Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2325 7. Wahlperiode 24.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Stand der Umsetzung zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung setzt sich für den ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Schutz von Kindern durch die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ein. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits im Jahr 2011 eine entsprechende Entschließung des Bundesrates „Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ initiiert, die der Bundesrat in seiner 890. Sitzung am 25. November 2011 beschlossen hat [Bundesratsdrucksache 386/11 (Beschluss)]. Die Bundesregierung hielt jedoch zum damaligen Zeitpunkt eine Grundgesetzänderung für nicht erforderlich (Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 19. Juli 2012 auf Bundesratsdrucksache 431/12). Eine Änderung des Grundgesetzes in dieser Hinsicht ist weiterhin das erklärte politische Ziel der Landesregierung. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode in Kapitel „III. Familien und Kinder im Mittelpunkt “ „2. Kinder stärken - Kinderrechte ins Grundgesetz“ wurde vereinbart : „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang . Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages werden wir in ihrer Arbeit stärken.“ Drucksache 7/2325 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das Bündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“, bestehend aus dem Deutschen Kinderschutzbund, dem Kinderhilfswerk und UNICEF, wirbt für die folgende konkrete Formulierung für den neu zu schaffenden Artikel 2a des Grundgesetzes. (1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit. (2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag. (3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen. (4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu. 1. Wie steht die Landesregierung zu der oben genannten Formulierung des Bündnisses „Kinderrechte ins Grundgesetz“? Inwiefern wird diese von der Landesregierung unterstützt (bitte begründen)? Der Landesregierung sind die genannten Formulierungen des Bündnisses „Kinderechte ins Grundgesetz“ bekannt. Die Landesregierung wird diese in den Diskurs um eine Änderung des Grundgesetzes einbeziehen. 2. Wie steht die Landesregierung insbesondere zur Formulierung konkreter Rechtsansprüche des Kindes, darunter das Recht auf Förderung, Schutz und Beteiligung bei einer Grundgesetzverankerung? 3. In welcher Form und durch welche Initiativen setzt sich die Landesregierung zum Beispiel im Bundesrat für eine adäquate Formulierung für die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz ein? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung wirkt durch eine Vertretung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ mit. Darüber hinaus hat sie eine Arbeitsgruppe auf Landesebene eingerichtet, die aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung und des Justizministeriums besteht. Was die Einzelheiten der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz betrifft, sind die Ergebnisse der genannten Arbeitsgruppen abzuwarten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2325 3 4. Wie oft tagt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“? Wie viele Treffen sind geplant, um bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag für die Schaffung eines Kindergrundrechts vorzulegen? Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat in diesem Jahr bisher einmal getagt. Ein zweites Arbeitstreffen ist terminiert. Der Bund ist Gastgeber und Ausrichter der Tagungen der Arbeitsgruppe. Als solchem obliegt ihm die Organisation der Zusammenkünfte, inklusive der Festlegung der Anzahl. 5. Ist das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Bund-Länder- Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vertreten? a) Wenn ja, durch wen? b) Wenn nicht, warum nicht (bitte ausführlich begründen)? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung ist durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung auf der Ebene der Abteilungsleitung in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertreten. 6. Wie ist der Stand der Umsetzung des Vorhabens der Landesregierung, „eine Bundesratsinitiative möglichst frühzeitig im Jahr 2018 vorzubereiten “ (Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung, Stefanie Drese, während der Landtagssitzung am 15. Dezember 2017, Plenarprotokoll S. 19)? Wie weit sind die Vorbereitungen für die Bundesratsinitiative fortgeschritten ? Ein erstes Treffen der Arbeitsgruppe auf Landesebene zur Vorbereitung der Bundesratsinitiative „Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ ist für August dieses Jahres geplant. Die Vereinbarung eines früheren gemeinsamen Besprechungstermins erschien vor einem Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wenig zielführend.