Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2346 7. Wahlperiode 15.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE Abschiebung von afghanischen Flüchtlingen aus Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In der Nacht vom 3. auf den 4. Juli 2018 wurden Medienberichten zufolge 69 Menschen afghanischer Herkunft von München aus nach Kabul abgeschoben . Darunter sollen sich fünf mutmaßliche Straftäter befunden haben. Nach Auskunft von Hilfsorganisationen sollen auch Geflüchtete mit Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern mit diesem Flug abgeschoben worden sein. Die Bundesregierung schätzt Medienberichten zufolge im „Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Afghanistan“, der nicht veröffentlicht wurde, ein, dass die Sicherheitslage in Afghanistan „weiterhin volatil“, also brisant und unbeständig, sei. 1. Wie viele Menschen afghanischer Herkunft mit Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern wurden mit dem o. g. Sammeltransport in der Nacht vom 3. auf den 4. Juli 2018 von München aus nach Kabul abgeschoben (bitte Alter und Geschlecht sowie Abschiebegrund angeben)? Aus der Zuständigkeit Mecklenburg-Vorpommerns wurden drei Personen afghanischer Staatsangehörigkeit am 3. Juli 2018 abgeschoben. Alle Personen waren männlich und im Alter von 20, 26 und 42 Jahren. Bei einer Person handelt es sich um einen Identitätstäuscher und bei den anderen um abgelehnte Asylbewerber. Drucksache 7/2346 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Inwieweit befanden sich diese Personen in Integrationsmaßnahmen, schulischer oder beruflicher Ausbildung? Die drei Personen befanden sich nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung. Eine Person nahm an einer Integrationsmaßnahme teil. 3. Wenn es sich nicht um straffällig gewordene Personen handelt, wann und auf Grundlage welcher Absprache mit dem Bundesinnenministerium und den zuständigen Ministerien der Bundesländer wurde der Grundsatz ad acta gelegt, wonach aufgrund der angespannten Sicherheitslage nur straffällig gewordene Ausländerinnen und Ausländer nach Afghanistan abgeschoben werden? Aufgrund einer jüngsten Einschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat, die auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder vom 6. bis 8. Juni 2018 vorgestellt wurde, können wieder uneingeschränkt Abschiebungen nach Afghanistan stattfinden. Die Beschränkung auf Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätstäuscher ist damit entfallen. 4. Wie viele Ausländer afghanischer Herkunft wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 5. Juli 2018 ausgewiesen, im Rahmen des Dublin- Verfahrens in welche Länder rücküberstellt bzw. sind freiwillig mit oder ohne REAG/GARP-Hilfen ausgereist? Auf die nachfolgenden Übersichten wird verwiesen. Valide Zahlen liegen für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis zum Stichtag 30. Juni 2018 vor. Rückführungen 8 freiw. Ausreise mit REAG/GARP* 18 freiw. Ausreise ohne REAG/GARP 35 * Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany (REAG), Government Assisted Repatriation Programme (GARP). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2346 3 Dublin-Überstellungen: Bulgarien <3* Schweden 16 Dänemark <3 Ungarn 10 Niederlande 8 Finnland 12 Norwegen 37 Schweiz <3 Österreich 5 * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen in schwerwiegender Weise widersprechen. 5. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Sicherheitslage in Afghanistan? Inwieweit beteiligt sich die Landesregierung auf Grundlage dieser Einschätzung künftig uneingeschränkt bzw. mit welchen Einschränkungen an Abschiebungen nach Afghanistan? Eine eigenständige Bewertung der aktuellen Sicherheitslage in Afghanistan durch die Landesregierung erfolgt nicht. Wie bereits ausgeführt, können aufgrund einer jüngsten Einschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat, die auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder vom 6. bis 8. Juni 2018 vorgestellt wurde, wieder uneingeschränkt Abschiebungen nach Afghanistan stattfinden . Die Beschränkung auf Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätstäuscher ist damit entfallen. Im Anschluss an die Konferenz verfügte das Ministerium für Inneres und Europa, dass zukünftig zusätzlich zu den Straftätern, Gefährdern und hartnäckigen Identitätstäuschern auch Alleinstehende nach Afghanistan abgeschoben werden können. Die Anweisung wurde insoweit konkretisiert, als davon nur männliche Alleinstehende, die sich weder in einer Ausbildung befinden noch eine Arbeit aufgenommen haben, betroffen sind. Das Ministerium für Inneres und Europa hat die Verfügung ausgesetzt, bis der Sachverhalt bezüglich der unrechtmäßigen Rückführung eines afghanischen Staatsangehörigen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abschließend aufgearbeitet ist. Die Aussetzung gilt aber in jedem Fall für den nächsten Charterflug nach Afghanistan. Drucksache 7/2346 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie viele Ausländer afghanischer Herkunft mit welchem Alter und Geschlecht sowie mit welchem Status leben zurzeit in Mecklenburg- Vorpommern (bitte insgesamt sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? Auf die nachfolgenden Übersichten wird verwiesen. Die Angaben sind dem Ausländerzentralregister zum Stichtag 30. Juni 2018 entnommen. Die Altersangabe erfolgt im Ausländerzentralregister nach Alterskohorten. M-V insgesamt Status Geschlecht Alterskohorten M ä n n li c h W ei b li ch U n b ek a n n t G es a m t b is 1 6 1 6 - 1 8 1 8 - 2 5 2 5 - 3 5 3 5 - 4 5 4 5 - 5 5 5 5 - 6 5 a b 6 5 Niederlassungserlaubnisse insgesamt (einschl. Daueraufenthalt EG) 42 28 - 70 5 13 25 17 6 <3* <3 - Ausbildung/Erwerbstätigkeit insgesamt <3* <3 - <3 - - - <3 - - - - völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt 949 689 <3 1.640 583 74 268 337 195 95 43 45 familiäre Gründe insgesamt 41 48 - 89 63 <3 6 15 3 - - - Besondere Aufenthaltsrechte insgesamt 3 <3 - 4 - - <3 <3 <3 - - - Sonstiges/Befreiungen 121 76 - 197 65 12 38 41 20 7 10 4 EU-Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU insgesamt <3 - - <3 - - - <3 - - - - Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt 436 138 - 574 105 41 224 127 44 15 13 5 Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 158 28 - 186 24 14 64 61 12 5 4 <3 ohne Aufenthaltsrecht 161 77 - 238 103 19 48 41 17 7 <3 <3 * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen in schwerwiegender Weise widersprechen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2346 5 Schwerin Status Geschlecht Alterskohorten M ä n n li c h W ei b li ch U n b ek a n n t G es a m t b is 1 6 1 6 - 1 8 1 8 - 2 5 2 5 - 3 5 3 5 - 4 5 4 5 - 5 5 5 5 - 6 5 a b 6 5 Niederlassungserlaubnisse insgesamt (einschl. Daueraufenthalt EG) 4 5 - 9 <3* <3 <3 3 <3 - <3 - Ausbildung/Erwerbstätigkeit insgesamt - - - - - - - - - - - - völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt 194 143 <3 338 133 14 52 64 35 25 5 10 familiäre Gründe insgesamt 4 10 - 14 8 - <3 4 <3 - - - Besondere Aufenthaltsrechte insgesamt <3* - - <3 - - <3 - - - - - Sonstiges/Befreiungen 13 10 - 23 6 <3 4 <3 4 - 6 - EU-Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU insgesamt - - - - - - - - - - - - Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt 25 17 - 42 15 <3 11 9 4 - - <3 Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 5 7 - 12 5 <3 - <3 - <3 <3 - ohne Aufenthaltsrecht 6 4 - 10 6 - <3 3 - - - - * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen in schwerwiegender Weise widersprechen. Drucksache 7/2346 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Hansestadt Rostock Status Geschlecht Alterskohorten M ä n n li c h W ei b li ch U n b ek a n n t G es a m t b is 1 6 1 6 - 1 8 1 8 - 2 5 2 5 - 3 5 3 5 - 4 5 4 5 - 5 5 5 5 - 6 5 a b 6 5 Niederlassungserlaubnisse insgesamt (einschl. Daueraufenthalt EG) 29 20 - 49 3 12 22 8 3 <3* - - Ausbildung/Erwerbstätigkeit insgesamt <3* - - <3 - - - <3 - - - - völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt 228 169 - 397 138 6 52 86 54 29 17 15 familiäre Gründe insgesamt 15 17 - 32 26 - 3 3 - - - - Besondere Aufenthaltsrechte insgesamt - - - - - - - - - - - - Sonstiges/Befreiungen 51 30 - 81 35 6 12 18 8 <3 <3 - EU-Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU insgesamt - - - - - - - - - - - - Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt 44 6 - 50 4 6 26 7 5 - <3 - Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 28 <3 - 30 <3 <3 10 14 <3 - - - ohne Aufenthaltsrecht 8 5 - 13 7 <3 <3 3 <3 - - - * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen in schwerwiegender Weise widersprechen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2346 7 Landkreis Nordwestmecklenburg Status Geschlecht Alterskohorten M ä n n li c h W ei b li ch U n b ek a n n t G es a m t b is 1 6 1 6 - 1 8 1 8 - 2 5 2 5 - 3 5 3 5 - 4 5 4 5 - 5 5 5 5 - 6 5 a b 6 5 Niederlassungserlaubnisse insgesamt (einschl. Daueraufenthalt EG) 4 <3* - 5 - - <3 3 - - - - Ausbildung/Erwerbstätigkeit insgesamt - - - - - - - - - - - - völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt 66 44 <3 111 28 6 24 12 21 12 <3 6 familiäre Gründe insgesamt 3 5 - 8 7 - <3 - - - - - Besondere Aufenthaltsrechte insgesamt - - - - - - - - - - - - Sonstiges/Befreiungen 17 15 - 32 12 - 7 4 4 <3 <3 <3 EU-Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU insgesamt - - - - - - - - - - - - Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt 25 <3 - 26 - <3 18 5 <3 <3 - - Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 10 <3 - 12 <3 - <3 7 - <3 - - ohne Aufenthaltsrecht 5 - - 5 <3 - 3 <3 - - - - * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen in schwerwiegender Weise widersprechen. Drucksache 7/2346 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Landkreis Ludwigslust-Parchim Status Geschlecht Alterskohorten M ä n n li c h W ei b li ch U n b ek a n n t G es a m t b is 1 6 1 6 - 1 8 1 8 - 2 5 2 5 - 3 5 3 5 - 4 5 4 5 - 5 5 5 5 - 6 5 a b 6 5 Niederlassungserlaubnisse insgesamt (einschl. Daueraufenthalt EG) - <3* - <3 - - - - - - <3 - Ausbildung/Erwerbstätigkeit insgesamt - - - - - - - - - - - - völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt 120 76 - 196 67 13 40 45 13 10 5 3 familiäre Gründe insgesamt 3 8 - 11 7 - - 4 - - - - Besondere Aufenthaltsrechte insgesamt <3* - - <3 - - - - <3 - - - Sonstiges/Befreiungen <3 - - <3 - - <3 - - - - - EU-Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU insgesamt - - - - - - - - - - - - Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt 52 16 - 68 14 6 24 13 6 <3 <3 <3 Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 8 <3 - 10 <3 <3 3 <3 <3 - <3 - ohne Aufenthaltsrecht 16 8 - 24 8 10 <3 3 - - <3 - * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen in schwerwiegender Weise widersprechen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2346 9 Landkreis Rostock Status Geschlecht Alterskohorten M ä n n li c h W ei b li ch U n b ek a n n t G es a m t b is 1 6 1 6 - 1 8 1 8 - 2 5 2 5 - 3 5 3 5 - 4 5 4 5 - 5 5 5 5 - 6 5 a b 6 5 Niederlassungserlaubnisse insgesamt (einschl. Daueraufenthalt EG) - - - - - - - - - - - - Ausbildung/Erwerbstätigkeit insgesamt - - - - - - - - - - - - völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt 48 31 - 79 30 7 12 15 13 <3* - - familiäre Gründe insgesamt 3 <3* - 4 <3 - - <3 <3 - - - Besondere Aufenthaltsrechte insgesamt - - - - - - - - - - - - Sonstiges/Befreiungen 17 9 - 26 7 3 7 5 <3 <3 <3 <3 EU-Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU insgesamt - - - - - - - - - - - - Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt 63 20 - 83 16 7 33 15 8 <3 <3 <3 Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 16 - - 16 - <3 8 5 - - <3 - ohne Aufenthaltsrecht 16 12 - 28 14 <3 4 4 <3 <3 - - * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen in schwerwiegender Weise widersprechen. Drucksache 7/2346 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Status Geschlecht Alterskohorten M ä n n li c h W ei b li ch U n b ek a n n t G es a m t b is 1 6 1 6 - 1 8 1 8 - 2 5 2 5 - 3 5 3 5 - 4 5 4 5 - 5 5 5 5 - 6 5 a b 6 5 Niederlassungserlaubnisse insgesamt (einschl. Daueraufenthalt EG) - - - - - - - - - - - - Ausbildung/Erwerbstätigkeit insgesamt - - - - - - - - - - - - völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt 105 92 - 197 63 10 37 45 19 9 8 6 familiäre Gründe insgesamt 4 3 - 7 5 <3* - <3 - - - - Besondere Aufenthaltsrechte insgesamt - - - - - - - - - - - - Sonstiges/Befreiungen 6 4 - 10 3 - <3 4 <3 - - <3 EU-Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU insgesamt - - - - - - - - - - - - Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt 76 18 - 94 16 5 42 22 4 3 <3 - Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 25 5 - 30 3 3 11 8 4 - - <3 ohne Aufenthaltsrecht 36 21 - 57 21 <3 13 13 6 <3 - - * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen in schwerwiegender Weise widersprechen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2346 11 Landkreis Vorpommern-Rügen Status Geschlecht Alterskohorten M ä n n li c h W ei b li ch U n b ek a n n t G es a m t b is 1 6 1 6 - 1 8 1 8 - 2 5 2 5 - 3 5 3 5 - 4 5 4 5 - 5 5 5 5 - 6 5 a b 6 5 Niederlassungserlaubnisse insgesamt (einschl. Daueraufenthalt EG) - - - - - - - - - - - - Ausbildung/Erwerbstätigkeit insgesamt - - - - - - - - - - - - völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt 102 67 - 169 67 12 27 34 21 4 3 <3* familiäre Gründe insgesamt <3* - - <3 - - - <3 - - - - Besondere Aufenthaltsrechte insgesamt <3 <3 - <3 - - <3 <3 - - - - Sonstiges/Befreiungen 11 8 - 19 <3 <3 5 6 <3 4 - - EU-Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU insgesamt <3 - - <3 - - - <3 - - - - Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt 48 17 - 65 7 7 26 14 5 4 <3 - Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 14 3 - 17 <3 - 8 6 <3 - - - ohne Aufenthaltsrecht 9 <3 - 11 8 - <3 <3 - - - - * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen in schwerwiegender Weise widersprechen. Drucksache 7/2346 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Landkreis Vorpommern-Greifswald Status Geschlecht Alterskohorten M ä n n li c h W ei b li ch U n b ek a n n t G es a m t b is 1 6 1 6 - 1 8 1 8 - 2 5 2 5 - 3 5 3 5 - 4 5 4 5 - 5 5 5 5 - 6 5 a b 6 5 Niederlassungserlaubnisse insgesamt (einschl. Daueraufenthalt EG) 3 - - 3 - - - <3* <3 <3 - - Ausbildung/Erwerbstätigkeit insgesamt - <3* - <3 - - - <3 - - - - völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt 86 67 - 153 57 6 24 36 19 4 3 4 familiäre Gründe insgesamt 8 4 - 12 8 <3 <3 <3 <3 - - - Besondere Aufenthaltsrechte insgesamt - - - - - - - - - - - - Sonstiges/Befreiungen 5 - - 5 <3 <3 <3 <3 - - - - EU-Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU insgesamt - - - - - - - - - - - - Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt 77 23 - 100 16 6 34 31 8 <3 <3 <3 Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 22 3 - 25 5 3 8 8 <3 - - - ohne Aufenthaltsrecht 14 6 - 20 11 - 3 <3 4 <3 - - * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen in schwerwiegender Weise widersprechen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2346 13 7. Wie viele Ausländer afghanischer Herkunft sind aktuell in Mecklenburg-Vorpommern ausreisepflichtig? Wie viele von ihnen verfügen über eine Duldung (bitte Alter und Geschlecht angeben)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Die Angaben sind dem Ausländerzentralregister zum Stichtag 30. Juni 2018 entnommen. Die Altersangabe erfolgt im Ausländerzentralregister nach Alterskohorten. M ä n n li ch W ei b li ch U n b ek a n n t G es a m t b is 1 6 1 6 - 1 8 1 8 - 2 5 2 5 - 3 5 3 5 - 4 5 4 5 - 5 5 a b 5 5 Ausreisepflichtige insgesamt 197 43 - 240 43 16 80 69 18 8 6 Duldungen 158 28 - 186 24 14 64 61 12 5 6 8. Wie viele Ausländer afghanischer Herkunft haben eine Integrationsmaßnahme bereits abgeschlossen oder befinden sich aktuell in Mecklenburg-Vorpommern in einer Integrationsmaßnahme (Sprachkurs , schulische oder berufliche Ausbildung, Beschäftigung etc.) (bitte zu beiden Sachverhalten Alter, Geschlecht und Art der Maßnahme angeben)? a) Wie viele Ausländer afghanischer Herkunft haben keine Integrationsmaßnahme abgeschlossen oder befinden sich aktuell in Mecklenburg-Vorpommern nicht in einer Integrationsmaßnahme und warum nicht? b) Was plant die Landesregierung konkret in Abstimmung mit den Kommunen und weiteren Akteuren, wie z. B. den Jobcentern im Land, um mit den Ausländerinnen und Ausländern afghanischer Herkunft in Mecklenburg-Vorpommern eine gelingende Integration zu gestalten? Zu 8 und a) Auf die nachfolgenden Übersichten wird verwiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den absoluten Zahlen auch Personen enthalten sind, die schon lange in Deutschland leben. Drucksache 7/2346 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Die Integrationskurse des Bundes als Grundangebot zur Integration und die berufsbezogenen Sprachkurse des Bundes liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF unterliegt als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Auf Anfrage nach statistischen Informationen wurde mitgeteilt, dass eine mögliche freiwillige Beantwortung aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt gegenwärtig nicht möglich sei. Die Gesamtzahl der Ausländerinnen und Ausländer afghanischer Herkunft, die eine Integrationsmaßnahme bereits abgeschlossen haben, ist daher der Landesregierung nicht bekannt. Hinweis: Die Anzahl der afghanischen Staatsangehörigen, die eine Integrationsmaßnahme (wie in Frage 8 definiert) nicht abgeschlossen haben, sich aber gegenwärtig in einer solchen befinden, ist den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Die absolute Anzahl der afghanischen Staatsangehörigen, die keine Integrationsmaßnahme abgeschlossen haben und sich auch gegenwärtig in keiner solchen befinden, wird statistisch nicht erfasst. Bestand an gemeldeten erwerbsfähigen Personen aus Afghanistan nach ausgewählten Merkmalen Mecklenburg-Vorpommern (Gebietsstand Juni 2018) Datenstand: Juni 2018 Statusrelevante Lebenslage insgesamt davon davon Männer Frauen 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 1 2 3 4 5 6 insgesamt 1.196 692 504 423 717 56 in Erwerbstätigkeit 141 124 17 30 108 3 in Ausbildung und Maßnahmeteilnahme 527 327 200 282 231 14 davon: Schule, Studium, unge förderte Ausbildung 190 122 68 186 4 - Fremdförderung 262 147 115 66 182 14 Integrationskurs 211 112 99 42 155 14 Berufsspezifische Sprachkurse ESF 29 20 9 10 19 - © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Mit Stichtag 1. Juli 2018 lernten insgesamt 460 Schülerinnen und Schüler mit afghanischer Staatsangehörigkeit an allgemeinbildenden Schulen. Hinweis: Die Altersangaben erfolgen aus Gründen des Datenschutzes in Alterskohorten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2346 15 Hierzu folgende Darstellung: Anzahl der Schülerinnen und Schüler männlich weiblich gesamt Im Alter 6 bis unter 15 190 158 348 Im Alter 15 bis 25 72 40 112 Gesamtergebnis 262 198 460 Zu b) Fördermöglichkeiten richten sich grundsätzlich an alle Personen mit Arbeitsmarktzugang unabhängig ihrer Nationalität. Absprachen mit Kommunen oder Jobcentern hinsichtlich der Verbesserung der Integration von Personen einzelner Nationalitäten bestehen nicht. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene, zum Beispiel im Rahmen der Integrationsministerkonferenz und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, für die Öffnung und den Ausbau der zentralen Integrationsangebote, wie der Integrationskurse, der berufsbezogenen Sprachkurse und der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ein. Von einer Öffnung und Erweiterung der Angebote würden auch Ausländerinnen und Ausländer afghanischer Herkunft im Land profitieren. Zudem werden Mittel des Integrationsfonds - von 2016 bis 2018 jährlich eine Million- Euro - für Projekte eingesetzt, die in besonderer Weise geeignet sind, die gesellschaftliche Integration und das Zusammenleben im Land zu fördern. Dies schließt die Integration von geflüchteten Menschen aus Afghanistan, unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status, ein. Weiterhin kommen die Angebote der psychosozialen Beratungsstellen und die Leistungen der Sprachmittlerpools , die in Kooperation mit den Kommunen erhalten und ausgebaut werden, grundsätzlich allen im Land lebenden Zugewanderten, darunter auch Ausländerinnen und Ausländern afghanischer Herkunft, unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status, zugute. Sowohl die Integrationskurse als auch die Maßnahmen der berufsbezogenen Sprachförderung in Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stehen Ausländerinnen und Ausländern mit einem dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland dabei grundsätzlich unabhängig von ihrer Herkunft offen. Für geflüchtete Menschen im Asylverfahren sind diese Angebote nur zugänglich, soweit sie aus Herkunftsstaaten mit einer Schutzquote über 50 Prozent stammen und damit über eine sogenannte gute Bleibeperspektive verfügen. Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan zählen nicht dazu. Sie können jedoch an einem Erstorientierungskurs - für Asylbewerberinnen und -bewerber, die weder aus einem Land mit hoher Anerkennungsquote (gute Bleibeperspektive) noch aus einem sicheren Herkunftsland stammen - teilnehmen, der ebenfalls in Zuständigkeit des BAMF durchgeführt wird. Das BAMF unterliegt als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Auf Anfrage nach statistischen Informationen wurde der Landesregierung mitgeteilt, dass eine mögliche freiwillige Beantwortung aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt gegenwärtig nicht möglich sei. Drucksache 7/2346 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16 Die ergänzenden Angebote der Integrationsbegleitung, wie zum Beispiel die landesgeförderte Migrationsberatung und die der Jugendmigrationsdienste - gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - stehen afghanischen wie Flüchtlingen aus anderen Herkunftsstaaten bereits während des Asylverfahrens zur Verfügung; die Migrationsberatung für Erwachsene des Bundes ist erst mit Anerkennung der Schutzberechtigung zugänglich. Zur Inanspruchnahme dieser Angebote liegen der Landesregierung ebenfalls keine herkunftslandspezifischen Auswertungen vor. Darüber hinaus erarbeitet die Landesregierung derzeit ein Konzept zur Integration von Migrantinnen und Migranten.