Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19 Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2333 7. Wahlperiode 23.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Berechnung der Unterrichtsversorgung für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen anhand der Schülerzahlen für das Schuljahr 2018/2019 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. 1. Welche Anzahl von Schülerinnen und Schülern dient als Berechnungsgrundlage für das jeweilige Grundbudget an Lehrerwochenstunden der allgemeinbildenden Schulen für das Schuljahr 2018/2019 (bitte je Einzelschule und bei Verbundschulen auch je Schulart angeben)? Die Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 (Unterrichtsversorgungsverordnung 2018/2019 und 2019/2020) vom 23. März 2018 regelt die Verteilung der Lehrerwochenstunden, die den öffentlichen Schulen nach dem jeweiligen Landeshaushalt abzüglich der durch die Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung bereitgestellten Lehrerwochenstunden und der durch die Pflichtstundenzahlermäßigungsverordnung bereitgestellten Ermäßigungsstunden zur Verfügung gestellt werden. Drucksache 7/2333 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Den allgemeinbildenden Schulen und Abendgymnasien wurde am 1. Juni 2018 gemäß § 2 Unterrichtsversorgungsverordnung 2018/2019 und 2019/2020 für das Schuljahr 2018/2019 ein verbindliches Grundbudget an Lehrerwochenstunden als Stundenpool zur Absicherung von Unterrichtsangeboten zugewiesen. Bemessungsgrundlage sind das Grundbudget 2017/2018 sowie die Zuschläge zur Absicherung der zusätzlichen Deutschstunde in der Jahrgangsstufe 1 und 2 gemäß der Kontingentstundentafelverordnung vom 27. April 2009, die zuletzt durch die Verordnung vom 26. Juli 2017 geändert worden ist. Die Schülerzahl ist damit nicht als maßgebliche Bemessungsgrundlage bei der Ermittlung des Grundbudgets zugrunde zu legen. Die Informationen der tatsächlich zum 1. Juni 2018 an die Schulen erfolgten Zuweisungen liegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Aufgrund tatsächlicher Erfordernisse, die sich bei der Lerngruppenbildung, der Schülerzahl beziehungsweise einer veränderten Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf Jahrgangsstufen und Bildungsgänge vor, am oder nach dem 1. Unterrichtstag ergeben können, kann das Grundbudget einer Schule aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. Da das Schuljahr 2018/2019 noch nicht begonnen hat, können für dieses Schuljahr noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden, da einzelschulbezogene Zuweisungsdaten durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nur im Rahmen der Gesamtbedarfserhebung nach Unterrichtsbeginn mit Stichtag zum ersten Unterrichtstag erhoben werden. 2. Wie entwickelt sich die Schüler-Lehrer-Relation in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 (bitte nach Schularten getrennt angeben)? Die Schüler-Lehrer-Relationen an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen werden entsprechend der Definition der Kultusministerkonferenz (KMK) (vergleiche Statistische Veröffentlichungen der KMK Dokumentation Nummer 215 - Juni 2018 „Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 2007 bis 2016“) auf der Grundlage der durch das Statistische Amt im Rahmen der amtlichen Schulstatistik bereitgestellten und für die Meldungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an die Kultusministerkonferenz verwendeten Daten ermittelt. Die Schüler-Lehrer-Relationen können getrennt nach Schularten für das Schuljahr 2017/2018 der folgenden Tabelle entnommen werden. Schulart Schuljahr 2017/2018 Grundschule 17,0 Regionale Schule 13,1 Gymnasium 13,9 Integrierte Gesamtschule 13,5 Förderschule 7,0 Abendgymnasium 15,7 Gesamt 13,8 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2333 3 Angaben zur Schüler-Lehrer-Relation für das Schuljahr 2018/2019 können erst erfolgen, wenn die Daten der amtlichen Schulstatistik 2018/2019 vorliegen.