Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2358 7. Wahlperiode 24.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Aktueller Sachstand der Arbeitsgruppe zu den Straßenausbaubeiträgen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Zu der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2213) ergeben sich Nachfragen. Die Arbeitsgruppe zu den Straßenausbaubeiträgen ist nicht auf ministerieller Ebene konstituiert. Die in der Anfrage aufgeführten Bürgerinitiativen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sind nicht vollzählig. Wie aus einem Bericht der Schweriner Volkszeitung vom 11. Mai 2018 hervorgeht, sind zumindest sechs Initiativen in der Stadt Schwerin vertreten. Zahlreiche Kommunen haben in den Jahren 2015 bis 2019 keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Die Frage nach den Ergebnissen zur konstituierenden Sitzung wurde nicht konkret beantwortet. Mittlerweile fand am 21. Juni 2018 eine zweite Sitzung statt. 1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung keine Vertreter von Bürgerinitiativen zur Abschaffung von kommunalen Straßenausbaubeiträgen in die Arbeitsgruppe eingeladen? Nach welchen Kriterien werden Teilnehmer der Arbeitsgruppe ausgewählt ? Ziel der Einrichtung der Arbeitsgruppe war, zunächst den Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung zu befördern. Der Teilnehmerkreis bestand daher vorwiegend aus Vertretern der Landesregierung. Drucksache 7/2358 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die interne Meinungsbildung der Landesregierung unterfällt dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung im Sinne von Artikel 40 Absatz 3 Satz 1 dritte Alternative der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. 2. Welche Gespräche hat die Landesregierung bisher mit Vertretern der besagten Bürgerinitiativen geführt (bitte Gespräche mit Inhalt und Ergebnis nach Datum aufschlüsseln)? Wenn nicht, warum wurden keine Gespräche geführt? 3. Wie hat die Landesregierung beziehungsweise die besagte Arbeitsgruppe die im Land Mecklenburg-Vorpommern vertretenen Bürgerinitiativen ermittelt? Wenn nicht, warum wurden keine Bürgerinitiativen ermittelt? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat bislang keine offiziellen Gespräche mit Vertreterinnen oder Vertretern von Bürgerinitiativen geführt. Die Prüfung von möglichen Änderungsbedarfen an bestehenden Gesetzen ist Teil der vorbereitenden Planungsphase, die gegebenenfalls in einem Gesetzgebungsverfahren mündet. In dieser Phase ist eine förmliche Beteiligung von Interessenvertretungen nicht vorgesehen. Die Landesregierung nimmt gleichwohl in dieser Phase bereits die Anregungen von Interessenvertretungen zur Kenntnis und lässt sie in die Prüfungen mit einfließen. 4. Welche Gründe erklären im Allgemeinen keine Einnahmen der Kommunen aus Straßenausbaubeiträgen? Gründe für die Nichtmeldung von aus der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) erzielten Gesamteinzahlungen in den Jahren 2015 bis 2019 wurden durch die Landesregierung nicht abgefragt. Insofern hat die Landesregierung hierüber keine Kenntnisse. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2358 3 5. Welche Lösungsansätze wurden in der ersten konstituierenden Sitzung am 23. Mai 2018 erörtert? 6. Welche neuen Lösungsansätze wurden in der zweiten Sitzung am 21. Juni 2018 erörtert? a) Welche konkreten Ergebnisse gibt es? b) Welche konkreten Einzelpersonen haben an der zweiten Sitzung der Arbeitsgruppe teilgenommen? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Die interne Meinungsbildung der Landesregierung unterfällt dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung im Sinne von Artikel 40 Absatz 3 Satz 1 dritte Alternative der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zur Besetzung der Arbeitsgruppe wird auf die Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD, auf Drucksache 7/2213 verwiesen. 7. Wann findet die dritte Sitzung der Arbeitsgruppe zu diesem Fragekomplex statt? a) Welche geplanten Inhalte werden Teil der Sitzung sein? b) Welche konkreten Einzelpersonen werden zu dieser Sitzung eingeladen ? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine dritte Sitzung der Arbeitsgruppe ist derzeit nicht vorgesehen.