Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2344 7. Wahlperiode 27.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Landesförderung „Bürgerarbeit“ und ANTWORT der Landesregierung Diese Kleine Anfrage versteht sich als Fortschreibung der Kleinen Anfrage „Landesförderung‚ Bürgerarbeit“ auf Drucksache 7/2268 vom 2. Juli 2018. 1. Finanzielle Mittel in welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel wurden welchen Jobcentern für die Jahre 2017, 2018 und gegebenenfalls 2019 zur Administrierung nach dem Programm zur Förderung der Bereitstellung von Arbeitsplätzen bereitgestellt? Für die Laufzeit des „Programms zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ wurden den Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern 1,2 Mio. Euro aus dem Haushaltstitel 0608/684.43 bewilligt. Die den einzelnen Jobcentern bereitgestellten Mittel können der folgenden Tabelle entnommen werden: Jobcenter Bewilligungssumme (in Euro) Vorpommern-Greifswald Nord 132.000 Vorpommern-Greifswald Süd 72.000 Mecklenburgische Seenplatte Nord 126.000 Mecklenburgische Seenplatte Süd 192.000 Hanse-Jobcenter Rostock 150.000 Güstrow 90.000 Schwerin 72.000 Nordwestmecklenburg 96.000 Ludwigslust-Parchim 114.000 Vorpommern-Rügen 156.000 Summe 1.200.000 Drucksache 7/2344 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Auszahlung der zweiten Tranche à 3.000 Euro erfolgt erst, wenn der Arbeitsplatz 22 Monate (innerhalb von 2 Jahren) besetzt war. Die bewilligten Mittel stehen den Jobcentern für Auszahlungen an Arbeitgeber bis längstens 30. Juni 2020 zur Verfügung. 2. Worin sieht die Landesregierung die Ursache dafür, dass seit Januar 2018 lediglich drei Anträge für insgesamt sieben Arbeitsplätze gestellt wurden? Wie bereits in der Vorbemerkung und der Antwort zu Frage 3 der Drucksache 7/2268 ausgeführt , wurden den Jobcentern vom Land finanzielle Mittel für die Förderung von insgesamt 200 Arbeitsplätzen bewilligt. Bis Ende 2017 haben die Jobcenter Anträge für die Förderung von 193 Arbeitsplätzen gestellt. Somit verblieben noch Mittel für sieben Bürgerarbeitsplätze, die 2018 bewilligt werden konnten. Aufgrund des zweistufigen Verfahrens ergeben sich daraus noch keine Angaben zu den durch die Jobcenter bewilligten Arbeitsplätzen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 der Drucksache 7/2268 verwiesen. 3. In welchen Punkten sollen die neuen Fördergrundsätze geändert werden? Die Abstimmung der Fördergrundsätze für das „Programm zur Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen“ ist noch nicht abgeschlossen. Vorgesehen ist die Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises. Neben der Förderung von Langzeitarbeitslosen bzw. Langzeitleistungsbeziehenden nach dem SGB II wird die Förderung auch für Personen ermöglicht, die von Langzeitarbeitslosigkeit oder dem Langzeitleistungsbezug nach dem SGB II bedroht sind. Weiterhin soll die Attraktivität des Programms für Arbeitgeber durch eine Umstellung auf monatliche Gewährung der Förderung gesteigert werden. Um die Nachhaltigkeit der beruflichen Integration zu unterstützen, soll die Förderung auf unbefristete Beschäftigungen ausgerichtet werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2344 3 4. Wie will die Landesregierung die Inanspruchnahme des Programms verbessern? Die Besetzungsphase des „Programms zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ endete mit Ablauf des 30. Juni 2018. Mit der fast vollständigen Nutzung der möglichen Förderungen war das Programm ein Erfolg. 5. Nach welchen Fördergrundsätzen wird seit dem 1. Juli 2018 gefördert, da die Geltungsdauer der Fördergrundsätze im Dezember 2017 bis 30. Juni 2018 verlängert wurde, aktuell abgelaufen ist und mit heutigem Datum (5. Juli 2018, 10:00 Uhr) neue Fördergrundsätze nicht veröffentlicht wurden? Die Jobcenter können ab dem 1. Juli 2018 im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmebeginns Anträge für eine Förderung aus dem „Programm zur Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen“ stellen. Hiermit wird ein nahtloser Anschluss zum vorherigen „Programm zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ erreicht. 6. Wann werden die neuen Fördergrundsätze veröffentlicht (bitte genaues Datum angeben)? Ein konkreter Veröffentlichungstermin kann nicht genannt werden. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.