Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2335 7. Wahlperiode 27.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Kunststoff (Plastik) in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Den Medien ist zu entnehmen, dass die Europäische Union die Herstellung mit Kunststoffen bei beispielsweise Geschirr, Trinkhalmen, Ballonhaltern, Wattestäbchen und anderen Erzeugnissen verbieten wird (Welt.de - EU- Kommission will Plastikgeschirr verbieten). 1. Welche Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern produzieren von einem solchen Vorstoß betroffene Erzeugnisse? a) Welche Unternehmen müssten ihre Produktionsstätte umrüsten? b) Welche Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern entsorgen bzw. verwerten Kunststoffabfall? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen Informationen darüber, welche Unternehmen in Mecklenburg- Vorpommern die im Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Vermarktungsverbot vorgesehenen Einwegprodukte aus Kunststoff produzieren, nicht vor. Laut Analyse der Europäischen Kommission werden die meisten Einwegartikel aus Kunststoff außerhalb Europas hergestellt, überwiegend in Asien. Abfälle (unter anderem Kunststoffabfälle und Verpackungen aus Kunststoff) können in Mecklenburg-Vorpommern in 23 Anlagen sortiert werden. Es gibt zwei Recyclinganlagen speziell für die Verwertung von Kunststoffen. Drucksache 7/2335 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen, die auch Kunststoffabfälle beinhalten, stehen in Mecklenburg-Vorpommern eine Anlage zur thermischen Behandlung, zwei mechanisch-biologische sowie zwei mechanische Aufbereitungsanlagen zur Verfügung. Die in den Aufbereitungsanlagen aussortierten Kunststofffraktionen können in drei thermischen Abfallbehandlungsanlagen an den Standorten Stavenhagen, Rostock und Hagenow energetisch verwertet werden. Alle Abfallentsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern sind in dem Entsorgerhandbuch MV aufgelistet. Unter folgender Internetadresse kann das Entsorgerhandbuch online genutzt werden: http://www.entsorgerhandbuch.mv-regierung.de. Auch die jährlich vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern herausgegebenen Daten zur Abfallwirtschaft benennen die zur Verfügung stehenden Abfallentsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern https://www.lung.mvregierung .de/dateien/dza_2016.pdf. 2. Welche Auswirkungen hat dieses Gesetz auf die Verbraucherpreise in Mecklenburg-Vorpommern? Wie wirkt sich ein solches Gesetz auf die Beschäftigung in der Abfallwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern aus? Die vorgeschlagenen regulatorischen Maßnahmen lassen Folgekosten erwarten, die sowohl auf den öffentlichen als auch auf den privaten Sektor entfallen und möglicherweise an die Verbraucher weitergegeben werden. Der Umfang hängt von der genauen Ausgestaltung der umzusetzenden Maßnahmen ab. Für einzelne Verbraucher würden die Auswirkungen in Abhängigkeit von ihren Konsumgewohnheiten variieren. Durch die Abfallvermeidung bzw. Abfallverringerung sind dagegen Einsparungen im Bereich der Abfallbehandlung zu erwarten, die auch Auswirkungen auf Verbraucherpreise haben können. Die Landesregierung geht davon aus, dass die von der EU vorgeschlagene Maßnahme, bestimmte Produkte aus Einwegkunststoffen zu verbieten, keine Auswirkungen auf die Beschäftigung in der Abfallwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern haben wird. 3. Welche „umweltverträglicheren“ Materialien sind der Landesregierung bekannt? Grundsätzlich ist die Verwendung von Mehrwegprodukten ökologisch vorteilhafter als von Einwegprodukten. Dagegen können aber auch Einwegprodukte aus Holz, Papier, Pappe, Karton oder anderen Pflanzen aufgrund ihrer biologischen Abbaubarkeit umweltverträglicher sein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2335 3 Ob Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen oder organischen Abfällen wirklich ökologisch vorteilhafter sind, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Ihr Beitrag zum Klimaund Ressourcenschutz und zur anderweitigen Entlastung der Umwelt ist noch nicht vollständig untersucht. Aussagefähige Umweltbetrachtungen und damit Aussagen über ihre Nachhaltigkeit liegen für die Mehrzahl der Produkte aus biobasierten biologisch abbaubaren Kunststoffen bisher nicht vor. 4. Wie hoch sind die derzeitigen marktüblichen Rohstoffpreise pro Kilogramm für konventionelle Kunststoffe? a) Wie hoch wären die Preise für „umweltverträglichere“ Substitute? b) Aus welchen Urprodukten werden die Substitute hergestellt? c) Welche Umweltvorteile weisen die Substitute gegenüber handelsüblichem Plastik auf (beispielsweise Schadstoffe pro Kilogramm in der Herstellung und Logistik, Abbaubarkeit, usw.)? Der Durchschnittspreis der Standardkunststoffe im April 2018 beträgt 1.314 Euro/Tonne. Diese Angabe stammt aus dem Marktbericht des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE) Kunststoffe Mai 2018. Zu a), b) und c) Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben und Erkenntnisse vor. 5. Welche Strände oder Gegenden in Mecklenburg-Vorpommern sind besonders durch Plastikmüll verunreinigt? Welche Kommunen bzw. Orte in Mecklenburg-Vorpommern haben Probleme mit der Beseitigung von Plastikmüll? Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass es in Mecklenburg-Vorpommern Gegenden oder Strände gibt, die besonders durch Kunststoffabfälle verunreinigt sind. Der Landesregierung liegen keine Informationen über Probleme mit der Entsorgung von Plastikmüll in Kommunen vor. Dagegen ist bekannt, dass sich Städte, wie Rostock, Schwerin und Greifswald aktiv um Konzepte bemühen, die der Eindämmung der Kaffeebecher- Problematik dienen. Drucksache 7/2335 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie entwickelte sich die Wiederverwertungsquote von Kunststoffen und Verpackungen in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen zehn Jahren? Bisher existiert keine gesetzliche vorgegebene Recyclingquote für Kunststoffabfälle, die nachzuweisen ist. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) legt fest, dass ab 2020 mindestens 65 Gewichtsprozent des gesamten Siedlungsabfalls für die Wiederverwendung aufbereitet oder recycelt werden sollen. Siedlungsabfälle enthalten jedoch neben Kunststoffen auch andere Materialien. Nach Angaben des Umweltbundesamtes werden die anfallenden Kunststoffe nahezu vollständig verwertet (in 2013 zu 99 Prozent). Dabei überwiegt die energetische Verwertung mit 57 Prozent. Der werkstofflichen Verwertung werden 41 Prozent der Kunststoffabfälle zugeführt , die rohstoffliche Verwertung liegt bei einem Prozent. Für Verkaufsverpackungen auch aus Kunststoff gibt die Verpackungsverordnung eine Verwertungsquote vor. Kunststoffverpackungen müssen zu mindestens 60 % stofflich und energetisch verwertet werden. Dabei ist eine werkstoffliche Verwertung von mindestens 36 % zu erreichen. Diese Vorgaben werden sicher erfüllt (auch in den letzten 10 Jahren). Der Nachweis über die Einhaltung der vorgegebenen Verwertungsquoten erfolgt durch die, von den Herstellern und Vertreibern mit der Entsorgung beauftragten, dualen System für das gesamte Bundesgebiet. Eine Darstellung, die sich auf einzelne Bundesländer bezieht, ist nicht möglich. Der Landesregierung liegen keine Informationen zur Entwicklung der Recyclingquote in den letzten 10 Jahren für Mecklenburg-Vorpommern vor.