch nicht abgeschlossen. Summe 2018 1.571,7 1.818,4 4. In welcher Höhe standen dem Land Mecklenburg-Vorpommern Mittel des Bundes in den Jahren 2014 bis heute maximal zur Verfügung (bitte nach Jahren und Programmen getrennt aufführen)? 5. In welcher Höhe konnten diese Mittel durch das Land abgerufen werden (bitte nach Jahren und Programmen getrennt aufführen)? 6. Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? Die Fragen 4, 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Von der Landesregierung werden folgende grundsätzlich die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel als dem Land maximal zur Verfügung stehende Mittel des Bundes im Sinne der Kleinen Anfrage angesehen. Sofern kein Ansatz im Haushaltsplan vorhanden ist, so wird die Höhe des Ist als dem Land maximal zur Verfügung stehende Mittel gewertet. Sind bei einzelnen Schwerpunkten oder Programmen weder Soll noch Ist im jeweiligen Jahr vorhanden, sind diese Schwerpunkte oder Programme im jeweiligen Jahr nicht enthalten. Die Datenbasis der folgenden Tabellen bilden alle Titel der Gruppierungen 211 (Allgemeine Zuweisungen vom Bund), 231 (Sonstige Zuweisungen vom Bund) und 331 (Zuweisungen für Investitionen vom Bund) gemäß Gruppierungsplan der Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VV-HS). Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16 2014 Schwerpunkt/Programm HPL 2014 Ist 2014 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattung von Verwaltungsausgaben vom Bund für die zivilschutzbezogene Ausbildung an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz 70,0 95,5 -- Anteil des Bundes an den Kosten der Beseitigung und Vernichtung von Kampfmitteln 400,0 277,9 Der Anteil an reichseigener Munition betrug nur 33 Prozent. Erstattung des Bundes für externe Beräumungskosten 650,0 0,0 Die ungeplante Maßnahme Strandberäumung Rerik ist nicht rückerstattungsfähig. Anteil des Bundes an den Kosten der externen Vernichtung von Munition 450,0 538,0 -- Anteil des Bundes an den Kosten für den Feuerschutz auf der Ostsee 200,7 159,9 Es wurden nur die Kosten abgerechnet, die tatsächlich im laufenden Jahr angefallen sind. Erstattung Verwaltungsausgaben durch Bund für durchgeführte Leistungen im Zusammenhang mit dem Abkommen SOLAS 5,0 5,2 -- Erstattung der Kostenanteile des Bundes für den BOS- Digitalfunk 1.696,0 2.802,9 -- Erstattung des Bundes für Grenzunterhaltung 0,0 143,7 -- Zuschuss des Bundes nach der Richtlinie zur Begabtenförderung berufliche Bildung an das LAiV 0,0 1,8 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen von Flüchtlingsaufnahmeverfahren 0,0 10,5 -- Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 17 Schwerpunkt/Programm HPL 2014 Ist 2014 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattungen des Bundes für die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe 58,0 55,1 Der Ansatz basiert auf der Mitteilung zur Finanzplanung des Bundes. Gleichwohl kann die Ist- Abrechnung nur nach der tatsächlich zu berücksichtigenden Gräberfläche beim Bund erfolgen. Erstattungen des Bundes nach dem Gräbergesetz 862,2 1.035,2 -- Erstattung der Kosten der Bundestagswahl durch den Bund 0,0 160,7 -- Erstattung der Kosten der Europawahl durch den Bund 1.615,0 1.110,1 Das Soll beruht auf einer Vorausschätzung der zu erwartenden Kosten. Die endgültige Abrechnung der Kosten führte zur Unterschreitung der ursprünglich geplanten Ausgaben. Erstattung des Bundes für vom Land bei der Durchführung des Atomgesetzes und des Strahlenschutzvorsorgegesetzes geleistete Ausgaben 150,0 145,7 Der genaue Messeinsatz steht erst nach Jahresabschluss fest. Das Haushaltssoll stellt lediglich eine Prognose dar. Zuweisungen des Bundes für den Bau von Sportstätten 240,0 99,8 Die Ist-Einnahmen sind abhängig von den dahinterstehenden Einzelmaßnahmen sowie der ausgesprochenen konkreten Bewilligungssumme . Daraus ergibt sich der Bundesanteil. Zuwendung des Bundes nach der Richtlinie zur Begabtenförderung berufliche Bildung an die FHöVPR 0,0 3,4 -- Erstattung durch den Bund für Aus- und Fortbildung durch das Land Mecklenburg- Vorpommern von Beschäftigten der Steuerverwaltung des Bundes 688,7 692,1 -- Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 18 Schwerpunkt/Programm HPL 2014 Ist 2014 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattung vom Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 62.792,0 63.245,5 -- Erstattung des Anteils des Bundes am Wohngeld 30.000,0 16.096,8 Der Bund erstattet dem Land die Hälfte des gezahlten Wohngeldes. Die Wohngeldausgaben entsprechen den bewilligten Wohngeldleistungen. Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Maßnahmen des Städtebaus 23.780,9 25.616,0 -- Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende (BAföG) 55.055,6 47.885,7 Mittelabforderung ist vollständig erfolgt. Die Differenz begründet sich aus der Abweichung zwischen der Prognose für die Haushaltsplanung und dem Ist gemäß der tatsächlichen Inanspruchnahme nach Förderanträgen. Bundesanteil an der Fortbildungsförderung (Meister-BAföG/Aufstiegs- BAföG) 1.762,2 1.984,3 -- Zuweisungen des Bundes für Forschungseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) 29.924,5 30.930,4 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Hochschulpakts 2020 25.209,8 25.209,9 -- Zuweisung des Bundes gemäß § 3 der Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten (AV-FuG) 298,0 298,0 -- Zuweisungen des Bundes zur Mitfinanzierung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung 43,2 45,9 -- Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 19 Schwerpunkt/Programm HPL 2014 Ist 2014 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Zuweisungen des Bundes für Baumaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen 0,0 6,0 -- Erstattung vom Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 46.827,9 39.384,4 Die Bundesmittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden den Ländern nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes für das laufenden Haushaltsjahr zugewiesen. Da die Verabschiedung des Bundeshaushaltes in manchen Jahren erst im Frühjahr erfolgt, bleiben oft nur noch 6 bis 8 Monate um die Mittel den Bewilligungsbehörden zuzuweisen, die Fördervorhaben auszuwählen , die Ausschreibungsverfahren durch die Begünstigten durchzuführen, die Investition zu tätigen und bei der Bewilligungsbehörde abzurechnen. Die Mittel werden im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zu einem wesentlichen Teil zur Kofinanzierung der EU-Mittel veranschlagt. Mit diesen Fördermitteln werden in einem erheblichen Umfang investive Projekte finanziert, für die die Bereitstellung von Jahresmittel ein erhebliches Problem darstellt. Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 20 Schwerpunkt/Programm HPL 2014 Ist 2014 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro So kommt es immer wieder zur Rückgabe von Projektmitteln , weil ein Vorhaben entweder vom Investor nicht in dem bestimmten Jahr durchgeführt werden kann oder andere Gründe zu einer Verzögerung von Bauvorhaben führen. In Folge dessen müssen dann freiwerdende Fördermittel aufgrund der Jahresendfälligkeit zurückgegeben werden. Zahlreihe Bemühungen , diese Situation zu ändern, sind bisher am Bundeshaushaltsrecht gescheitert. Hinzu kommen praktische Schwierigkeiten. So stellt beispielsweise beim Küstenschutz, der einen erheblichen Teil der GAK- Mittel erhält, seit einigen Jahren die Bereitstellung ausreichend geeigneter (munitionsfreier) Sandlager für Aufspülungsmaßnahmen ein erhebliches Problem dar. Auch die schwierige Marktlage in der Landwirtschaft führte in den letzten zwei bis drei Jahren dazu, dass geplante und zum Teil schon bewilligt Investitionsvorhaben zurückgestellt oder vom Landwirt vollständig gestrichen wurden. Zuwendungen des Bundes für das Verbundprojekt RADOST 0,0 50,5 -- Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 21 Schwerpunkt/Programm HPL 2014 Ist 2014 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattungen an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie für die Beteiligung an Forschungs- und anderen Projekten, die in Trägerschaft des Bundes durchgeführt werden 0,0 32,8 -- Zuwendungen des Bundes an das Landesforschungsinstitut für Landwirtschaft und Fischerei für Forschungsprojekte 188,9 477,1 -- Zuweisungen des Bundes für strafrechtliche Rehabilitierung nach dem 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz einschl. besonderer Zuwendungen für Haftopfer 8.125,0 7.539,9 Die Leistungsansprüche und damit die Auszahlungen sind hinter den Prognosen zurückgeblieben. Zuweisungen des Bundes nach dem 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz 81,0 41,8 Die Leistungsansprüche und damit die Auszahlungen sind hinter den Prognosen zurückgeblieben. Erstattungen vom Bund für die Ausgaben der Verletztenversorgung auf See 72,5 4,2 Bei diesem Betrag handelt es sich um eine Endabrechnung des VVT Stralsund der Jahre 2009 - 2011. Im Ergebnis der Prüfungen ergab sich lediglich dieser Restbetrag zur Erstattung durch den Bund, eine Abrechnung des Jahres 2014 selbst erfolgte erst in folgenden Haushaltsjahren. Erstattungen/Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG 255,3 289,8 -- Beteiligung des Bundes an den Ausgaben gemäß Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG 37,3 33,8 Vollständige Vereinnahmung gemäß gesetzlicher Grundlage (57 Prozent der Ausgaben bei Kapitel 1003 Titel 681.09). Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 22 Schwerpunkt/Programm HPL 2014 Ist 2014 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Beteiligung des Bundes an den Ausgaben gemäß Anti-D- Hilfegesetz (AntiDHG) 390,0 363,9 Vollständige Vereinnahmung gemäß gesetzlicher Grundlage (50 Prozent der Ausgaben bei Kapitel 1003 Titel 681.11). Erstattungen/Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Opferentschädigungsgesetz - OEG 1.291,5 1.345,8 -- Vom Bund für Leistungen nach dem SGB XII - Grundsicherung 85.325,4 98.267,1 -- Zuweisungen vom Bund für die Kosten der Unterkunft gemäß § 46 Absätze 5 und 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch 129.700,0 105.239,6 Der Bund leistet die Bundesbeteiligung auf der Basis der realen Ausgaben der Kommunen für Kosten der Unterkunft. Beteiligung des Bundes an den Ausgaben gemäß Soldatenversorgungsgesetz und Zivildienstgesetz (SVG/ZDG) 202,5 221,3 -- Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der Kriegsopferfürsorge 84,4 42,9 Vollständige Vereinnahmung gemäß gesetzlicher Grundlage (80 Prozent der Ausgaben bei Kapitel 1017 Titel 863.02 und 681.10). Bundesmittel aus der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 0,0 1.029,6 -- Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion 161,1 145,1 Die Antragslage hat sich anders entwickelt als ursprünglich prognostizert. Bundesmittel für internationalen Jugendaustausch 0,5 46,9 -- Erstattungen des Bundes im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes 10.194,5 9.861,3 Der Bundesanteil wurde auf Grundlage der eingereichten Abrechnungen der Landkreise vollständig abgerufen. Es lagen weniger Zahlfälle vor als geplant. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 23 Schwerpunkt/Programm HPL 2014 Ist 2014 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit 99.456,0 99.456,0 -- Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen 187.000,0 184.130,4 Die Erstattung des Bundes orientiert sich an den Ist- Steuern. Folglich entspricht in diesem Fall abweichend vom oben genannten Grundsatz das Ist den maximal zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundes. Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Lasten 608.749,0 608.749,0 -- Bundesergänzungszuweisungen wegen Kosten der politischen Führung 61.355,0 61.355,0 -- Zuweisungen vom Bund zum Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer und der LKW-Maut 162.994,6 162.994,6 -- Erstattungen vom Bund gemäß § 18a des Finanzverwaltungsgesetzes 1.540,8 1.540,8 -- Kompensationszahlungen des Bundes nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen 80.631,8 80.632,0 -- Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 24 Schwerpunkt/Programm HPL 2014 Ist 2014 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Anteilmäßige Erstattung von Versorgungslasten durch den Bund gemäß Versorgungslastenteilungs -Staatsvertrag 1.685,0 1.325,1 Der Bund erstattet Mittel für Ausgaben, auf deren Höhe das Land keinen oder nur begrenzten Einfluss hat. Die Höhe der Einnahme wurde von der Landesregierung mit dem Haushaltsplan zunächst prognostiziert. Die Erstattung des Bundes erfolgt aufgrund der Ist-Ausgaben. Folglich entspricht in diesem Fall abweichend vom oben genannten Grundsatz das Ist den maximal zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundes. Anteilmäßige Erstattung von Versorgunglasten durch den Bund für Fälle gemäß § 3 Absatz 1 VersFondsG M-V 0,0 2.190,0 -- Zuweisungen des Bundes aus dem Programm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen Ostdeutschlands“ (Blaubuch-Förderung) 0,0 100,0 -- Zuweisungen des Bundes für Forschungsbauten an den Hochschulen einschließlich Universitätsmedizin des Landes nach Artikel 91b des Grundgesetzes 4.823,7 4.823,7 -- Zuweisungen vom Bund für die Durchführung von Bundesbauaufgaben 16.296,0 16.478,8 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Abgeltung von Hafenlasten 2.556,0 0,0 Die werden zunächst vorrangig aus Mitteln der GRW finanziert. Nicht abgerufene Zuweisungen des Bundes zur Abgeltung von Hafenlasten sind dagegen auf die Folgejahre übertragbar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 25 Schwerpunkt/Programm HPL 2014 Ist 2014 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Beitrag des Bundes zu den Kosten der Entwurfsbearbeitung und Bauüberwachung für Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen 3.199,0 4.324,7 -- Zuweisungen des Bundes für vom Land vorfinanzierte Maßnahmen des Bundesfernstraßenbaus im laufenden Haushaltsjahr 0,0 2.042,2 -- Erstattungen des Bundes im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 15.166,9 13.878,7 Abrechnungsbetrag entsprechend dem Anteil an den tatsächlichen Ausgaben des Landes. Erstattungen des Bundes für Abrechnungsbeträge aus Vorjahren im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 0,0 677,4 -- Erstattungen des Bundes für Investitionen im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 1.764,0 2.040,8 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen der Regionalisierung des SPNV/ÖPNV 242.318,0 242.318,0 -- Summe 2014 2.008.425,4 1.972.130,7 Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 26 2015 Schwerpunkt/Programm HPL 2015 Ist 2015 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattung von Verwaltungsausgaben vom Bund für die zivilschutzbezogene Ausbildung an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz 70,0 52,7 Die Mindereinnahmen ergeben sich durch den jährlichen schwankenden Anteil entsprechender Lehrgänge. Der Bund erstattet Mittel für Ausgaben, auf deren Höhe das Land keinen oder nur begrenzten Einfluss hat. Die Höhe der Einnahme wurde von der Landesregierung mit dem Haushaltsplan zunächst prognostiziert. Die Erstattung des Bundes erfolgt aufgrund der Ist-Ausgaben. Folglich entspricht in diesem Fall abweichend vom oben genannten Grundsatz das Ist den maximal zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundes. Anteil des Bundes an den Kosten der Beseitigung und Vernichtung von Kampfmitteln 350,0 266,7 Der Anteil an reichseigener Munition betrug nur 32 Prozent. Erstattung des Bundes für externe Beräumungskosten 650,0 2.045,1 -- Anteil des Bundes an den Kosten der externen Vernichtung von Munition 450,0 0,0 Es war kein Einsatz der mobilen Vernichtungsanlage notwendig. Anteil des Bundes an den Kosten für den Feuerschutz auf der Ostsee 200,7 118,2 Es wurden nur die Kosten abgerechnet, die tatsächlich im laufenden Jahr angefallen sind. Erstattung Verwaltungsausgaben durch Bund für durchgeführte Leistungen im Zusammenhang mit dem Abkommen SOLAS 5,0 7,7 -- Erstattung der Kostenanteile des Bundes für den BOS-Digitalfunk 1.680,0 2.969,6 -- Erstattung des Bundes für Grenzunterhaltung 0,0 84,1 -- Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 27 Schwerpunkt/Programm HPL 2015 Ist 2015 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Zuschuss des Bundes nach der Richtlinie zur Begabtenförderung berufliche Bildung an das LAiV 0,0 1,8 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen von Flüchtlingsaufnahmeverfahren 0,0 192,5 -- Erstattungen des Bundes für die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe 58,0 56,7 Die Ist-Abrechnung beim Bund erfolgt nach der tatsächlich zu berücksichtigenden Gräberfläche. Die Erhöhung gegenüber 2014 ist durch den Abschluss der Instandsetzung des jüdischen Friedhofes in Hagenow begründet. Erstattungen des Bundes nach dem Gräbergesetz 862,2 964,9 -- Erstattung des Bundes für vom Land bei der Durchführung des Atomgesetzes und des Strahlenschutzvorsorgegesetzes geleistete Ausgaben 150,0 148,6 Der genaue Messeinsatz steht erst nach Jahresabschluss fest. Das Haushaltssoll stellt lediglich eine Prognose dar. Zuweisungen des Bundes für den Bau von Sportstätten 240,0 376,6 -- Zuwendung des Bundes nach der Richtlinie zur Begabtenförderung berufliche Bildung an die FHöVPR 0,0 3,3 -- Erstattung durch den Bund für Aus- und Fortbildung durch das Land Mecklenburg- Vorpommern von Beschäftigten der Steuerverwaltung des Bundes 448,4 423,2 Erstattung erfolgte entsprechend tatsächlicher Anzahl an Nachwuchskräften. Erstattung vom Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 61.465,3 66.622,5 -- Erstattung des Anteils des Bundes am Wohngeld 30.000,0 12.826,4 Der Bund erstattet dem Land die Hälfte des gezahlten Wohngeldes. Die Wohngeldausgaben entsprechen den bewilligten Wohngeldleistungen . Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 28 Schwerpunkt/Programm HPL 2015 Ist 2015 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Maßnahmen des Städtebaus 23.888,4 17.308,9 Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt in Kassenmitteln nach 5-Jahres- Schreiben. Die durch den Bund bereitgestellten Mittel waren/sind in der Regel vollumfänglich durch Maßnahmen gebunden und wurden/werden in den folgenden Jahren benötigt bzw. ausgezahlt. Gründe für einen verzögerten Mittelabfluss sind zeitliche Verzögerungen bei größeren Maßnahmen beispielsweise aufgrund notwendiger europaweiter Ausschreibungen , weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben sowie hohe Ausschreibungsergebnisse aufgrund der aktuellen Baukonjunktur. Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende (BAföG) 54.501,5 67.541,0 -- Bundesanteil an der Fortbildungsförderung (Meister-BAföG/Aufstiegs- BAföG) 1.778,6 1.980,8 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Programms „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ 0,0 224,0 -- Zuweisungen des Bundes für Aufgaben der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen 0,0 154,2 -- Zuweisungen des Bundes für Forschungseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) 29.285,5 29.693,6 -- Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 29 Schwerpunkt/Programm HPL 2015 Ist 2015 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Hochschulpakts 2020 21.017,1 23.482,8 -- Zuweisung des Bundes gemäß § 3 der Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten (AV-FuG) 298,0 298,0 -- Zuweisungen des Bundes zur Mitfinanzierung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung 32,0 34,3 -- Erstattungen des Bundes für dem Land entstandene Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen 0,0 13,7 -- Zuweisungen des Bundes für Baumaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen 0,0 919,1 -- Erstattung vom Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 46.728,0 35.703,1 Vgl. Erläuterung zum Jahr 2014. Zuweisungen des Bundes für drittfinanzierte Projekte in Trägerschaft der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) 0,0 4,1 -- Erstattungen an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie für die Beteiligung an Forschungs- und anderen Projekten, die in Trägerschaft des Bundes durchgeführt werden 0,0 196,6 -- Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 30 Schwerpunkt/Programm HPL 2015 Ist 2015 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Zuwendungen des Bundes an das Landesforschungsinstitut für Landwirtschaft und Fischerei für Forschungsprojekte 17,1 598,0 -- Zuweisungen des Bundes für strafrechtliche Rehabilitierung nach dem 1. SED- Unrechtsbereinigungsgesetz einschließlich besonderer Zuwendungen für Haftopfer 8.125,0 8.811,4 -- Zuweisungen des Bundes nach dem 2. SED- Unrechtsbereinigungsgesetz 81,0 84,9 -- Erstattungen vom Bund für die Ausgaben der Verletztenversorgung auf See 72,5 38,0 Dieser Betrag ergibt sich aus den Erstattungen der Jahre 2012 und 2013. Grundlage bei der Ermittlung bilden immer die tatsächlichen Ausgaben durch die Abrechnung des VVT Rostock. Erstattungen/Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG 261,9 280,1 -- Beteiligung des Bundes an den Ausgaben gemäß Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG 37,3 27,8 Vollständige Vereinnahmung gemäß gesetzlicher Grundlage (57 Prozent der Ausgaben bei Kapitel 1003 Titel 681.09). Beteiligung des Bundes an den Ausgaben gemäß AntiDHG 390,0 341,2 Vollständige Vereinnahmung gemäß gesetzlicher Grundlage (50 Prozent der Ausgaben bei Kapitel 1003 Titel 681.11). Erstattungen/Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Opferentschädigungsgesetz - OEG 1.362,3 1.472,6 -- Vom Bund für Leistungen nach dem XII. Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung 89.165,1 112.165,7 -- Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 31 Schwerpunkt/Programm HPL 2015 Ist 2015 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Zuweisungen vom Bund für die Kosten der Unterkunft gemäß § 46 Absatz 5 und 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch 129.700,0 131.887,7 -- Beteiligung des Bundes an den Ausgaben gemäß SVG/ZDG 202,5 235,0 -- Zahlungen des Bundes für Leistungen der Kriegsopferfürsorge 84,4 39,5 Vollständige Vereinnahmung gemäß gesetzlicher Grundlage (80 Prozent der Ausgaben Kapitel 1017 Titel 863.02 und 681.10). Bundesmittel aus der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 0,0 1.039,6 -- Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion 161,1 88,2 Die Antragslage hat sich anders entwickelt als ursprünglich prognostizert. Internationaler Jugendaustausch 0,5 37,3 -- Ausgaben für Unterhaltsvorschuss 10.194,5 9.733,2 Der Bundesanteil wurde von den eingereichten Abrechnungen der Landkreise vollständig abgerufen. Es lagen weniger Zahlfälle vor als geplant. Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit 99.456,0 99.456,0 -- Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen 193.000,0 188.534,2 Die Erstattung des Bundes orientiert sich an den Ist- Steuern. Folglich entspricht in diesem Fall abweichend vom oben genannten Grundsatz das Ist den maximal zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundes. Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 32 Schwerpunkt/Programm HPL 2015 Ist 2015 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Lasten 533.329,0 533.329,0 -- Bundesergänzungszuweisungen wegen Kosten der politischen Führung 61.355,0 61.355,0 -- Zuweisungen vom Bund zum Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer und der LKW-Maut 162.994,6 162.994,6 -- Kompensationszahlungen des Bundes nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen 80.631,8 80.632,0 -- Anteilmäßige Erstattung von Versorgungslasten durch den Bund gemäß Versorgungslastenteilungs- Staatsvertrag 1.701,0 1.347,8 Vgl. Erläuterung zum Jahr 2014. Anteilmäßige Erstattung von Versorgunglasten durch den Bund für Fälle gemäß § 3 Absatz 1 VersFondsG M-V 0,0 1.792,5 -- Zuweisungen des Bundes für Forschungsbauten an den Hochschulen einschließlich Universitätsmedizin des Landes nach Artikel 91b Grundgesetz 6.189,7 6.189,7 -- Zuweisungen vom Bund für die Durchführung von Bundesbauaufgaben 16.169,6 23.700,5 -- Zuweisungen Bund Digitale Agenda 0,0 6.443,7 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Abgeltung von Hafenlasten 2.556,0 159,5 Vgl. Erläuterung zum Jahr 2014. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 33 Schwerpunkt/Programm HPL 2015 Ist 2015 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Beitrag des Bundes zu den Kosten der Entwurfsbearbeitung und Bauüberwachung für Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen 3.199,0 5.442,3 -- Zuweisungen des Bundes für vom Land vorfinanzierte Maßnahmen des Bundesfernstraßenbaus im laufenden Haushaltsjahr 0,0 361,7 -- Erstattungen des Bundes im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 15.379,6 15.213,3 Abrechnungsbetrag entsprechend dem Anteil an den tatsächlichen Ausgaben des Landes. Erstattungen des Bundes für Abrechnungsbeträge aus Vorjahren im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 0,0 1.041,7 -- Erstattungen des Bundes für Investitionen im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 1.848,0 2.517,5 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen der Regionalisierung des SPNV/ÖPNV 245.952,7 245.952,7 -- Summe 2015 1.937.775,9 1.968.058,6 2016 Schwerpunkt/Programm HPL 2016 Ist 2016 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattung von Verwaltungsausgaben vom Bund für die zivilschutzbezogene Ausbildung an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz 70,0 55,4 Vgl. Erläuterung zum Jahr 2015. Beseitigung von Kampfmitteln und Munition 400,0 377,1 Der Anteil an reichseigener Munition betrug 70 Prozent. Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 34 Schwerpunkt/Programm HPL 2016 Ist 2016 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Beseitigung von Kampfmitteln und Munition 850,0 528,6 Durch längerdauernde Antragsbearbeitung bei Bund- Land-Abrechnung wurden die Einnahmen teils erst 2017 kassenwirksam. Anteil des Bundes an den Kosten für den Feuerschutz auf der Ostsee 168,8 88,4 Es wurden nur die Kosten abgerechnet, die tatsächlich im laufenden Jahr angefallen sind. Erstattung Verwaltungsausgaben durch Bund für durchgeführte Leistungen im Zusammenhang mit dem Abkommen SOLAS 5,0 6,1 -- Erstattung der Kostenanteile des Bundes für den BOS- Digitalfunk 3.006,8 3.036,2 -- Erstattung des Bundes für Grenzunterhaltung 0,0 52,6 -- Zuschuss des Bundes nach der Richtlinie zur Begabtenförderung berufliche Bildung an das LAiV 0,0 2,2 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen von Flüchtlingsaufnahmeverfahren 0,0 210,9 -- Erstattungen des Bundes für die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe 56,7 56,7 -- Erstattungen des Bundes nach dem Gräbergesetz 968,7 964,9 Mit der Haushaltsplanung 2016/2017 wurde eine Erhöhung der Pauschale gemäß Gräberpauschverordnung auf Grund von neu gefundenen Opfern von rund 27,9 Tausend Euro neu eingeworben. Tatsächlich wurde vom Bund aber nur ein Betrag von rund 24,1 Tausend Euro für die neu aufgefundenen Opfer zugewiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 35 Schwerpunkt/Programm HPL 2016 Ist 2016 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattung des Bundes für vom Land bei der Durchführung des Atomgesetzes und des Strahlenschutzvorsorgegesetzes geleistete Ausgaben 150,0 147,1 Der genaue Messeinsatz steht erst nach Jahresabschluss fest. Das Haushaltssoll stellt lediglich eine Prognose dar. Zuweisungen des Bundes für den Bau von Sportstätten 240,0 50,0 Die Ist-Einnahmen sind abhängig von den dahinterstehenden Einzelmaßnahmen sowie der ausgesprochenen konkreten Bewilligungssumme. Daraus ergibt sich der Bundesanteil. Zuwendung des Bundes nach der Richtlinie zur Begabtenförderung berufliche Bildung an die FHöVPR 0,0 5,2 -- Erstattung durch den Bund für Aus- und Fortbildung durch das Land Mecklenburg- Vorpommern von Beschäftigten der Steuerverwaltung des Bundes 261,2 250,6 Erstattung entsprechend tatsächlicher Anzahl an Nachwuchskräften. Erstattung vom Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 68.431,6 68.431,4 -- Erstattung des Anteils des Bundes am Wohngeld 30.000,0 20.128,2 Der Bund erstattet dem Land die Hälfte des gezahlten Wohngeldes. Die Wohngeldausgaben entsprechen den bewilligten Wohngeldleistungen. Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Maßnahmen des Städtebaus 27.459,0 16.220,5 Vgl. Erläuterung zum Jahr 2015. Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende (BAföG) 76.136,6 64.261,4 Mittelabforderung ist vollständig erfolgt. Die Differenz begründet sich aus der Abweichung zwischen der Prognose für die Haushaltsplanung und dem Ist gemäß der tatsächlichen Inanspruchnahme nach Förderanträgen. Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 36 Schwerpunkt/Programm HPL 2016 Ist 2016 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Bundesanteil an der Fortbildungsförderung (Meister-BAföG/Aufstiegs- BAföG) 2.083,1 2.237,8 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Programms „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ 0,0 325,5 -- Zuweisungen des Bundes für die Aufgaben der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen 0,0 61,2 -- Zuweisungen des Bundes für Forschungseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) 30.133,6 29.508,8 Zuwendungen haben sich teilweise ins Folgejahr verschoben, Mittel wurden entsprechend später abgerufen. Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Hochschulpakts 2020 28.427,3 28.427,3 -- Zuweisungen des Bundes zur Mitfinanzierung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung 19,0 18,4 Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen stand die endgültige Höhe der Beteiligung des Bundes nicht fest. Zuweisungen des Bundes für Baumaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen 0,0 8,1 -- Erstattung vom Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 49.175,1 39.546,9 Vgl. Erläuterung zum Jahr 2014. Zuwendungen des Bundes für das Verbundprojekt RADOST 0,0 8,2 -- Zuweisungen des Bundes für drittfinanzierte Projekte in Trägerschaft der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) 0,0 24,9 -- Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 37 Schwerpunkt/Programm HPL 2016 Ist 2016 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattungen an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie für die Beteiligung an Forschungs- und anderen Projekten, die in Trägerschaft des Bundes durchgeführt werden 0,0 224,2 -- Zuwendungen des Bundes an das Landesforschungsinstitut für Landwirtschaft und Fischerei für Forschungsprojekte 372,4 414,8 -- Zuweisungen des Bundes für strafrechtliche Rehabilitierung nach dem 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz einschl. besonderer Zuwendungen für Haftopfer 9.165,0 8.816,3 Die Leistungsansprüche und damit die Auszahlungen sind hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Zuweisungen des Bundes nach dem 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz 81,0 71,0 Die Leistungsansprüche und damit die Auszahlungen sind hinter den Prognosen zurückgeblieben. Erstattungen vom Bund für die Ausgaben der Verletztenversorgung auf See 36,3 18,5 Erstattungsbetrag für das Jahr 2014; Ermittlung auf der Grundlage der Ausgaben, Abrechnung des VVT Rostock. Erstattungen/Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG 306,5 328,4 -- Beteiligung des Bundes an den Ausgaben gemäß Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG 35,3 16,7 Vollständige Vereinnahmung gemäß gesetzlicher Grundlage (57 Prozent der Ausgaben bei Kapitel 1003 Titel 681.09). Beteiligung des Bundes an den Ausgaben gemäß AntiDHG 374,4 360,5 Vollständige Vereinnahmung gemäß gesetzlicher Grundlage (50 Prozent der Ausgaben bei Kapitel 1003 Titel 681.11). Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 38 Schwerpunkt/Programm HPL 2016 Ist 2016 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattungen/Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Opferentschädigungsgesetz - OEG 1.469,2 1.434,1 Vollständige Vereinnahmung gemäß gesetzlicher Grundlage (22 Prozent der Ausgaben bei Kapitel 1003 Titel 681.02; 65 Prozent der Ausgaben bei Kapitel 1017 Titel 681.15 und 863.06). Vom Bund für Leistungen nach dem SGB XII - Grundsicherung 116.372,8 112.428,6 Der Bund erstattet die realen Ausgaben der Kommunen für Kosten der Grundsicherung nach § 46 a XII. Buch Sozialgesetzbuch. Zuweisungen vom Bund für die Kosten der Unterkunft gemäß § 46 Absätze 5 und 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch 129.692,5 129.989,9 -- Zuweisungen für Investitionen an Krankenhäusern aus dem Strukturfonds des Bundes 3.500,0 2.500,0 Es lagen keine weiteren Maßnahmen vor, welche den Anspruchsvoraussetzungen des Strukturfonds entsprachen. Zahlungen des Bundes für Leistungen der Kriegsopferfürsorge 55,7 24,4 Vollständige Vereinnahmung gemäß gesetzlicher Grundlage (80 Prozent der Ausgaben bei Kapitel 1017 Titel 863.02 und 681.10). Beteiligung des Bundes an den Ausgaben gemäß SVG/ZDG 0,0 26,7 -- Bundesmittel aus der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 0,0 1.020,2 -- Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion 161,1 69,4 Die Antragslage hat sich anders entwickelt als ursprünglich prognostizert. Internationaler Jugendaustausch 0,5 62,8 -- Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 39 Schwerpunkt/Programm HPL 2016 Ist 2016 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Ausgaben für Unterhaltsvorschuss 10.727,4 9.746,8 Der Bundesanteil wurde von den eingereichten Abrechnungen der Landkreise vollständig abgerufen. Es lagen weniger Zahlfälle vor als geplant. Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit 99.456,0 99.456,0 -- Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen 189.000,0 197.599,7 -- Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Lasten 452.522,0 452.522,0 -- Bundesergänzungszuweisungen wegen Kosten der politischen Führung 61.355,0 61.355,0 -- Zuweisungen vom Bund zum Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer und der LKW-Maut 162.994,6 162.994,6 -- Zuweisungen des Bundes aus der Digitalen Agenda II 3.129,6 3.129,6 -- Kompensationszahlungen des Bundes nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen 101.204,0 101.204,1 -- Anteilmäßige Erstattung von Versorgungslasten durch den Bund gemäß Versorgungslastenteilungs -Staatsvertrag 1.379,5 1.374,0 Vgl. Erläuterung zum Jahr 2014. Anteilmäßige Erstattung von Versorgunglasten durch den Bund für Fälle gemäß § 3 Absatz 1 VersFondsG M-V 0,0 2.133,0 -- Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 40 Schwerpunkt/Programm HPL 2016 Ist 2016 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Zuweisungen des Bundes für Forschungsbauten an den Hochschulen einschließlich Universitätsmedizin des Landes nach Artikel 91b des Grundgesetzes 3.415,0 3.415,0 -- Zuweisungen vom Bund für die Durchführung von Bundesbauaufgaben 18.393,0 16.367,4 Das Land stellt dem Bund im Wege der Organleihe Personal zur Verfügung, welches durch den Bund finanziert wird. Weitere Grundlagen für Erstattungen sind ein Verwaltungsabkommen und eine Kostenerstattungsvereinbarung . Die Erstattung der Verwaltungskosten durch den Bund erfolgt auf Grundlage von Pauschalen, die auf die tatsächlichen Bauumsätze angesetzt werden. Die Ist-Einnahmen weichen daher vom Soll ab. Zuweisungen des Bundes im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Abgeltung von Hafenlasten 2.556,0 3.859,1 -- Beitrag des Bundes zu den Kosten der Entwurfsbearbeitung und Bauüberwachung für Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen 3.120,0 4.936,1 -- Erstattungen des Bundes im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 15.599,2 14.740,0 Abrechnungsbetrag entsprechend dem Anteil an den tatsächlichen Ausgaben des Landes. Erstattungen des Bundes für Investitionen im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 1.804,0 2.629,0 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen der Regionalisierung des SPNV/ÖPNV 257.144,0 290.588,2 -- Summe 2016 1.963.464,5 1.960.897,0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 41 2017 Schwerpunkt/Programm HPL 2017 Ist 2017 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattung von Verwaltungsausgaben vom Bund für die zivilschutzbezogene Ausbildung an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz 70,0 0,0 Vgl. Erläuterung zum Jahr 2015. Beseitigung von Kampfmitteln und Munition 400,0 521,4 Der Anteil an reichseigener Munition betrug 79 Prozent. Es ist erstmals eine Abrechnung von Miet- und Bewirtschaftungskosten der Zerlegebetriebe erfolgt. Beseitigung von Kampfmitteln und Munition 850,0 1.674,4 -- Anteil des Bundes an den Kosten für den Feuerschutz auf der Ostsee 168,8 58,8 Es wurden nur die Kosten abgerechnet, die tatsächlich im laufenden Jahr angefallen sind. Erstattung Verwaltungsausgaben durch Bund für durchgeführte Leistungen im Zusammenhang mit dem Abkommen SOLAS 5,0 7,2 -- Erstattung der Kostenanteile des Bundes für den BOS- Digitalfunk 3.437,3 2.937,5 Geringere Einnahmen aufgrund Verzug bei der Feinjustierung (hier sind abrechenbare Leistungen beim Bund enthalten). Erstattung des Bundes für Grenzunterhaltung 0,0 10,2 -- Zuschuss des Bundes nach der Richtlinie zur Begabtenförderung berufliche Bildung an das LAiV 0,0 2,0 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen von Flüchtlingsaufnahmeverfahren 0,0 211,3 -- Erstattungen des Bundes für die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe 56,7 56,7 -- Erstattungen des Bundes nach dem Gräbergesetz 968,7 1.002,3 -- Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 42 Schwerpunkt/Programm HPL 2017 Ist 2017 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattung der Kosten der Bundestagswahl durch den Bund 1.685,0 1.320,0 Das Soll beruht auf einer Vorausschätzung der zu erwartenden Kosten, da sich die Berechnungsgrundlagen verändern können bzw. erst nach der Wahl abgerechnet werden kann (zum Beispiel Zahl der Wahlberechtigten). Die Gesamtkosten im Ist lagen nur leicht unter dem Soll. Die endgültige Abrechnung der Kosten und die Zahlung der Schlussrate erfolgte erst 2018. Erstattung des Bundes für vom Land bei der Durchführung des Atomgesetzes und des Strahlenschutzvorsorgegesetzes geleistete Ausgaben 150,0 147,1 Der genaue Messeinsatz steht erst nach Jahresabschluss fest. Das Haushaltssoll stellt lediglich eine Prognose dar. Zuwendung des Bundes nach der Richtlinie zur Begabtenförderung berufliche Bildung an die FHöVPR 0,0 1,9 -- Erstattung durch den Bund für Aus- und Fortbildung durch das Land Mecklenburg- Vorpommern von Beschäftigten der Steuerverwaltung des Bundes 83,5 96,7 -- Zuweisungen des Bundes für die Aufgaben der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen 0,0 56,9 -- Erstattung vom Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ 65.865,6 70.648,6 -- Erstattungen vom Bund für die Ausgaben der Verletztenversorgung auf See 36,3 0,0 Nach Rücksprache mit dem Bund erfolgt die Erstattung der Jahre 2015 bis 2017 in einer Gesamtrechnung in 2018. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 43 Schwerpunkt/Programm HPL 2017 Ist 2017 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Zuweisungen für Investitionen an Krankenhäusern aus dem Strukturfonds des Bundes 3.500,0 0,0 Es lagen keine weiteren Maßnahmen vor, welche den Anspruchsvoraussetzungen des Strukturfonds entsprachen. Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende (BAföG) 80.932,0 66.227,0 Mittelabforderung ist vollständig erfolgt. Die Differenz begründet sich aus der Abweichung zwischen der Prognose für die Haushaltsplanung und dem Ist gemäß der tatsächlichen Inanspruchnahme nach Förderanträgen. Bundesanteil an der Fortbildungsförderung (Meister- BAföG/Aufstiegs-BAföG) 2.154,7 2.687,7 -- Zuweisung des Bundes für Investitionen des Grenzhus Schlagsdorf 0,0 227,2 -- Zuweisungen des Bundes für den Bau von Sportstätten 240,0 260,9 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Programms „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ 0,0 370,5 -- Bundesinitiative „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss “ 0,0 63,4 -- Zuweisungen des Bundes für Forschungseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) 32.241,9 32.668,2 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Hochschulpakts 2020 33.114,3 33.114,3 -- Zuweisungen des Bundes zur Mitfinanzierung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung 23,1 2,6 Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen stand die endgültige Höhe der Beteiligung des Bundes nicht fest. Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 44 Schwerpunkt/Programm HPL 2017 Ist 2017 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattung des Bundes für Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 0,0 38,0 -- Erstattungen des Bundes für dem Land entstandene Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen 0,0 0,4 -- Zuweisungen des Bundes für Baumaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen 0,0 36,4 -- Erstattung vom Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 51.398,9 40.967,3 Vgl. Erläuterung zum Jahr 2014. Zuweisungen des Bundes für drittfinanzierte Projekte in Trägerschaft der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) 0,0 50,7 -- Erstattungen an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie für die Beteiligung an Forschungs- und anderen Projekten, die in Trägerschaft des Bundes durchgeführt werden 0,0 405,5 -- Zuwendungen des Bundes an das Landesforschungsinstitut für Landwirtschaft und Fischerei für Forschungsprojekte 247,4 542,3 -- Zuweisungen des Bundes für strafrechtliche Rehabilitierung nach dem 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz einschl. besonderer Zuwendungen für Haftopfer 9.165,0 7.839,6 Die Leistungsansprüche und damit die Auszahlungen sind hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 45 Schwerpunkt/Programm HPL 2017 Ist 2017 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Zuweisungen des Bundes nach dem 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz 81,0 74,3 Die Leistungsansprüche und damit die Auszahlungen sind hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Erstattungen/Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG 305,2 476,9 -- Beteiligung des Bundes an den Ausgaben gemäß Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG 35,3 17,3 Vollständige Vereinnahmung gemäß gesetzlicher Grundlage (57 Prozent der Ausgaben bei Kapitel 1003 Titel 681.09). Beteiligung des Bundes an den Ausgaben gemäß AntiDHG 374,4 371,1 Vollständige Vereinnahmung gemäß gesetzlicher Grundlage (50 Prozent der Ausgaben bei Kapitel 1003 Titel 681.11). Erstattungen/Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Opferentschädigungsgesetz - OEG 1.534,5 1.542,3 -- Vom Bund für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII - Grundsicherung) 124.372,8 114.498,4 Es handelt sich um gesetzliche Leistungen. Der Bund erstattet die realen Ausgaben der Kommunen für Kosten der Grundsicherung nach § 46 a XII. Buch Sozialgesetzbuch . Aufgrund geringerer gestiegener Fallzahlen als bei der Finanzplanung angenommen, wurden die Haushaltsansätze nicht erreicht. Zuweisungen vom Bund für die Kosten der Unterkunft gemäß § 46 Absätze 5 und 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch 143.693,5 145.833,3 -- Zahlungen des Bundes für Leistungen der Kriegsopferfürsorge 53,3 40,3 Vollständige Vereinnahmung gemäß gesetzlicher Grundlage (80 Prozent der Ausgaben bei Kapitel 1017 Titel 863.02 und 681.10). Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 46 Schwerpunkt/Programm HPL 2017 Ist 2017 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Bundesmittel aus der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 0,0 1.011,2 -- Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion 161,1 80,0 Die Antragslage hat sich anders entwickelt als ursprünglich prognostizert. Internationaler Jugendaustausch 0,5 28,2 -- Ausgaben für Unterhaltsvorschuss 10.727,4 15.081,3 -- Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit 99.456,0 64.512,0 Das Soll wurde im Jahr 2015 bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2016/2017 vom damals geltenden § 11 Absatz 3a FAG abgeleitet. Für das Jahr 2017 erfolgte aufgrund der regelmäßigen Überprüfung gemäß § 11 Absatz 3a FAG eine Neufestsetzung der Sonderbedarfs -BEZ zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit. Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen 201.000,0 213.561,6 -- Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Lasten 377.101,0 377.101,0 -- Bundesergänzungszuweisungen wegen Kosten der politischen Führung 61.355,0 61.355,0 -- Zuweisungen vom Bund zum Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer und der LKW- Maut 162.994,6 162.994,6 -- Zuweisungen des Bundes aus der Digitalen Agenda II 3.129,6 3.129,6 -- Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 47 Schwerpunkt/Programm HPL 2017 Ist 2017 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Kompensationszahlungen des Bundes nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen 101.204,0 111.266,1 -- Anteilmäßige Erstattung von Versorgungslasten durch den Bund gemäß Versorgungslastenteilungs -Staatsvertrag 1.407,1 1.473,1 -- Anteilmäßige Erstattung von Versorgunglasten durch den Bund für Fälle gemäß § 3 Absatz 1 VersFondsG M-V 0,0 1.906,4 -- Zuweisungen des Bundes für Forschungsbauten an den Hochschulen einschließlich Universitätsmedizin des Landes nach Artikel 91b des Grundgesetzes 2.049,0 5.517,0 -- Erstattungen des Bundes für Baumaßnahmen auf Bundesliegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen 0,0 172,4 -- Zuweisungen vom Bund für die Durchführung von Bundesbauaufgaben 20.100,0 14.469,0 Vgl. Erläuterung zum Jahr 2016. Zuweisungen des Bundes im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Abgeltung von Hafenlasten 2.556,0 1.191,1 Vgl. Erläuterung zum Jahr 2014. Erstattung des Anteils des Bundes am Wohngeld 30.000,0 19.163,3 Der Bund erstattet dem Land die Hälfte des gezahlten Wohngeldes. Die Wohngeldausgaben entsprechen den bewilligten Wohngeldleistungen . Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Maßnahmen des Städtebaus 28.142,0 28.598,1 -- Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 48 Schwerpunkt/Programm HPL 2017 Ist 2017 Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Beitrag des Bundes zu den Kosten der Entwurfsbearbeitung und Bauüberwachung für Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen 3.210,0 4.063,8 -- Erstattungen des Bundes im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 15.764,6 15.627,3 Abrechnungsbetrag entsprechend dem Anteil an den tatsächlichen Ausgaben des Landes. Erstattungen des Bundes für Abrechnungsbeträge aus Vorjahren im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 0,0 555,7 -- Erstattungen des Bundes für Investitionen im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 1.886,0 2.046,0 -- Zuweisungen des Bundes im Rahmen der Regionalisierung des SPNV/ÖPNV 253.156,2 287.202,4 -- Summe 2017 1.932.644,3 1.919.215,1 2018 Schwerpunkt/Programm HPL 2018 Ist 2018 (Stand 30. Juni 2018) Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattung von Verwaltungsausgaben vom Bund für die zivilschutzbezogene Ausbildung an der Landesschule für Brandund Katastrophenschutz 70,0 88,6 Das Haushaltsjahr ist noch nicht abgeschlossen. Anteil des Bundes an den Kosten der Beseitigung und Vernichtung von Kampfmitteln 400,0 50,1 Erstattung des Bundes für externe Beräumungskosten 850,0 2.572,2 Anteil des Bundes an den Kosten für den Feuerschutz auf der Ostsee 140,0 58,6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 49 Schwerpunkt/Programm HPL 2018 Ist 2018 (Stand 30. Juni 2018) Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattung Verwaltungsausgaben durch Bund für durchgeführte Leistungen im Zusammenhang mit dem Abkommen SOLAS 5,0 0,0 Das Haushaltsjahr ist noch nicht abgeschlossen. Erstattung der Kostenanteile des Bundes für den BOS- Digitalfunk 3.708,4 1.752,3 Zuschuss des Bundes nach der Richtlinie zur Begabtenförderung berufliche Bildung an das LAiV 0,0 2,4 Erstattungen des Bundes für die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe 56,7 25,5 Erstattungen des Bundes nach dem Gräbergesetz 1.002,3 0,0 Erstattung der Kosten der Bundestagswahl durch den Bund 0,0 334,2 Erstattung des Bundes für vom Land bei der Durch-führung des Atomgesetzes und des Strahlenschutzvorsorgegesetzes geleistete Ausgaben 290,0 0,0 Zuwendung des Bundes nach der Richtlinie zur Begabtenförderung berufliche Bildung an die FHöVPR 0,0 1,2 Erstattung durch den Bund für Aus- und Fortbildung durch das Land Mecklenburg- Vorpommern von Beschäftigten der Steuerverwaltung des Bundes 48,3 18,0 Zuweisungen des Bundes für die Aufgaben der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen 0,0 9,6 Erstattung vom Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 64.411,6 9.345,9 Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 50 Schwerpunkt/Programm HPL 2018 Ist 2018 (Stand 30. Juni 2018) Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten? in Tausend Euro Erstattungen vom Bund für die Ausgaben der Verletztenversorgung auf See 180,0 0,0 Das Haushaltsjahr ist noch nicht abgeschlossen. Zuweisungen für Investitionen an Krankenhäusern aus dem Strukturfonds des Bundes 3.500,0 0,0 Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende (BAföG) 73.895,9 32.823,8 Bundesanteil an der Fortbildungsförderung (Meister-BAföG/Aufstiegs- BAföG) 2.188,4 1.583,1 Zuweisungen des Bundes aus Mitteln des Mauergrundstücksfonds für Investitionen des Grenzhus Schlagsdorf 0,0 231,2 Zuweisungen des Bundes für den Bau von Sportstätten 240,0 0,0 Einnahmen des Bundes für die Umsetzung des Modellvorhabens Integrierte Berufsorientierung im Rahmen der Bund-Länder- Initiative Bildungsketten 0,0 59,1 Zuweisungen des Bundes für Forschungseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) 36.647,9 10.674,0 Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Hochschulpakts 2020 24.537,3 0,0 Zuweisung des Bundes gemäß § 3 der Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten (AV-FuG) 433,1 216,6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 51 Schwerpunkt/Programm HPL 2018 Ist 2018 (Stand 30. Juni 2018) Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten ? in Tausend Euro Erstattungen des Bundes für Maßnahmen aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für die Förderperiode 2014 - 2020 0,0 212,3 Das Haushaltsjahr ist noch nicht abgeschlossen. Zuweisungen des Bundes für Baumaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen 0,0 4,0 Erstattung vom Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 51.769,0 0,0 Zuweisungen des Bundes für drittfinanzierte Projekte in Trägerschaft der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) 0,0 24,3 Erstattungen an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie für die Beteiligung an Forschungs - und anderen Projekten, die in Trägerschaft des Bundes durchgeführt werden 0,0 101,3 Zuwendungen des Bundes an das Landesforschungsinstitut für Landwirtschaft und Fischerei für Forschungsprojekte 69,2 17,0 Zuweisungen des Bundes für strafrechtliche Rehabilitierung nach dem 1. SED- Unrechtsbereinigungsgesetz einschl. besonderer Zuwendungen für Haftopfer 9.100,0 4.803,3 Zuweisungen des Bundes nach dem 2. SED- Unrechtsbereinigungsgesetz 72,0 33,7 Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 52 Schwerpunkt/Programm HPL 2018 Ist 2018 (Stand 30. Juni 2018) Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten ? in Tausend Euro Erstattungen/Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG 357,6 122,9 Das Haushaltsjahr ist noch nicht abgeschlossen. Beteiligung des Bundes an den Ausgaben gemäß Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG 20,0 5,8 Beteiligung des Bundes an den Ausgaben gemäß AntiDHG 405,6 157,2 Erstattungen/Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Opferentschädigungsgesetz - OEG 1.575,2 511,5 Vom Bund für Leistungen nach dem SGB XII - Grundsicherung 128.000,0 59.320,2 Vom Bund für Leistungen nach dem SGB XII - Grundsicherung 142.189,6 68.386,2 Zahlungen des Bundes für Leistungen der Kriegsopferfürsorge 39,3 4,1 Bundesmittel aus der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 0,0 -2,7 Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion 129,2 57,3 Internationaler Jugendaustausch 0,5 -0,4 Ausgaben für Unterhaltsvorschuss 15.755,8 15.537,6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 53 Schwerpunkt/Programm HPL 2018 Ist 2018 (Stand 30. Juni 2018) Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten ? in Tausend Euro Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit 64.512,0 32.256,0 Das Haushaltsjahr ist noch nicht abgeschlossen. Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen 218.000,0 110.024,3 Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Lasten 296.294,0 148.147,0 Bundesergänzungszuweisungen wegen Kosten der politischen Führung 61.355,0 30.677,5 Zuweisungen vom Bund zum Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer und der LKW-Maut 162.994,6 81.497,3 Kompensationszahlungen des Bundes nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen 111.266,2 55.633,0 Anteilmäßige Erstattung von Versorgungslasten durch den Bund gemäß Versorgungslastenteilungs -Staatsvertrag 1.429,5 944,5 Anteilmäßige Erstattung von Versorgunglasten durch den Bund für Fälle gemäß § 3 Absatz 1 VersFondsG M-V 0,0 1.091,7 Zuweisungen vom Bund für die Durchführung von Bundesbauaufgaben 22.900,0 2.392,0 Zuweisungen des Bundes im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Abgeltung von Hafenlasten 2.556,0 0,0 Erstattung des Anteils des Bundes am Wohngeld 30.000,0 8.680,2 Drucksache 7/2324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 54 Schwerpunkt/Programm HPL 2018 Ist 2018 (Stand 30. Juni 2018) Welche Gründe lagen im Einzelfall vor, falls Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten ? in Tausend Euro Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Maßnahmen des Städtebaus 31.189,0 2.546,6 Das Haushaltsjahr ist noch nicht abgeschlossen. Beitrag des Bundes zu den Kosten der Entwurfsbearbeitung und Bauüberwachung für Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen 5.165,0 2.667,2 Erstattungen des Bundes im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 16.185,1 8.127,0 Erstattungen des Bundes für Abrechnungsbeträge aus Vorjahren im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 0,0 25,5 Erstattungen des Bundes für Investitionen im Rahmen der gemeinsamen Straßenunterhaltung 1.886,0 0,0 Zuweisungen des Bundes im Rahmen der Regionalisierung des SPNV/ÖPNV 283.608,9 141.804,5 Summe 2018 (Stand 30. Juni 2018) 1.871.429,2 835.656,2 7. Hat die Landesregierung Hinweise auf Missbrauch von Fördergeldern im oben genannten Zeitraum? 8. Gibt es seitens der Landesregierung eine Reaktion bei Hinweisen auf Missbrauch der Fördergelder? a) Wenn ja, was unternimmt die Landesregierung gegen den Missbrauch von Fördergeldern? b) Wenn nicht, warum gibt es keine Reaktion seitens der Landesregierung (bitte konkret begründen)? Die Fragen 7, 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Hinweise auf den Missbrauch von Fördermitteln im genannten Zeitraum für die aufgeführten Schwerpunkte und Programme lagen der Landesregierung in Einzelfällen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2324 55 Im Bewilligungsbescheid wird klar festgestellt, welchem Zweck die Fördermittel dienen. Bereits im Antragsverfahren ist nachzuweisen, dass der potentielle Bewilligungsempfänger in der Lage ist, diese Zielstellung zu erreichen. Die Begleitung und Abrechnung der Förderung erfolgt sowohl im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung als auch darüber hinaus durch Inaugenscheinnahmen, Vor-Ort-Kontrollen sowie Belegprüfungen. Auch nach Auszahlung der gewährten Fördermittel wird begleitend überprüft, ob der Zuwendungszweck für die festgelegte Dauer von bis zu 25 Jahren erreicht bleibt (Zweckbindungsfrist). Sofern der Zuwendungszweck gefährdet erscheint, erfolgt eine Tiefenprüfung des Vorganges, in deren Folge die Fördermittel ganz oder gegebenenfalls anteilig zurückgefordert werden können und inklusive der Verzinsung gemäß den Vorgaben des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes zurückzuzahlen sind. Darüber hinaus wird geprüft, ob der Sachverhalt strafrechtlich relevant ist.