Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2342 7. Wahlperiode 27.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Landesmittel für die schulische Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Wie aus einem Bericht der Ostsee-Zeitung vom 19. Juni 2018 hervorgeht, schätzt die Lehrergewerkschaft GEW den zusätzlichen Finanzbedarf für die Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern auf knapp 260 Millionen Euro. 1. Wie hoch beziffert beziehungsweise schätzt die Landesregierung die Gesamtkosten für die Umsetzung der schulischen Inklusion im Land Mecklenburg-Vorpommern für den Zeitraum 2017 bis 2023 (bitte Gesamtkosten aufschlüsseln nach Kostenarten pro Haushaltsjahr)? Ausgaben ergeben sich für den Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte aus Nummer 6.2 sowie für Personalausgaben entsprechend Anlage 18 der Landtagsdrucksache 6/5353 „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023“. Auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung entfallen 27,2 Millionen Euro und die Personalausgaben 18,37 Millionen Euro [237 Stellen x 77,5 Tausend Euro entsprechend den Werten für die Veranschlagung von Personalausgaben 2018/2019 (ohne Ausgabenanteil für Abführung an den Versorgungsfonds )]. Für Anpassungsmaßnahmen an den Schulgebäuden der zukünftig geplanten „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ geht die Landesregierung von Gesamtkosten in Höhe von rund 30 Millionen Euro aus. Eine Aufteilung nach Kostenarten pro Haushaltsjahr ist nicht möglich, da derzeit durch die Schulträger erst die Planung der Baumaßnahmen und auf dieser Grundlage die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Sonderprogramms für den Schulbau erfolgt. Drucksache 7/2342 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Anzumerken ist, dass das Schulsystem bereits heute Ressourcen enthält, die der Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem auch zukünftig zur Verfügung stehen (zum Beispiel Förderschulen, gemeinsamer Unterricht etc.). 2. Wie sollen die Gesamtkosten für die Umsetzung der schulischen Inklusion für den Zeitraum 2017 bis 2023 finanziert werden? Die Ausgaben für den Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte sowie die Personalausgaben sind entsprechend dem Stand der Umsetzung in den Haushaltsansätzen der Kapitel 0750 bis 0756 des Einzelplans 07 beziehungsweise der Mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Die Zuwendungen für die Schulbaumaßnahmen an den „Schulen mit spezifischer Kompetenz “, die zur Umsetzung der schulischen Inklusion beitragen, werden aus dem Sonderprogramm für den Schulbau in dieser Legislaturperiode aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Kapitel (KInvFG II) und dem Strategiefonds finanziert.