Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2347 7. Wahlperiode 03.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Haushaltshilfen und Pflegekräfte aus Osteuropa im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Menschen waren im Zeitraum 2011 bis 2018 aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die osteuropäischen EU-Beitrittsländer als Haushaltshilfe oder Pflegekraft in Mecklenburg-Vorpommern tätig (bitte nach Jahren, Landkreis, kreisfreie Stadt, Herkunft und Geschlecht aufschlüsseln)? Die Angaben aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Die Angaben beziehen sich auf Beschäftigte aus den Herkunftsländern der Osterweiterung der Europäischen Union (EU). Dazu zählen folgende Staaten: Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Rumänien und Kroatien. Wegen der geringen Fallzahlen hat die Bundesagentur für Arbeit von einer Auswertung nach Herkunftsländern abgesehen. Aufgrund der Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung können die Daten erst ab 2013 ausgewiesen werden. Für das Jahr 2018 liegen keine Daten vor. Die Landesregierung verfügt darüber hinaus über keine weiteren Erkenntnisse. Drucksache 7/2347 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Beschäftigte in der Altenpflege und Hauswirtschaft aus der EU-Osterweiterung am 30. Juni 2013 Region Tätigkeit nach der Klassifikation der Berufe 2010 Insgesamt Männer Frauen Mecklenburg-Vorpommern Altenpflege 20 * * Berufe in der Hauswirtschaft 25 4 21 Hansestadt Rostock Altenpflege 3 - 3 Berufe in der Hauswirtschaft 4 * * Landeshauptstadt Schwerin Altenpflege * - * Berufe in der Hauswirtschaft * - * Mecklenburgische-Seenplatte Altenpflege 6 - 6 Berufe in der Hauswirtschaft 10 * * Landkreis Rostock Altenpflege * - * Berufe in der Hauswirtschaft * - * Vorpommern-Rügen Altenpflege * - * Berufe in der Hauswirtschaft * - * Nordwestmecklenburg Altenpflege * - * Berufe in der Hauswirtschaft - - - Vorpommern-Greifswald Altenpflege 5 * * Berufe in der Hauswirtschaft 5 - 5 Ludwigslust-Parchim Altenpflege - - - Berufe in der Hauswirtschaft * - * Beschäftigte in der Altenpflege und Hauswirtschaft aus der EU-Osterweiterung am 30. Juni 2014 Region Tätigkeit nach der Klassifikation der Berufe 2010 Insgesamt Männer Frauen Mecklenburg-Vorpommern Altenpflege 32 5 27 Berufe in der Hauswirtschaft 36 6 30 Hansestadt Rostock Altenpflege 4 - 4 Berufe in der Hauswirtschaft 5 * * Landeshauptstadt Schwerin Altenpflege 4 - 4 Berufe in der Hauswirtschaft * - * Mecklenburgische-Seenplatte Altenpflege 5 * * Berufe in der Hauswirtschaft 11 * * Landkreis Rostock Altenpflege * * * Berufe in der Hauswirtschaft 4 - 4 Vorpommern-Rügen Altenpflege 4 * * Berufe in der Hauswirtschaft 4 * * Nordwestmecklenburg Altenpflege * - * Berufe in der Hauswirtschaft 3 * * Vorpommern-Greifswald Altenpflege 10 * * Berufe in der Hauswirtschaft 6 * * Ludwigslust-Parchim Altenpflege * - * Berufe in der Hauswirtschaft * - * Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2347 3 Beschäftigte in der Altenpflege und Hauswirtschaft aus der EU-Osterweiterung am 30. Juni 2015 Region Tätigkeit nach der Klassifikation der Berufe 2010 Insgesamt Männer Frauen Mecklenburg-Vorpommern Altenpflege 49 6 43 Berufe in der Hauswirtschaft 33 5 28 Hansestadt Rostock Altenpflege 9 * * Berufe in der Hauswirtschaft 3 - 3 Landeshauptstadt Schwerin Altenpflege 7 - 7 Berufe in der Hauswirtschaft * - * Mecklenburgische-Seenplatte Altenpflege 9 * * Berufe in der Hauswirtschaft 11 * * Landkreis Rostock Altenpflege 4 * * Berufe in der Hauswirtschaft * - * Vorpommern-Rügen Altenpflege * - * Berufe in der Hauswirtschaft 4 * * Nordwestmecklenburg Altenpflege - - - Berufe in der Hauswirtschaft 5 * * Vorpommern-Greifswald Altenpflege 15 * * Berufe in der Hauswirtschaft 6 * * Ludwigslust-Parchim Altenpflege * * * Berufe in der Hauswirtschaft - - - Beschäftigte in der Altenpflege und Hauswirtschaft aus der EU-Osterweiterung am 30. Juni 2016 Region Tätigkeit nach der Klassifikation der Berufe 2010 Insgesamt Männer Frauen Mecklenburg-Vorpommern Altenpflege 58 9 49 Berufe in der Hauswirtschaft 28 3 25 Hansestadt Rostock Altenpflege 10 * * Berufe in der Hauswirtschaft 3 - 3 Landeshauptstadt Schwerin Altenpflege 5 * * Berufe in der Hauswirtschaft - - - Mecklenburgische-Seenplatte Altenpflege 10 * * Berufe in der Hauswirtschaft 4 - 4 Landkreis Rostock Altenpflege 4 * * Berufe in der Hauswirtschaft 4 - 4 Vorpommern-Rügen Altenpflege 5 * * Berufe in der Hauswirtschaft 6 * * Nordwestmecklenburg Altenpflege * - * Berufe in der Hauswirtschaft 4 * * Vorpommern-Greifswald Altenpflege 20 * * Berufe in der Hauswirtschaft 4 - 4 Ludwigslust-Parchim Altenpflege * * - Berufe in der Hauswirtschaft 3 - 3 Drucksache 7/2347 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Beschäftigte in der Altenpflege und Hauswirtschaft aus der EU-Osterweiterung am 30. Juni 2017 Region Tätigkeit nach der Klassifikation der Berufe 2010 Insgesamt Männer Frauen Mecklenburg-Vorpommern Altenpflege 72 9 63 Berufe in der Hauswirtschaft 36 6 30 Hansestadt Rostock Altenpflege 17 4 13 Berufe in der Hauswirtschaft 4 * * Landeshauptstadt Schwerin Altenpflege 7 * * Berufe in der Hauswirtschaft * - * Mecklenburgische-Seenplatte Altenpflege 10 * * Berufe in der Hauswirtschaft * - * Landkreis Rostock Altenpflege 5 - 5 Berufe in der Hauswirtschaft 4 - 4 Vorpommern-Rügen Altenpflege 3 - 3 Berufe in der Hauswirtschaft 6 * * Nordwestmecklenburg Altenpflege 3 - 3 Berufe in der Hauswirtschaft 6 * * Vorpommern-Greifswald Altenpflege 23 * * Berufe in der Hauswirtschaft 7 * * Ludwigslust-Parchim Altenpflege 4 * * Berufe in der Hauswirtschaft 5 * * Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Angaben nach dem Arbeitsortprinzip. * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert . 2. Wie viele dieser Menschen waren von 2011 bis 2017 in öffentlichen Einrichtungen beschäftigt, wie viele bei ambulanten Pflegediensten, privaten Arztpraxen und wie viele in Privathaushalten (bitte nach Jahren, Tätigkeit, Art des Arbeitgebers, Landkreis, kreisfreier Stadt, Herkunft und Geschlecht aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Wie und von wem werden die erforderlichen Qualifikationen für die entsprechenden Tätigkeiten überprüft? Zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Pflegebereich in Deutschland ist für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger eine Anerkennung der im anderen Mitgliedstaat abgeschlossenen Ausbildung erforderlich. Dies erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern im Dezernat Landesprüfungsamt für Heilberufe des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. In diesen Fällen und ganz generell werden entsprechende Tätigkeiten und das Erfüllen der dafür erforderlichen Qualifikationsanforderungen im Praxisalltag vom Arbeitgeber überprüft. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2347 5 4. Wie wird sichergestellt und überprüft, dass diese Arbeitskräfte nach den gesetzlichen Vorgaben entlohnt und gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeiten nicht überschritten werden? Wie lauten die gesetzlichen Vorgaben zur Entlohnung/Bezahlung und den Arbeitszeiten für diese Arbeitnehmer? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) prüft im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Einhaltung deutscher Arbeits- und Sozialvorschriften. Dazu führt sie Personenbefragungen und Prüfungen von Geschäftsunterlagen durch, aus denen Umfang, Art und Dauer von Arbeitsund Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen und abgeleitet werden können. Die FKS arbeitet bei ihrer Prüf- und Ermittlungstätigkeit intensiv mit Behörden des Bundes, der Länder, der Kommunen und sonstigen Stellen zusammen, die in die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingebunden sind, zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, den Polizeibehörden, den Landesfinanzbehörden , den für Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden oder den Gewerbeämtern. Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung regelt das Arbeitszeitgesetz. Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden überwachen und beraten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der regelkonformen Arbeitszeitgestaltung nach dem Arbeitszeitgesetz. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies die Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Des Weiteren können branchenspezielle Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes vereinbart werden. Konkrete Regelungen zur Pflege finden sich im Arbeitszeitgesetz in den §§ 3 bis 5, § 6 Absatz 2, § 7, § 10 Absatz 1, § 11 Absatz 1 bis 3, § 12 und § 14 Absatz 2. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html 5. Wie viele und welche Verstöße (Fragen 3 und 4) wurden von 2011 bis 2017 bekannt (bitte nach Jahr, Tätigkeit, Landkreis, kreisfreier Stadt, Art des Arbeitgebers, Herkunft des Arbeitnehmers und Geschlecht aufschlüsseln)? Der folgenden Tabelle sind die in der Pflegebranche in den Jahren 2013 bis 2017 von der FKS in Mecklenburg-Vorpommern wegen Mindestlohnverstößen eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entnehmen. Aufgrund der vorgesehenen datenschutzrechtlichen Löschfristen kann die FKS nur Daten ab dem Jahr 2013 auswerten. Haushaltshilfen werden von der FKS statistisch nicht gesondert erfasst. Ebenso liegen keine Angaben zu Tätigkeit, Landkreis, kreisfreier Stadt, Art des Arbeitgebers, Herkunft des Arbeitnehmers und Geschlecht vor. Drucksache 7/2347 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren von Mindestlohnverstößen in der Pflegebranche Verstöße gegen 2013 2014 2015 2016 2017 Lohnuntergrenze 0 0 0 0 0 (§ 16, Absatz 1 Nr. 7b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) Mindestlohn/Arbeitsbedingungen 0 2 2 1 1 (§ 23, Absatz 1, Nr. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz) Zahlung Mindestlohn - - 0 0 1 (§ 21 Absatz 1 Nr. 9 Mindestlohngesetz) Quelle: Statistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Nr. = Nummer Über Ahndungsmaßnahmen wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz in der Pflegebranche und in der Hauswirtschaft liegen der Landesregierung keine Informationen vor.