Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/233 7. Wahlperiode 27.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Aktuelle Situation bei der Abwehr der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und ANTWORT der Landesregierung Nach Aussagen von Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus, im Agrarausschuss ist die Situation bei der Ausbreitung der ASP nach wie vor bedrohlich für Mecklenburg-Vorpommern. 1. Wie ist die aktuelle Lage bei der Ausbreitung der ASP vor allem in Osteuropa seit 2014 zu beurteilen? 2. Ist die ASP seit 2014 vermehrt in osteuropäischen Nutztierbeständen aufgetreten oder beschränkt sich die Ausbreitung auf die Wildtierpopulation (bitte die osteuropäischen Staaten nach gemeldeten Fall- und Jahreszahlen einzeln auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Beurteilung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Osten der Europäischen Union muss mit Blick auf die Slowakei, Ungarn und insbesondere Rumänien unter Berücksichtigung der Tierseuchenlage in Russland, Belarus, der Ukraine und der Republik Moldau erfolgen. Die Afrikanische Schweinepest wurde Ende Januar 2014 erstmalig in Litauen bei Wildschweinen festgestellt. Seither hat sich das Seuchengeschehen vor allem in den baltischen Staaten und Polen stetig weiter ausgebreitet, sodass sich die Länder Estland und Lettland gegenüber der Weltorganisation für Tiergesundheit inzwischen als endemisch verseucht erklärt haben. Drucksache 7/233 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Während aktuell aus Belarus keine oder wenig nachvollziehbare Informationen zu erfahren sind, ist die Situation in den Gebieten im Südwesten Russlands und um Moskau herum weiter ungünstig und eine Prognose nur eingeschränkt möglich. Offiziell hat Russland seit 2007 insgesamt 240 ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen gemeldet. In der Ukraine findet eine Ausbreitung der ASP in den Westen und Südwesten des Landes statt. Durch Ausfuhren von Schweinen und Schweinefleisch aus der mittleren Ukraine wurde die Tierseuche nach Moldau verschleppt. Jüngste Fälle unmittelbar an der Grenze mit Rumänien, Ungarn und der Slowakei könnten einen Erregereintrag in diese Mitgliedstaaten der EU auslösen. Überdies besteht die Gefahr, dass zu dem konstanten ASP-Gebiet an der Grenze Polens mit Belarus ein weiteres Geschehen im Südosten der Republik entsteht. Ausgehend von dem bestehenden ASP-Gebiet wurde die ASP in Polen durch illegalen Handel mit Ferkeln nach Nord-Westen verbreitet und das Virus dort zwischenzeitlich auch in Wildschweinen nachgewiesen. In Litauen überwiegen die Virusnachweise im Schwarzwild. Ein (dänisch geführter) Bestand mit 10.000 Hausschweinen wurde durch frisches Grünfutter aus der Umgebung infiziert. Dort wurden auch an ASP verendete Wildschweine gefunden. Entsprechendes Kartenmaterial zur Ausbreitung der ASP kann auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/ afrikanische-schweinepest/karten-zur-afrikanischen-schweinepest/ eingesehen werden. Den nachfolgenden Tabellen sind gemeldete ASP-Fallzahlen ausgewählter Länder aus dem nordost- und osteuropäischen Raum zu entnehmen. Tabelle 1: Afrikanische Schweinepest (ASP) beim Hausschwein 2014 2015 2016 2017 Estland 18 6 Polen 2 1 20 Lettland 32 10 3 1 Litauen 6 13 19 1 Tabelle 2: Afrikanische Schweinepest (ASP) beim Wildschwein 2014 2015 2016 2017 Estland 39 678 1038 113 Polen 30 50 78 39 Lettland 132 706 859 82 Litauen 39 111 295 51 3. Sind die derzeit getroffenen vorbeugenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung der ASP für Mecklenburg-Vorpommern ausreichend? Die Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der ASP nach Mecklenburg-Vorpommern zu unterbinden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/233 3 Die Entwicklung des ASP-Geschehens in Polen und den baltischen Staaten wird fortlaufend beobachtet. Nach Auffassung der Landesregierung hat die „Qualitative Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland aus Osteuropa“ mit Stand vom 5. April 2016 nach wie vor Gültigkeit. Danach wird das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegales Verbringen und Entsorgen von kontaminiertem Material als hoch eingeschätzt. Das Risiko des Eintrags durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang dem Fernstraßennetz durch Fahrzeuge oder Personen wird ebenfalls als hoch eingeschätzt. Die vorbeugenden Maßnahmen gegen die ASP sind daher insbesondere auf die Früherkennung einer möglichen Einschleppung ausgerichtet. Im Zusammenhang damit führt das Land seit mehreren Jahren ein Monitoring bei Haus- und Wildschweinen nicht nur auf Klassische Schweinepest (KSP), sondern auch auf ASP durch. Insbesondere fließen hierbei Proben von Fallwild, Unfallwild und krank angesprochenen, erlegten Wildschweinen in die Diagnostik ein. Ebenso werden Proben aus Hausschweinehaltungen mit entsprechenden Vorberichten im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) auf ASP abgeklärt. Darüber hinaus wurden in Mecklenburg-Vorpommern auch auf jagdlichem Gebiet Maßnahmen angeordnet, die zur Vermeidung einer Einschleppung der ASP nach Mecklenburg- Vorpommern beitragen sollen (siehe Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft , Umwelt und Verbraucherschutz vom 13. November 2014, Amtsblatt Mecklenburg- Vorpommern 2014, Seite 1167). Die Jagdausübungsberechtigten des Landes wurden außerdem aufgefordert, eine intensive Wildbeobachtung durchzuführen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/5913 vom 22.09.2016 verwiesen. 4. Wie ist Mecklenburg-Vorpommern auf einen eventuellen Ausbruch der ASP fachlich und personell vorbereitet? Die Veterinär- und Jagdbehörden in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten auf allen Ebenen sehr eng zusammen. Sowohl im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt als auch in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bestehen Tierseuchenbekämpfungszentren, die bei Ausbruch der ASP unverzüglich einsatzbereit sind [§ 5 Absatz 4 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (TierGesGAG M-V)]. Für alle amtlichen Untersuchungen zur Ermittlung von Tierseuchenausbrüchen , zur Seuchenfrüherkennung, zur Durchführung von Monitoringprogrammen, für rechtlich vorgeschriebene Bestands- und Kontrolluntersuchungen sowie für Untersuchungen zur epidemiologischen Bewertung der Verbreitung von Tierseuchen stehen die Ressourcen des LALLF zur Verfügung. Das LALLF hält außerdem einen Tierseuchenbekämpfungsdienst mit drei Tierärzten vor, die über eine spezielle Fachkunde auf dem Gebiet der veterinärmedizinischen Epidemiologie verfügen. Dieser Dienst ist zuständig für alle Aufgaben nach § 5 Absatz 2 TierGesGAG M-V und führt zudem regelmäßige Kontrollen der personellen und materiellen Ausstattung der Kreiskrisenzentren durch. Die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern hat zudem Vorsorgemaßnahmen zur Tötung von Tieren im Tierseuchenfall getroffen. Drucksache 7/233 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die zuständigen Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten eng mit den zuständigen Behörden des Bundes und der anderen Länder zusammen. Bund und Länder haben gemeinsam ein Tierseuchenbekämpfungshandbuch erarbeitet, das allen Vollzugsbehörden in elektronischer Form zur Verfügung steht. Dieses Handbuch enthält unter anderem Vollzugshinweise und Verfahrensabläufe mit zahlreichen Erläuterungen, Musterverfügungen, epidemiologischen Fragebögen und so weiter zur ASP, um bei Ausbruch dieser anzeigepflichtigen Tierseuche einen reibungslosen Vollzug sicherzustellen. Des Weiteren kann auf der Grundlage des Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG M-V) im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Tierseuchen wie der ASP der Interministerielle Führungsstab beim Ministerium für Inneres und Europa einberufen werden, wenn zur Abwehr oder Bekämpfung eines außergewöhnlichen Ereignisses eine ressortübergreifende Zusammenarbeit erforderlich ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Wie weit ist die Entwicklung eines Impfstoffes gegen die ASP vorangeschritten? Ein Impfstoff gegen die ASP ist nach wie vor nicht vorhanden. Nach Kenntnisstand der Landesregierung haben bisherige Bemühungen zur Entwicklung eines wirksamen Impfstoffes noch nicht zum Erfolg geführt. 6. Wie haben sich die Schwarzwildbestände in Mecklenburg- Vorpommern in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Bestandsentwicklung ist abhängig vom jeweiligen Nahrungsangebot und von der Witterungslage. Daraus resultierend schwanken die Zuwachsraten beim Schwarzwild jährlich zwischen 200 und 300 %, ausgehend vom jeweiligen Frühjahrsbestand. Das jeweilige Streckenergebnis spiegelt die Intensität des jährlichen Zuwachses wider. In den letzten zehn Jahren zeigt die Entwicklung der Schwarzwildbestände in Mecklenburg- Vorpommern eine leicht steigende Tendenz. Während im Jagdjahr (1. April bis 31. März) 2005/06 in Mecklenburg-Vorpommern circa 51 Tausend Stück Schwarzwild erlegt wurden, waren es im Jagdjahr 2015/16 circa 58 Tausend Stück. Allerdings unterliegen die jährlichen Streckenergebnisse starken Schwankungen. So wurde im Jagdjahr 2006/07 ein Streckenergebnis von circa 39 Tausend Stück Schwarzwild erzielt und im Jagdjahr 2008/09 ein Streckenergebnis von circa 76 Tausend Stück. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/233 5 7. Wird die Jägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die aktuelle Entwicklung bezüglich der Ausbreitung der ASP informiert? Inwieweit kann sie zur Gefahrenabwehr beitragen? Bereits seit August 2013 wird die Jägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern fortlaufend über die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest informiert. Dies geschieht über Fachartikel im Mitteilungsblatt der Landesjägerschaft, aktuelle Pressemitteilungen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, welche auch über die Internetseite des Landesjagdverbandes verlinkt sind, und durch zahlreiche Fachvorträge bei entsprechenden Gremien (Hegegemeinschaften, Kreisjagdverbände, Wildschadensausgleichskassen , Jagdbeiräte, Hegeringe). Neben der Früherkennung wird die Jägerschaft auch hinsichtlich möglicher Übertragungswege und der aktuellen Seuchengefahr informiert. Gerade hinsichtlich von Biosicherheitsmaßnahmen erfolgt aktuell eine Sensibilisierung. Die Jägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern leistet einen wichtigen Beitrag zum Monitoring und zur Früherkennung der ASP. Wie bereits in der Antwort zu Frage 3 dargestellt, wird durch die Jägerschaft Probenmaterial entnommen und dem LALLF zur Untersuchung zur Verfügung gestellt. Auch erfolgen bei besonderen Auffälligkeiten (zum Beispiel gehäuftes Auftreten von Fallwild) Meldungen an die Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter.