Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2356 7. Wahlperiode 23.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Verwaltung der Landkreise nach der Kreisgebietsreform und ANTWORT der Landesregierung Die Wahlbeteiligung bei den Landratswahlen 2018 war sowohl im ersten Wahlgang mit 28,7 Prozent in der Mecklenburgischen Seenplatte, bis zu 34,1 Prozent in Ludwigslust-Parchim, als auch in der Stichwahl gering (NDR - Neue Landräte: Ein Sieger, drei Stichwahlen und NDR - Neue Landräte: Kerth, Sternberg und Sack gewählt - abgerufen: 9. Juli 2018). 1. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der Kreisgebietsreform und der niedrigen Wahlbeteiligung bei den Landratswahlen in diesem Jahr? a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus (bitte konkret begründen)? b) Wenn nicht, welche Gründe sieht die Landesregierung stattdessen für die Wahlenthaltung (bitte ausführlich begründen)? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über demoskopische oder sonstige Untersuchungen vor, die zu den Ursachen der geringen Wahlbeteiligung bei den Landratswahlen dieses Jahres Aussagen erlauben, die über bloße Spekulationen hinausgehen würden. Die Landesregierung sieht derzeit auch keine Veranlassung, sich an diesen Spekulationen zu beteiligen, wird aber die im Schrifttum geführten Diskussionen zu diesem Thema - vergleiche beispielhaft den Beitrag von D. Wille in der Juli/August-Ausgabe der Kommunalpolitischen Blätter (KoPo) der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) - aufmerksam verfolgen. Drucksache 7/2356 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Kreisgebietsreform und einer niedrigen Wahlbeteiligung wird jedenfalls durch die teilweise noch niedrigeren Wahlbeteiligungen bei den jüngsten Landratswahlen im Land Brandenburg, wo die ursprünglich von der dortigen Landesregierung geplante Kreisgebietsreform bekanntlich gestoppt wurde, nicht indiziert. 2. Plant die Landesregierung Veränderungen an der bestehenden Gliederung von Landkreisen und kreisfreien Städten beziehungsweise sogar eine Rückabwicklung der bisherigen Kreisgebietsreform? a) Wenn ja, wie sollen die Veränderungen aussehen? b) Gibt es bereits konkrete Planungen für Veränderungen in der Kreisebene und den kreisfreien Städten (bitte konkret beschreiben)? c) Wenn nicht, warum soll es keine Veränderungen oder Rückabwicklung auf der Ebene der Landkreise und den kreisfreien Städten geben (bitte konkret begründen)? Nein. Zu a) und b) Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu c) Bereits aus dem verfassungsrechtlichen Verbot von Mehrfachneugliederungen kommunaler Gebietskörperschaften resultiert ein grundsätzliches rechtliches Hindernis, die Struktur der kreiskommunalen Körperschaften erneut zu verändern. Auch unter tatsächlichen Aspekten gibt es nach Auffassung der Landesregierung keine Gründe, die es rechtfertigen würden, die kreiskommunalen Körperschaften einem erneuten Reformprozess auszusetzen, zumal ein solcher Prozess - wie nicht zuletzt die Erfahrungen mit dem Landkreis Demmin gezeigt haben - bei einer Aufteilung von Landkreisen (samt Vermögen und Personal) noch deutlich arbeitsaufwändiger, kostenintensiver und rechtlich risikobehafteter ist als bei deren Zusammenschluss. Zudem ist zu konstatieren, dass sich die derzeitige finanzielle Situation der Landkreise gerade auf einem Niveau stabilisiert, wie es für die zwölf bis 2011 bestehenden Landkreise schwerlich zu erreichen gewesen wäre.