Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2352 7. Wahlperiode 27.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses bei der Durchführung von schulischen Veranstaltungen durch die und an Dienststellen der Bundeswehr und ANTWORT der Landesregierung Aus dem Jahresbericht der Jugendoffiziere Mecklenburg-Vorpommerns 2016/2017 ergibt sich, dass im Schuljahr 2016/2017 folgende Veranstaltungen mit Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen unter Beteiligung der Jugendoffiziere durchgeführt wurden: - 51 Schulvorträge mit 1.234 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, - 5 POL&IS-Seminare mit 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, - 16 Ein- und Mehrtagesseminare mit 475 Teilnehmerinnen und Teilnehmern , - 15 Besuche bei der Truppe mit 379 Teilnehmerinnen und Teilnehmern . 1. An welchen der durch die Jugendoffiziere durchgeführten Veranstaltungen haben weitere externe schulische Kooperationspartner mit einer vermutlich dezidiert anderen Auffassung teilgenommen (bitte Veranstaltung und hinzugezogenen Kooperationspartner aufführen)? 2. Welche dieser Veranstaltungen wurden entsprechend der Handreichung zur Kooperationsvereinbarung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Wehrbereichskommando I Küste der Bundeswehr nachbereitet? 3. Welche externen schulischen Kooperationspartner mit einer vermutlich dezidiert anderen Auffassung wurden zu den in Frage 2 erfragten Nachbereitungen hinzugezogen? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/2352 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dies fällt in die Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft in Abstimmung mit den Schulleitungen . Eine Dokumentationspflicht gegenüber der obersten Schulbehörde besteht nicht. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses, dass Veranstaltungen mit Jugendoffizieren zunehmend nicht mehr in den Schulen, sondern in Dienststellen der Bundeswehr durchgeführt werden? Die Gültigkeit des Beutelsbacher Konsenses ist nicht ortsgebunden. 5. In welchem Umfang haben bei Unterrichtsveranstaltungen mit den Jugendoffizieren Hospitationen im Schuljahr 2016/2017 durch die zuständigen Schulbehörden stattgefunden (bitte Einzelauflistung)? Es haben keine Hospitationen durch die zuständigen Schulbehörden stattgefunden. Hospitationen durch die zuständigen Schulbehörden erfolgen in der Regel nicht, da die Einhaltung der Kooperationsvereinbarung durch die verantwortlichen Lehrkräfte als ausreichend angesehen wird und - wie bei allen Veranstaltungen und Unterrichtsbesuchen externer Besucherinnen und Besucher im Unterricht - zuvor entsprechende Informationen bei der Schulleitung einzureichen sind. 6. In welchem Umfang waren Jugendoffiziere in die Aus- und Fortbildung von Referendarinnen und Referendaren sowie von Lehrkräften im Schuljahr 2016/2017 beteiligt (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Jugendoffiziere wurden im Schuljahr 2016/17 nicht in die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren eingebunden. Auch gab es keine entsprechenden Fortbildungen: Dies trifft für alle vier Regionalbereiche sowie die zentralen Fortbildungen zu. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2352 3 7. Aus welchen Gründen liegen der Landesregierung keine Daten über die Durchführung von Schülerbetriebspraktika oder Praxislerntagen und die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an Dienststellen der Bundeswehr vor, wenn diese Praktika und Praxislerntage in Abstimmung mit der Praktikumsleitung, die Lehrkraft einer Schule ist, durchgeführt und gegebenenfalls durch diese vorgeschlagen werden? Die Schulen organisieren dies in eigener Zuständigkeit. Eine zentrale Datenerfassung existiert nicht und wird auch nicht für sinnvoll gehalten.