Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2332 7. Wahlperiode 27.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Dienstpostenbewertung in der Justiz und ANTWORT der Landesregierung Zu der Antwort auf die Kleine Anfrage „Dienstpostenbewertung in der Justiz“ (Drucksache 7/2059) ergeben sich verschiedene Nachfragen. 1. Wie stellten sich die Besoldungsstufen der Mitarbeiter in der Justiz vor der Dienstpostenbewertung dar? Die tatsächliche Besetzung eines Dienstpostens muss nicht mit seiner Bewertung übereinstimmen und ist daher nicht mit ihr vergleichbar. Beamtinnen und Beamte werden im jeweiligen Einstiegsamt ihrer Laufbahngruppe eingestellt und nach Beförderung(en) dem jeweils gegenwärtigen Statusamt entsprechend besoldet. 2. Wann werden die Dienstpostenbewertungen für die Leitung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar) und die Anstaltsleitungen der Jugendvollzugsanstalten abgeschlossen sein? Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, ist ein Abschluss der Dienstpostenbewertung für die Leitung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit und die Anstaltsleitungen der Justizvollzugsanstalten zeitlich noch nicht konkret absehbar. Drucksache 7/2332 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Da die Antwort zu Frage 3 nach den konkreten Dienstpostenbeschreibungen verweigert und lediglich mitgeteilt wurde, dass es Dienstpostenbeschreibungen gab, ergibt sich die Nachfrage, welche konkreten Dienstpostenbeschreibungen den einzelnen Dienstpostenbewertungen zugrunde lagen? Die Dienstpostenbewertung ist dem Organisationsrecht der Verwaltung im Rahmen ihrer Personalwirtschaft zuzuordnen. Als lediglich interne organisatorische Regelung der Verwaltung hat die Dienstpostenbewertung keine unmittelbare Außenwirkung. Aus den Ergebnissen der Dienstpostenbewertung als internem Vorgang kann die einzelne Stelleninhaberin oder der einzelne Stelleninhaber keine subjektiven Ansprüche herleiten. Die Beamtin oder der Beamte hat weder Anspruch auf eine bestimmte Bewertung des ihr oder ihm zugeordneten Dienstpostens noch auf Schaffung einer entsprechenden Haushaltsstelle. Das Verfahren zur Erstellung der Dienstpostenbeschreibungen stellte sich für den Justizvollzug wie folgt dar: Zunächst erfolgte die Erstellung von Arbeitsvorlagen für jeden einzelnen Dienstposten durch das Justizministerium anhand der Geschäftsverteilungspläne der Justizvollzugseinrichtungen. Diese Arbeitsvorlagen sind zur Kenntnis- und Stellungnahme an die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Dienstpostenbeschreibungen“ (Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Projektleitung, Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmer des Geschäftsbereiches Justizvollzug und Personalvertretungen) übermittelt worden. Die zugearbeiteten Stellungnahmen sind daraufhin durch das Justizministerium zu einer besprechungsfähigen Vorlage zusammengefasst worden und die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Dienstpostenbeschreibungen“ haben im Rahmen der einzelnen Sitzungstermine - unter Beteiligung der Personalvertretungen - jede einzelne Dienstpostenbeschreibung gemeinsam erarbeitet. Die Erarbeitung der Dienstpostenbeschreibungen für das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit ist vom damaligen Leiter des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit federführend übernommen worden. Im Rahmen der Bewertung der Dienstposten des Justizvollzuges und des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit sind die Dienstpostenbeschreibungen der weiteren Arbeitsgruppe „Dienstpostenbewertungen“ (Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Projektleitung, Anstaltsleitungen und Personalvertretungen) vorgelegt und von dieser Arbeitsgruppe nochmals abschließend besprochen und bewertet worden. Bei einer Dienstpostenbeschreibung von Beamtinnen und Beamten sind grundsätzlich andere Vorgaben zu beachten als bei der Stellenbeschreibung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern . Im Rahmen einer Dienstpostenbeschreibung werden Tätigkeitsschwerpunkte entsprechend der auf dem jeweiligen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben ermittelt und mit Beispielen dargestellt. Hierbei handelt es sich im Ergebnis um eine komprimierte Darstellung von Aufgaben und zeigt gerade nicht einzelne Arbeitsschritte des jeweiligen Dienstposteninhabers auf. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2332 3 Exemplarisch werden im Folgenden Auszüge einiger konkreter Dienstpostenbeschreibungen der insgesamt 75 Dienstposten aus dem Geschäftsbereich des Justizvollzuges anstaltsübergreifend sowie des Geschäftsbereiches des Landesamtes für Straffälligenarbeit im Wesentlichen dargestellt: Laufbahngruppe, Einstiegsamt Dienstposten Ergebnis Aufgaben 2. Laufbahngruppe, 2. Einstiegsamt Vollzugsleitung mit Stellvertretung Anstaltsleitung A 15 - Überwachung und Koordinierung - eigenständige Entscheidungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der laufenden Vollzugsaufgaben - konzeptionelle Ausgestaltung des offenen und geschlossenen Vollzuges - Ausübung der Weisungsbefugnis , Kontrolle, Anleitung und Förderung - Planung, Ausgestaltung, Überwachung Haushaltstitel, Prüfung von Kostenrechnungen und Einnahmen - FoKuS-Beauftragte/r** 2. Laufbahngruppe, 2. Einstiegsamt Psychologin oder Psychologe A 13 - psychologische Untersuchungen - psychologische Behandlungen - Beteiligung und Mitwirkung bei der Entlassungsvorbereitung - Kooperation - Konzeption/Organisation - Auswahl, Aus- und Fortbildung - Mitwirkung im Krisenmanagement - kriminologische Forschung - Überwachung und Koordinierung - bedarfsgerechte Entwicklung und Umsetzung des sozialtherapeutischen Konzeptes unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur sozialtherapeutischen Behandlung von Straftätern - Ausübung der Weisungsbefugnis , Kontrolle, Anleitung und Förderung Drucksache 7/2332 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Laufbahngruppe, Einstiegsamt Dienstposten Ergebnis Aufgaben 2. Laufbahngruppe, 1. Einstiegsamt Vollzugsabteilungsleitung A 12 - eigenverantwortliche Führung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzugsabteilung - Koordinationsaufgaben - eigenverantwortliche Gestaltung des Vollzuges in der Abteilung (Aufnahme, Untersuchungshaft , Strafhaft, Sicherungsverwahrung , offener Vollzug) - Mitwirkung bei der Anstaltsorganisation - eigene Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnisse 2. Laufbahngruppe, 1. Einstiegsamt - Gerichts- und Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer - Bewährungshilfe, Führungsaufsicht - Gerichtshilfe - Beauftragte oder Beauftragter für die integrale Straffälligenarbeit A 11 A 10 A 9 - Informationsbeschaffung, Auswertung und Bearbeitung - Hilfe und Kontrolle - Dokumentation im Rahmen der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht sowie Verwaltungsaufgaben 2. Laufbahngruppe, 1. Einstiegsamt Sachbearbeitung Vollzug A 10 - Sachbearbeitung (für alle Abteilungen identisch - Untersuchungshaft , Strafhaft, Sicherungsverwahrung , offener Vollzug) - Entlassungsvorbereitung - Koordination - eigenständige Durchführung vollzuglicher Maßnahmen - Vorbereitung der Entscheidungen von Vorgesetzten und gegebenenfalls eigenständige Entscheidung - Vorbereitung der Entscheidungen von Vorgesetzten - Sonderaufgaben Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2332 5 Laufbahngruppe, Einstiegsamt Dienstposten Ergebnis Aufgaben 1. Laufbahngruppe, 2. Einstiegsamt Vollzugsabteilungsleiterassistentin oder Vollzugsabteilungsleiterassistent A 9 - Assistenztätigkeit (für alle Abteilungen identisch - Untersuchungshaft , Strafhaft, Sicherungsverwahrung , offener Vollzug) - Durchführung vollzuglicher Maßnahmen - Mitwirkung bei der Vorbereitung der Entscheidungen von Vorgesetzten 1. Laufbahngruppe, 2. Einstiegsamt Zentralbeamtin oder Zentralbeamter A 9 - Mitwirkung bei der Entscheidung über den Dienstbetrieb innerhalb der Geschäftszeiten - eigenverantwortliche Führung des Dienstbetriebes außerhalb der Geschäftszeit (in Absprache mit Anstaltsleitung) 1. Laufbahngruppe, 2. Einstiegsamt Allgemeiner Vollzugsdienst A 8 A 7 - allgemeiner Stationsdienst (Untersuchungshaft, Strafhaft, Sicherungsverwahrung, offener Vollzug, Abteilung für Sozialtherapie , Suchttherapie, Jugendarrest) - spezieller Stationsdienst Sicherungsverwahrung - spezieller Stationsdienst Jugendarrest - spezieller Stationsdienst Abteilung Sozialtherapie, Suchttherapie - Fahrdienst - Besuchsdienst - Pfortendienst - Sonderanforderungen * FoKuS = Für optimierte Kontrolle und Sicherheit (FoKuS) – Ein Sicherheitskonzept, mit welchem bei eingetretener Führungsaufsicht im Bereich von Tötungs- und Sexualverbrechen in einer gemeinsamen Verwaltungsrichtlinie des Justiz- und des Innenministeriums die enge Zusammenarbeit von Gerichten, Führungsaufsichtsstelle, Bewährungshelfer/-in, Landeskriminalamt und Polizeiinspektionen standardisiert und zusammengefasst worden ist. Unter FoKuS können Informationen effektiv und schnell ausgetauscht und polizeiliche mit juristischen Instrumentarien sinnvoll ergänzt werden. * FoKuS = Für optimierte Kontrolle und Sicherheit (FoKuS) - Ein Sicherheitskonzept, mit welchem bei eingetretener Führungsaufsicht im Bereich von Tötungs- und Sexualverbrechen in einer gemeinsamen Verwaltungsrichtlinie des Justiz- und des Innenministeriums die enge Zusammenarbeit von Gerichten, Führungsaufsichtsstelle, Bewährungshelferin /Bewährungshelfer, Landeskriminalamt und Polizeiinspektionen standardisiert Drucksache 7/2332 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 und zusammengefasst worden ist. Unter FoKuS können Informationen effektiv und schnell ausgetauscht und polizeiliche mit juristischen Instrumentarien sinnvoll ergänzt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2332 7 4. Wann wurden die Personalräte notwendigerrweise über den konkreten Inhalt der Dienstpostenbeschreibungen in Kenntnis gesetzt? Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Hauptpersonalrates hat an der Auftaktveranstaltung und allen Arbeitsgruppensitzungen der Arbeitsgruppe „Dienstpostenbeschreibungen“ des Justizvollzuges zur Erstellung der Dienstpostenbeschreibungen teilgenommen und war an einem Umlaufverfahren der Arbeitsgruppe beteiligt: Datum Aktivität der Arbeitsgruppe 31.05.2016 Auftaktveranstaltung 16.06.2016 Arbeitsgruppensitzung 13.07.2016 Arbeitsgruppensitzung 11.08.2016 Arbeitsgruppensitzung 21.09.2018 Arbeitsgruppensitzung 07.10.2016 Arbeitsgruppensitzung 16.11.2016 Arbeitsgruppensitzung 09.12.2016 Arbeitsgruppensitzung 24.02.2017 Arbeitsgruppensitzung 09.03.2017 Umlaufverfahren 5. Wie lange hatten die Personalräte nach der Information über den konkreten Inhalt der Dienstpostenbeschreibungen Zeit, sich zu den daraus resultierenden Dienstpostenbewertungen zu äußern? Aufgrund der fortlaufenden Beteiligung der Personalvertretungen im Rahmen der Sitzungen der Arbeitsgruppe „Dienstpostenbeschreibungen“ des Justizvollzuges sowie der Sitzungen der Arbeitsgruppe „Dienstpostenbewertungen“ des Justizvollzuges und des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit waren die Vertreterinnen oder Vertreter der Personalvertretungen über den konkreten Inhalt fortlaufend informiert.