Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2327 7. Wahlperiode 23.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der BMV Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In Mecklenburg-Vorpommern standen 2016 ca. 1.839 Windkraftanlagen, deren installierte Leistung (Nennleistung) 3.310 MW betrug (Statistisches Jahrbuch Mecklenburg-Vorpommern 2017). 1. Welche Ausbauziele verfolgt die Landesregierung bis 2030? Gemäß ihrer Energiepolitischen Konzeption (2015) verfolgt die Landesregierung das Ziel, bis zum Jahr 2025 einen dem flächenmäßigen Anteil Mecklenburg-Vorpommerns am Bundesgebiet entsprechenden Anteil von 6,5 Prozent an der Stromversorgung Deutschlands zu übernehmen. Für die Stromerzeugung aus Windenergieanlagen (WEA) an Land soll eine installierte Leistung von 6,0 Gigawatt (GW) erreicht werden. Für die Windstromproduktion auf See ist eine Leistung von 1,83 GW geplant. Zielsetzungen, die über den Zeithorizont 2025 hinausgehen, hat die Landesregierung bisher nicht festgelegt. 2. Wie viele Windkraftanlagen sind nötig, um die Ausbauziele zu erreichen (bitte in absoluten Zahlen angeben und nach Onshore- und Offshore-Anlagen auflisten)? Zum 31. Dezember 2017 waren in Mecklenburg-Vorpommern 1.889 WEA an Land mit einer Gesamtleistung von 3.253 Megawatt (MW) installiert. Drucksache 7/2327 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee sind drei Windparks mit einer Gesamtleistung von 686,3 MW in Betrieb. Zudem soll 2019 der Windpark „Arkona“ in der AWZ mit einer geplanten Leistung von 385 MW in Betrieb gehen. In der zweiten Ausschreibung für Offshore-Windparks vom 1. April 2018 haben drei weitere Ostsee-Windparks mit einer geplanten Leistung von insgesamt 733 MW einen Zuschlag erhalten, die alle bis 2021/2022 fertiggestellt werden sollen. Insgesamt wird mit den bereits errichteten, im Bau befindlichen und im Ausschreibungsverfahren bezuschlagten Windparks eine installierte Offshore-Windenergieleistung von 1.804,3 MW erreicht. Damit wird das Landesziel 2025 aus der Energiepolitischen Konzeption 2015 für die Windstromproduktion auf See von 1,83 GW bereits nahezu erreicht. Unter Berücksichtigung der gegenwärtig sich in Betrieb befindlichen WEA an Land stünde dann im Jahre 2021/2022 eine Windenergieleistung von 5.057,3 MW zur Verfügung. Wie viele zusätzliche WEA an Land zukünftig errichtet werden müssen, um die dargestellten Ausbauziele der Landesregierung zu erreichen, hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in absoluten Zahlen beantworten. Ausschlaggebend für den weiteren Ausbaubedarf ist insbesondere die zukünftige Entwicklung der Anlagenkonfiguration. Durch modernere und leistungsfähigere Typen von WEA kann eine Reduzierung der benötigten Anlagenzahl bei gleichzeitiger Steigerung der Leistung erreicht werden. Technisch auf den neuesten Stand entwickelte Anlagen ermöglichen zudem eine sehr viel effizientere Ausnutzung des Windangebotes. Darüber hinaus spielen die Betriebsdauer beziehungsweise wirtschaftlichen Weiterbetriebsmöglichkeiten von Bestandsanlagen nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) sowie die Verfügbarkeit geeigneter Flächen für den weiteren Ausbau beziehungsweise das Repowering von Anlagen eine wesentliche Rolle. 3. Wie hoch ist die geplante Speicherleistung für Erneuerbare Energien bis 2030? Die Planung von Speicherkapazitäten erfolgt momentan nicht zentral, sondern marktgetrieben. Ein Beispiel ist der Batteriespeicher der WEMAG AG in Schwerin, der in der ersten Ausbaustufe 2014 in Betrieb genommen worden ist und bereits 2017 in seiner Kapazität auf nunmehr 15 Megawattstunden (MWh) erweitert wurde. Die Leistung des Batteriespeichers wird auf dem Regelenergiemarkt angeboten. Die zukünftige Entwicklung der Speicherleistung ist abhängig von vielen Faktoren und Größen, wie zum Beispiel dem Netzausbau, der Sektorenkopplung, dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, der Entwicklung des Stromverbrauchs und der technologischen Weiterentwicklung . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2327 3 Für die Zukunft strebt die Landesregierung an, dass es zu einer immer besseren Verbindung von erneuerbaren Energien und Speicherkapazitäten kommt sowie zu einer stärkeren Kopplung der Sektoren von Strom, Wärme und Verkehr. Dabei spielen neben Stromspeichern auch Wärmespeicher eine große Rolle, die zudem mit Bioenergie gespeist werden können. Das zentrale Ziel sind dabei die stärkere Nutzung des hier im Lande produzierten regenerativen Stroms und die Etablierung dieser Energie auf dem Markt. 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Versorgungssicherheit (z. B. Grundlastfähigkeit) sicherzustellen? Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit bedarf es vor allem eines funktionierenden Stromnetzes. Die Landesregierung begleitet aktiv den Ausbau der Stromübertragungskapazitäten . Zuständig für die Planung und deren Umsetzung sind zunächst die Übertragungsnetzbetreiber . Diese erstellen in enger Zusammenarbeit mit den Ländern, Verbänden und nachgelagerten Netzbetreibern in einem mehrstufigen, von öffentlichen Konsultationen begleiteten Prozess den Netzentwicklungsplan. Die Landesregierung steht mit dem regional tätigen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH bei der Erarbeitung in engem fachlichem Austausch. So wird sichergestellt, dass Maßnahmen und Vorhaben von Landesinteresse berücksichtigt und mit der entscheidenden Priorität zur Umsetzung vorgesehen sind. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in der Regelzone liegt in der Verantwortung des Übertragungsnetzbetreibers. Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des flächendeckenden Verbundnetzes des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH. Dieser nimmt mit den benachbarten deutschen und europäischen Übertragungsnetzbetreibern einen regelmäßigen physikalischen und multilateralen Stromaustausch vor. Dadurch ist die Grundlast zunächst über konventionelle Kraftwerke gesichert. Zukünftig strebt die Landesregierung an, dass die Grundlast mit Hilfe von erneuerbaren Energien in Kombination mit Speichern abgedeckt wird. Der Übertragungsnetzbetreiber sorgt zudem für ein Gleichgewicht zwischen dem Stromverbrauch und der Stromerzeugung und ist demnach unter anderem für Frequenzund Spannungshaltung verantwortlich. Grundsätzlich sind der Stromverbrauch und die Stromerzeugung einer Regelzone sehr gut durch Prognosen abbildbar. Für den Fall von Abweichungen von einer Prognose muss der Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung vorhalten , die dieser in Eigenregie akquiriert. Für langfristige Prognosen zur Stromversorgung und zur Netzstabilität erarbeiten die vier Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz Transmission GmbH, TenneT TSO GmbH, Amprion GmbH und TransnetBW GmbH) die System- und Langfristanalysen , welche durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen geprüft werden.